DIE WOHNUNGSWIRTSCHAFT 4/2015 Sonderheft - page 11

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Sonderheft Finanzierung |2015
Grundsätze und
Regelungen
Weiterführende
Informationen zum
Thema erfahren Sie
in der GdW Informati-
on 144: Grundsätze
und Regelungen zu
Geldanlagen,
erschienen im
November 2014 beim
GdW.
Ein Instrument für die Sicherung der Liquiditäts-
reserve ist neben Bargeld die Nutzung von Kredit-
linien. Eine Kreditlinie sollte jederzeit verfügbar
sein, um tatsächlich als Liquidität verstanden zu
werden.
Was ist bei der Geldanlage zu beachten?
Allgemein sollten bei Geldanlagen grundsätzlich
ausreichende Vorsichtsmaßnahmen getroffen
werden und im Zweifelsfall zu Gunsten der (vor-
rangigen) Sicherheitsbedürfnisse auf evtl. höhe-
re, jedoch ggf. risikobehaftete Erträge verzichtet
werden.
Wohnungsunternehmen sind im Rahmen des
Liquiditätsmanagements gefordert, neben den
Marktrisiken des Anlageproduktes auch die Boni-
tätsrisiken des Vertragspartners Bank oder imFall
der Liquiditätsanlage inWertpapieren die Bonität
des Wertpapieremittenten sowohl im Zeitpunkt
der Anlage als auch während der Anlagedauer
ausreichend zu würdigen.
Grundsätzlich unterliegen nach den Satzungsbe-
stimmungen der in Deutschland ansässigen Si-
cherungseinrichtungen alle Einlagen von „Nicht-
Banken“ der Einlagensicherung, d. h. Guthaben
von Privatpersonen, Wirtschaftsunternehmen
und öffentlichen Stellen. Bei den geschützten
Einlagen handelt es sich im Wesentlichen um
Sicht-, Termin- und Spareinlagen und Sparbriefe
(Namensschuldverschreibungen). Inhaberschuld-
verschreibungen sind von der Einlagensicherung
in der Regel ausgenommen. Eine Ausnahme be-
steht bei den institutssichernden Einrichtungen
(Volks- und Raiffeisenbanken und Sparkassen),
wo für Inhaberschuldverschreibungen auch die
sog. Institutshaftung besteht.
Da nur die Einlagen von Nicht-Banken gesichert
sind, werden die Einlagen von Wohnungsgenos-
senschaften mit Spareinrichtung von den Einla-
gensicherungssystemen nicht erfasst. Allerdings
besteht auch hier imBereich der institutssichern-
den Einrichtungen der Schutz der Einlagen durch
die sogenannte Institutshaftung.
Welche Anlageprodukte gibt es?
Als Anlageprodukte kommen vor allem Festgel-
der bzw. Termingelder, Geldmarktfonds, Anleihen
oder Aktienfonds in Frage. Zur Identifizierung und
Steuerung von Adressenausfallrisiken bei den An-
lageprodukten kann die Verwendung von Rating-
Einstufungen anerkannter Rating-Agenturen her-
angezogen werden.
Zur Risikoüberwachung der Geldanlagen ist ein
geeignetes Berichtswesen einzurichten. Der Tur-
nus der Risikoermittlung und –berichterstattung
ist abhängig vom Volumen einzelner Asset-Klas-
sen und der daraus resultierenden Risikosituation
festzulegen.
Fazit
Das derzeitige Umfeld niedriger Zinsen kommt
der Geschäftspolitik der Wohnungsunternehmen
mit einem relativ hohen Fremdverschuldungsgrad
zwar grundsätzlich zugute. Auf der anderen Seite
birgt es aber auch Risiken, wenn durch langfristi-
ge Geldanlagen auskömmliche Zinserträge erzielt
werden sollen. Die Investition liquider Mittel in
den Wohnungsbestand sollte daher bei gleich-
zeitiger Absicherung der notwendigen Liquidität
oberste Priorität haben.
3%
2,5%
2%
1,5%
1%
0,5%
0%
- 0,5%
1 Jahr DGZF-Einstand
10 Jahre DGZF-Einstand
30 Jahre MidSwap
BANKENEINSTÄNDE FÜR EIN-, ZEHN- UND DREISSIGJÄHRIGE LAUFZEITEN
Mai 13
September 13
Januar 14
Mai 14
September 14
Januar 15
Quelle: DGZF- Einstandskurve
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