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Abbildung 3 gibt einen Überblick der wichtigs-
ten Begriffe im Zusammenhang mit der exter-
nen Rechnungslegung.
Berührungspunkte zwischen
Wirtschaftsprüfer und Controller
Sowohl im internationalen als auch im nationa-
len Umfeld ist eine Jahresrechnung nach dem
„True and Fair View“ - Prinzip häufig anzutref-
fen (IFRS, US GAAP, Swiss GAAP FER). Es folgt
dem Prinzip der Darstellung eines den tatsäch-
lichen Verhältnissen entsprechenden Bildes der
Vermögens-, Finanz und Ertragslage eines Un-
ternehmens. Um dies zu erreichen, greift die
Rechnungslegung für die Abbildung von Sach-
verhalten in der Jahresrechnung häufig auf In-
formationen zurück, die im Rahmen interner
Controllingprozesse für Zwecke der Unterneh-
menssteuerung aufbereitet wurden (
soge-
nannter Management Approach der Rech-
nungslegung
, vgl. Weissenberger/Maier
2006). Diese Informationen und die darauf ba-
sierende Einschätzung des Managements sind
vielfach maßgebend für die Bewertung wesent-
licher Bilanzpositionen, sogenannter „ge-
schätzter Werte“. Der Prüfung von geschätzten
und vermehrte Prüfungshandlungen werden
für jene Bereiche geplant, bei denen das Risiko
eines Fehlers in der Rechnungslegung am
höchsten eingestuft wird.
·
Durchführung: In dieser Phase erlangt der
Abschlussprüfer verlässliche Nachweise,
dass die Rechnungslegung frei von wesentli-
chen Fehlern ist und dem gewählten Rech-
nungslegungsstandard entspricht.
·
Berichterstattung inklusive Nachbearbei-
tung: Die Berichterstattung in Phase 4 be-
schränkt sich in der Regel nicht nur auf die
Abgabe des Revisionsstellenberichtes an die
Generalversammlung. Bei einer ordentlichen
Revision ist der Prüfer zudem verpflichtet, ei-
nen umfassenden Bericht an den Verwal-
tungsrat abzugeben. Dieser beinhaltet ge-
mäß dem Schweizerischen Prüfungsstan-
dard 260 neben den Details zu Prüfungs-
schwerpunkten und -feststellungen auch die
Beurteilung des Prüfers von Schätzungen
und Ermessensspielräumen des Manage-
ments (und damit des Controllers) beim Jah-
resabschluss. Bei größeren bzw. internatio-
nalen Unternehmen erfolgt die Berichterstat-
tung an den Verwaltungsrat häufig über des-
sen Prüfungsausschuss, das sogenannte
Audit Committee.
versus eingeschränkte Revision: negative Zusi-
cherung). Der Wirtschaftsprüfer nimmt aufgrund
seiner gesetzlichen Prüf- und Berichtspflichten
eine externe Regler-, Informations- und Kontroll-
funktion wahr (Boehmle/Lutz 2008, S. 529) –
eine offensichtliche Parallele zu den internen
Aufgaben und der Funktion des Controllers.
Der Prozess der Jahresabschlussprüfung glie-
dert sich im Wesentlichen in die vier Phasen
Vorbereitung, Planung, Durchführung und Be-
richterstattung inklusive Nachbearbeitung (vgl.
Abbildung 2). Die Pflichten des Wirtschaftsprü-
fers im Zusammenhang mit der Abschlussprü-
fung im Rahmen dieser vier Phasen sowie die
„Leitplanken“ seiner Vorgehensweise finden
sich in den Prüfungs-Standards
1
.
·
Vorbereitung: Im Rahmen der Prüfungsvorbe-
reitung erlangt der Abschlussprüfer vertiefte
Erkenntnisse über den Prüfungskunden.
Hierzu zählt eine vertiefte Auseinanderset-
zung mit der Organisation, dem angewandten
Rechnungslegungsstandard, der Führung und
der IT-Umgebung. Er muss auch einschätzen,
wie groß das Risiko von deliktischen Handlun-
gen bei einem Unternehmen ist.
·
Planung: Die Abschlussprüfung soll risikoori-
entiert erfolgen. Dies bedeutet, detaillierte
Abb. 2: Prozess und Phasen der Wirtschaftsprüfung (eigene Darstellung)
Controlling und Wirtschaftsprüfung
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