Controller Magazin 7/8/2018 - page 12

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Unternehmen existieren nicht ewig. Die Siche-
rung des Bestands des Unternehmens ist das
wichtigste Ziel der meisten Unternehmensfüh-
rungen, und nicht nur das Ziel des Risikoma-
nagements. Schon der Gesetzgeber fordert,
dass die Unternehmensführung geeignete
Maßnahmen zu ergreifen hat, um mögliche
„bestandsgefährdende Entwicklungen“ – auch
aus Kombinationseffekten von Einzelrisiken –
früh zu erkennen.
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Insolvenzwahrscheinlichkeit als
eine oft vergessene Top-Kennzahl
Die auch durch eine Ratingnote ausdrückbare
Insolvenzwahrscheinlichkeit ist als Maß für das
Insolvenzrisiko offensichtlich damit eine, wenn
nicht die „Top-Kennzahl“ für die betriebswirt-
schaftliche Unternehmenssteuerung. Sie ist ein
Risikomaß, drückt den „Grad der Bestandsbe-
drohung“ aus und ist als solche die Spitzen-
kennzahl im Risikomanagement. Sie ist zudem
ein wesentlicher, in der Bewertungspraxis aller-
dings bisher oft ignorierter, Werttreiber, der
sich langfristig quasi wie eine „negative Wachs-
tumsrate“ auswirkt (und zu im Zeitverlauf sin-
kenden Erwartungswerten von Erträgen führt).
Als solcher Werttreiber ist sie natürlich auch
eine zentrale strategische Kennzahl, die Ein-
gang in jedes strategische Kennzahlensystem –
Balanced Scorecard (BSC) – finden sollte.
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Speziell bei einer BSC kann man die Insolvenz-
wahrscheinlichkeit als „Pflichtkennzahl“ in der
Finanzperspektive erfassen. Sie selbst ist ab-
hängig von (1) Ertragskraft, (2) aggregiertem
Ertragsrisiko und (3) Risikodeckungspotenzial
(Eigenkapital- und Liquiditätsausstattung) des
Unternehmens.
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Viele Unternehmen beschäftigen sich aber
nicht mit der Insolvenzwahrscheinlichkeit, weil
die Diskussion eines möglichen „Untergangs“
des eigenen Unternehmens unangenehm ist
(leider erhöht das Ignorieren der Insolvenzrisi-
ken aber genau diese). Man muss feststellen,
dass weder im Risikomanagement noch in der
Insolvenzrisiko: Top-Kennzahl für Controlling,
Balanced Scorecard und Risikomanagement
von Werner Gleißner
Abb. 1: Top-Kennzahlen der Finanzperspektive einer BSC (*ableitbar aus dem Ertragsrisiko V; Gleißner, 2011/Fußnote 8)
Insolvenzrisiko
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