Contoller Magazin 3/2018 - page 57

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ist. Die Auszahlung im Jahr 2019 wiederum
ist erfolgsneutral. Tatsächlich kann die Grund-
lage der Bonusermittlung, z. B. der Jahresum-
satz eines Unternehmens, erst nach Ab-
schluss des Geschäftsjahres 2018 ermittelt
werden.
Dadurch können der Rückstel-
lungsbetrag und der Auszahlungsan-
spruch erheblich voneinander abweichen.
Im Folgenden soll aufgezeigt werden, wie da-
mit umgegangen werden kann.
Die Bonusrückstellung besteht aus zwei
Hauptbestandteilen, der gebildeten Rückstel-
lung und der Auszahlung. Eine besondere
Rolle kann Sozialversicherungsbeiträgen zu-
kommen, die gegebenenfalls zusätzlich zu-
rückgestellt werden müssen. Beim Verhältnis
von Rückstellung und Auszahlung gibt es
grundsätzlich drei Möglichkeiten. Die Höhe
der Auszahlung kann der Höhe der Rückstel-
lung entsprechen, sie kann die Höhe der
Rückstellung überschreiten oder unterschrei-
ten. Die nachfolgenden Abbildungen illustrie-
ren diese drei Fälle.
Im ersten und einfachsten Fall wird im laufen-
den Jahr genauso viel Geld zurückgestellt, wie
im Folgejahr ausgezahlt wird (im Beispiel je-
weils 6.000 EUR; vgl. Abbildung 1).
Im zweiten Fall ergibt sich ein periodenfremder
Aufwand, da die Höhe der Bonusauszahlung
die Höhe der dafür gebildeten Rückstellung
übersteigt (vgl. Abbildung 2).
Im dritten Fall ist die Auszahlung geringer als
die dafür vorgesehene Rückstellung. Es ent-
steht ein periodenfremder Ertrag (vgl. Abbil-
dung 3).
Bei der Rechnungsabgrenzung werden die
aktive und die passive Rechnungsabgrenzung
unterschieden. Es gibt den transitorischen Ak-
tivposten, bei dem die Auszahlung jetzt er-
folgt, der Aufwand aber erst später anfällt
(beispielsweise im Voraus bezahlte Löhne),
und das antizipatorische Aktivum, bei dem der
Ertrag jetzt vorliegt, die Einzahlung aber erst
später erfolgt (beispielsweise noch nicht ein-
gegangene Miete). Beim transitorischen Pas-
sivposten erfolgt die Einzahlung jetzt, der Er-
trag aber erst später (beispielsweise im Vor-
aus erhaltene Miete), beim antizipatorischen
Passivum liegt jetzt ein Aufwand vor, die Aus-
zahlung erfolgt aber erst später (beispielswei-
se noch zu zahlende Löhne).
In Bezug auf das oben genannte Bonus-Bei-
spiel kommt die Rechnungsabgrenzung zum
Tragen, wenn der Bonus für das Jahr 2018
bereits im Jahr 2018 ausgezahlt wird und die
Auszahlung den bis dahin zurückgestellten
Betrag übersteigt. Um den Aufwand gleich-
mäßig auf die Perioden zu verteilen, ist es not-
wendig, einen aktiven Rechnungsabgren-
zungsposten zu bilden. Hauptbestandteile
sind hierbei analog zur Rückstellung der Rech-
nungsabgrenzungsposten und die Auszahlung
und gegebenenfalls die zu berücksichtigende
Sozialversicherung.
Der Ermittlung von mitarbeiterbezogenen
Rückstellungen und Abgrenzungen liegt ein
Rechenmodell zugrunde, das im Folgenden
veranschaulicht werden soll. Zunächst erfolgt
der Aufbau der Rückstellung. Dessen Höhe
basiert auf einer geplanten Bonus-Jahres-
summe – hier 6.000 EUR, was einem monat-
lichen Aufbau in Höhe von 500 EUR entspricht
– und wird für jeden Mitarbeiter individuell ge-
plant (vgl. Abbildung 4).
In den folgenden gezeigten Beispielen wird
der Bonus nicht im laufenden Jahr ausge-
zahlt, sondern im Folgejahr.
Im Fall 1 ent-
spricht die Auszahlung der Höhe der Rückstel-
lung. Aus diesem Grund kommen perioden-
fremde Aufwände und Erträge nicht zum Tra-
gen. Im Fall 2 übersteigt die Auszahlung die
Höhe der Rückstellung um 2.000 EUR, dieser
Betrag stellt einen periodenfremden Aufwand
dar. Im Fall 3 unterschreitet die Höhe der Aus-
zahlung die Höhe der Rückstellung um 2.000
EUR, was einen periodenfremden Ertrag dar-
stellt; vgl. Abbildungen 5-7).
Während sich die Höhe des periodenfremden
Aufwands automatisch berechnen lässt, sobald
die Höhe der Auszahlung bekannt ist, gilt die-
ses nicht zwangsläufig für den periodenfrem-
den Ertrag. Dessen Berechnung muss in der
Regel manuell angestoßen werden, da die Aus-
zahlung des Bonus auch in mehreren Etappen
erfolgen kann. Eine Automatisierung wäre nur
möglich, wenn die Auflösung der Rückstellung
immer zum gleichen Zeitpunkt (beispielsweise
im April des Folgejahres) erfolgen soll.
Im
4. Fall erfolgt eine Auszahlung des Bo-
nus bereits im Juni des laufenden Jahres
(vgl. Abbildung 8). Die Auszahlung übersteigt
die Höhe der Rückstellung, was die Bildung ei-
Abb. 2: Fall 2: Auszahlung > Rückstellung
Abb. 3: Fall 3: Auszahlung < Rückstellung
CM Mai / Juni 2018
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