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Mitarbeiterbezogene Rückstellungen machen
einen nicht unerheblichen Teil der gesamten
Rückstellungssumme eines Unternehmens aus.
Ihre Bildung ist durch gesetzliche Vorgaben er-
forderlich und sie beeinflussen sowohl die Bi-
lanzsumme eines Unternehmens als auch die
Höhe des Gewinns. Letzteres ist bedingt durch
periodenfremde Aufwände und Erträge, die im
Rahmen der Auflösung von Rückstellungen ent-
stehen können. Typische Beispiele für mitarbei-
terbezogene Rückstellungen sind Rückstellun-
gen für Boni, das 13. Gehalt, Urlaubsgeld,
Weihnachtsgeld oder auch Abfindungen.
Im Gegensatz zu anderen Rückstellungsarten
sind mitarbeiterbezogene Rückstellungen
immer durch das Arbeitsverhältnis mit dem
Mitarbeiter begründet
. Änderungen dieses
Arbeitsverhältnisses, wie beispielsweise eine
Gehaltserhöhung oder ein Austritt aus dem Un-
ternehmen, ziehen in der Regel auch eine An-
passung der mitarbeiterbezogenen Rückstel-
lungen nach sich. So kann eine Kündigung die
Bildung einer Rückstellung für eine Abfindung
erforderlich machen und eine Gehaltserhöhung
verändert auch die Höhe der Rückstellung für
das 13. Gehalt.
Grundsätzlich ist es die Aufgabe einer Rück-
stellung dafür zu sorgen, dass Aufwendungen
der Periode ihrer Entstehung zugerechnet wer-
den. Eine Rückstellung unterscheidet sich von
einer „normalen“ Aufwendung dadurch, dass
die
genaue Höhe und der genaue Fälligkeits-
termin am Bilanzstichtag noch nicht fest-
stehen
. Die aktive und passive Rechnungsab-
grenzung verfolgt dasselbe Ziel, mit dem Unter-
schied, dass beim Rechnungsabgrenzungspos-
ten Grund, Höhe und Fälligkeit der Zahlung
bekannt sind. Je nach Rechnungslegungsstan-
dard (z. B. HGB, IFRS oder US GAAP) kann die
Höhe der zu bildenden Rückstellung unter-
schiedlich ausfallen.
Planung der HR-Kosten
Der Schwerpunkt liegt im Folgenden auf der
Planung der HR-Kosten. Dieses ist insofern
nicht trivial, als zu einem bestimmten Zeitpunkt
zukünftige Kosten z. B. für auszuzahlende Boni
geplant werden, deren tatsächliche Höhe zum
Auszahlungszeitpunkt abweichen kann. Hierbei
soll zwischen Rückstellungen und Abgrenzun-
gen differenziert werden. Es wird auf die indivi-
duelle Ermittlung von Rückstellungen und Ab-
grenzungen eingegangen und die Hochrech-
nung auf einzelne Kostenstellen behandelt.
Sowohl die Rückstellung als auch die Rech-
nungsabgrenzung lassen sich anhand einer
Bonusrückstellung veranschaulichen. So wird
beispielsweise im Geschäftsjahr 2019 eine
Bonuszahlung erwartet. Im laufenden Ge-
schäftsjahr 2018 ist hierfür eine Rückstellung
zu bilden, da der Aufwand für die Bonuszah-
lung dem Entstehungsjahr 2018 zuzuordnen
Besonderheiten mitarbeiter-
bezogener Rückstellungen
von Stefan Ebbinghaus und Lena Hartmann
Abb. 1: Fall 1: Auszahlung = Rückstellung
Besonderheiten mitarbeiterbezogener Rückstellungen