Controller Magazin 4/2017 - page 88

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eine Einstellung der geschäftlichen Beziehungen
seitens des Beklagten nach sich ziehen.
Mahnverfahren
Wenn es sich bei der Streitigkeit zwischen den
Parteien um eine Geldforderung handelt, und
nicht mit einem Einwand des Schuldners gegen
die Forderung gerechnet wird, kommt ein
Mahnverfahren in Betracht. Dieses läuft mit Hil-
fe von Formularen schriftlich ab, so dass grund-
sätzlich keine mündliche Verhandlung vor ei-
nem Gericht notwendig ist. Der Gläubiger
macht seine Forderung mit dem entsprechen-
den Formular beim zuständigen Mahngericht
geltend. Dem Schuldner wird daraufhin ein
Mahnbeschied zugesandt, auf den er Wider-
spruch einlegen kann. Tut er dies nicht, kann
der Gläubiger einen Vollstreckungsbescheid
beantragen, der dem Schuldner zugestellt wird.
Dieser Vollstreckungsbescheid hat die gleiche
Rechtskraft wie ein Urteil, so dass der Gläubi-
ger hieraus die Zwangsvollstreckung einleiten
kann. Der Vorteil des Mahnverfahrens liegt in
dem einfachen, schnellen und kostengünstigen
Procedere, das vom Gläubiger selbst – ohne ei-
nen Rechtsanwalt – durchgeführt werden kann.
Legt der Schuldner Widerspruch gegen den
Mahnbescheid oder Einspruch gegen den Voll-
streckungsbescheid ein, wird das Verfahren
gegebenenfalls an ein ordentliches Gericht ab-
gegeben. Da die Gebühren des Mahnverfah-
rens auf die Gebühren des weiteren Gerichts-
verfahrens angerechnet werden, entstehen nur
geringe Mehrkosten für den Gläubiger.
Schlichtung
Schlichtungsstellen sind meist bei den Innun-
gen und Kammern der jeweiligen Branche an-
gesiedelt; sie sollen durch den Vergleichsvor-
schlag des Schlichters eine sachgerechte Eini-
gung zwischen den Parteien erzielen. Der
Schlichter ist ein Experte auf dem jeweiligen
Streitgebiet – jedoch hat er im Vergleich zu ei-
nem Richter keine Entscheidungsgewalt. Zu-
meist sehen die Schlichtungsverordnungen
eine Verbindlichkeit der Entscheidung des
Schlichters für die Parteien vor, so dass der
Rechtsstreit endgültig entschieden werden
kann. Bei der Schlichtung steht die Absicht, ei-
Möglichkeiten der Konfliktlösung
Klein beigeben oder einen Rechtsanwalt beauf-
tragen und vor Gericht ziehen? Diese beiden
Varianten fallen den meisten Unternehmen ein,
wenn sie Lösungen für rechtliche Konflikte
suchen. Nachfolgend seien mehrere Schlich-
tungs-Varianten aufgezeigt, die bei Streitig-
keiten in Frage kommen.
Ordentliches Gerichtsverfahren
Als ultimative Lösung rechtlicher Streitigkeiten
wird oft ein ordentliches Gerichtsverfahren an-
gestrebt, das streng nach verfahrensrechtlichen
Vorschriften verläuft. Austragungsort ist hier das
staatliche Gericht. Zwar ist es ein erklärtes Ziel,
dass sich die Parteien in einer mündlichen Ver-
handlung einigen und einen Vergleich abschlie-
ßen, jedoch spricht meist der Richter am Ende
des Verfahrens Recht in Form eines Urteils, das
dann für die Parteien bindend ist. Häufig steht
der unterliegenden Partei noch ein Rechtsmittel
wie Berufung oder Revision zu. Kann kein
Rechtsmittel mehr eingelegt werden, ist die Ent-
scheidung des Gerichts bindend und die rechtli-
che Streitigkeit endgültig geklärt. Das ordentli-
che Gerichtsverfahren ist aufgrund der finalen
Rechtsprechung durch den qualifizierten, unpar-
teiischen Richter und der schnellen Vollstreck-
barkeit des gerichtlichen Titels beliebt. Der
Nachteil dieses Verfahrens ist, dass es, auch
aufgrund der meist notwenigen Hinzuziehung ei-
nes Rechtsanwaltes, kosten- und zeitintensiv ist.
Weiterhin wird die Einleitung dieses Verfahrens
zungen entwickeln schnell eine Eigendynamik
und können das Geschäftsverhältnis komplett
zerstören. Der Aufbau und Erhalt einer erfolg-
reichen Geschäftsbeziehung ist von essenziel-
ler Bedeutung für den Unternehmenserfolg –
Konflikte und ein drohender Verlust der Ge-
schäftsverbindung wirken sich negativ aus.
Kontroversen zwischen Vertragspartnern kom-
men nahezu täglich vor – und reichen von ei-
nem kleinen Missverständnis bis hin zum Ver-
tragsbruch. Nicht selten versuchen Geschäfts-
partner, mit minimalen Abweichungen unter-
halb der Wahrnehmungsschwelle Vorteile zu
gewinnen; zum Beispiel, indem sie ihre Rech-
nungen stets später als vereinbart bezahlen
und sich so einen Zinsvorteil verschaffen. Aus
diesem Grund sollte auch bei kleinen und regel-
mäßig vorkommenden Abweichungen der Vor-
gesetzte, die Rechtsabteilung oder ein externer
Rechtsanwalt informiert werden. Es ist von gro-
ßer Bedeutung, die aktuelle Situation zu analy-
sieren und das Gespräch mit dem Vertragspart-
ner zu suchen.
Controller kennen ihren internen Ansprech-
partner und dessen Verhalten. Ist es ein auf-
brausender Typ, der rasch mit der Einschaltung
eines Rechtsanwaltes droht, oder ein zurück-
haltender Mensch, der dem Streit auch dann
aus dem Weg geht, selbst wenn Gefahr be-
steht, übervorteilt zu werden? Entsprechend
baut die Unterstützung auf den Umständen des
Einzelfalls auf und sieht keine schematischen
Lösungen vor.
Autoren
Dipl.-BW (FH) Steuerberaterin Susanne Schneider
ist im Rechnungswesen eines Industriekonzerns in Essen tätig.
Daniel Themessl
ist im Gesundheitswesen in Duisburg tätig.
Controlling rechtlicher Auseinandersetzungen
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