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KANZLEIEN
_MEHR ALS 20 ARBEITSRECHTLER
spezial Kanzleien im Arbeitsrecht 2017
Ihre Kanzlei hat Büros an verschiedenen
Standorten auf der Welt. Wie wichtig ist
Internationalität im Arbeitsrecht?
Volker von Alvensleben:
Da immer mehr
Unternehmen international agieren, müssen
und wollen wir international aufgestellt sein.
Dies gilt auch im Arbeitsrecht. Die arbeits-
rechtliche Beratung durch unsere deutsche
Praxis ist selbstverständlich Rechtsberatung
im deutschen Recht. Der Rahmen wird aber
oft international geprägt. Wenn ein Mandant
Abläufe in verschiedenen Ländern weitgehend
harmonisieren möchte, käme man mit einem
ausschließlich deutsch geprägten Blickwin-
kel nicht weit. Häufig muss man den kleins-
ten gemeinsamen Nenner ermitteln. Dies ist
nur bei einer engen, länderübergreifenden
Zusammenarbeit möglich. Auch wenn mit-
unter aufgrund der hiesigen Rechtslage der
Handlungsrahmen vorgegeben und der Ge-
staltungsspielraum stark eingeschränkt ist, ist
die internationale Herangehensweise wichtig,
um die Rahmenbedingungen zu erklären und
auch internationale Unternehmensgruppen
in Deutschland für diese nachvollziehbar und
verständlich zu beraten und zu vertreten.
Im Markt der arbeitsrechtlichen Beratung
haben sich einige Spezialkanzleien etab-
liert. Was können Sie diesen meist kleine-
ren Einheiten entgegensetzen?
von Alvensleben:
Wir sind dort, wo der
Mandant ist. Kleinere Einheiten, insbeson-
dere Boutiquen, haben in der Regel keine
vergleichbare örtliche Präsenz, sondern sind
an einem Standort angesiedelt, von dem
aus sie Mandanten betreuen. Auch bei uns
ist es grundsätzlich so, dass Mandanten ihre
festen Ansprechpartner haben und die Bera-
tungsbeziehung über Jahre hinweg wächst.
Wir können allerdings, falls der Mandant das
wünscht und/oder ein anderes Vorgehen un-
wirtschaftlich wäre, auf Unterstützung in an-
deren Standorten und die dortige Infrastruk-
tur zurückgreifen. Das Mandat bleibt aber im
Haus. Gleiches gilt bei großen Projekten. Wir
können unser Team durch standortübergrei-
fende Unterstützung verstärken. Die Zusam-
menarbeit innerhalb einer Kanzlei ist zudem
einfacher als wenn man auf externe Partner
zurückgreifen muss. Das beginnt mit der
Verwaltung und setzt sich in einheitlichem
Auftreten und einheitlichen Maßstäben fort.
Das Arbeitsrecht war zuletzt von neuen
Entwicklungen geprägt – getrieben auch
durch neue Gesetzgebungsvorhaben. Was
waren im vergangenen Jahr die wichtigsten
arbeitsrechtlichen Fragen in der Beratung?
Was kommt 2017 auf Unternehmen zu?
von Alvensleben:
Auch im letzten Jahr be-
stand viel Beratungsbedarf bei Umstruk-
turierungen, insbesondere im Hinblick auf
Betriebsübergänge und betriebsverfassungs-
rechtliche Fragestellungen bei Vorliegen einer
Betriebsänderung. Viele Unternehmen ver-
suchen, gesellschaftsrechtliche Strukturen zu
verschlanken. Daneben nimmt die Bedeutung
des Beschäftigtendatenschutzes immer wei-
ter zu. Für internationale Unternehmen erge-
ben sich hier besondere Herausforderungen,
wenn Mitarbeiterdaten in das außereuropä-
ische Ausland übermittelt werden, weil z.B.
die Konzernmutter ihren Sitz in den USA hat.
Für dieses Jahr sehen wir einen hohen Be-
ratungsbedarf bei den Änderungen des Ar-
Interview
mit Volker von Alvensleben, Office Managing Partner, Hamburg
Volker von Alvensleben
beitnehmerüberlassungsgesetzes. Beson-
ders wichtig werden hier die Abgrenzung
der Arbeitnehmerüberlassung von anderen
Formen des Drittpersonaleinsatzes, Gestal-
tungsmöglichkeiten durch Tarifvertrag und
Betriebsvereinbarungen sowie Fragen der
Gleichbehandlung von Stamm- und Leihar-
beitnehmern. Daneben werden sich Unter-
nehmen auf das Inkrafttreten der EU-Daten-
schutzgrundverordnung vorbereiten müssen,
die auch Auswirkungen für den Beschäftig-
tendatenschutz hat.