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RECHT
_ENTGELT
personalmagazin 05/18
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E
infach in der Software auf einen
Knopf drücken und alle Daten
des Arbeitnehmers, die man
als Arbeitgeber zum Beispiel
für die Entgeltabrechnung benötigt, sind
vorhanden. Und im Anschluss alle Ar-
beitgeberpflichten auf einen Schlag erle-
digen. Eine unrealistische Vorstellung?
Nein. Mit zwei neuen Portalen zum in-
Von
Nadja Riedel
telligenten Datenaustausch kann diese
Vision Realität werden. Daher diskutie-
ren wir von der Haufe Group aktuell eine
solche Lösung mit allen beteiligten Insti-
tutionen und Ministerien. Denn im Zeit-
alter der Digitalisierung liegen fast alle
Daten bereits in elektronischer Form vor.
Status quo: Ausgedehnte Verfahren
Heute fungiert der Arbeitgeber häufig
als Erfüllungsgehilfe der Institutionen
und die Melde- und Bescheinigungs-
pflichten nehmen stetig zu. Die „Elek-
tronifizierung“ führt dabei zu neuen
Herausforderungen und nicht zuletzt
zu vielfältigen Zugängen und Verfahren
der einzelnen Träger.
In der Entgeltabrechnung wird das
funktionierende Meldeverfahren im
Bereich der Sozialversicherung immer
weiter ausgedehnt, egal ob Daten bereits
vorliegen oder der Arbeitgeber betroffen
ist. Jüngstes Beispiel ist die Bescheini-
gung A1 bei Entsendung ins Ausland.
Die Vision von zwei Portalen
Wenn jedoch die vorhandenen Daten al-
ler beteiligten Institutionen intelligent
untereinander ausgetauscht würden,
kann die skizzierte Vision in einigen
Jahren Wirklichkeit werden. Die Lösung
dafür: Ein Arbeitnehmer- sowie ein Ar-
beitgeberportal.
In dem gesicherten Arbeitnehmer-
portal sieht und pflegt der Arbeitneh-
mer die über ihn bei den Institutionen
gespeicherten Daten, zum Beispiel der
Krankenkasse, des Finanzamts oder der
Universität. Bestimmte Daten sind da-
bei für den Arbeitgeber standardmäßig
freigegeben, einzelnen Freigaben kann
der Arbeitnehmer aber widersprechen,
zum Beispiel bei seinen elektronischen
Steuerabzugsmerkmalen (Elstam).
Erhält der Arbeitgeber seine Zugangs-
daten vom Arbeitnehmer, kann er über
das Arbeitnehmerportal auf die für ihn
freigegebenen Informationen zugreifen.
Die Daten werden dabei nicht im Por-
tal gespeichert, sondern immer direkt
von der jeweiligen Quelle abgerufen.
Vision von weniger Bürokratie
MEINUNG.
Zwei Onlineportale könnten künftig den Datenaustausch für Arbeitnehmer
und Arbeitgeber erleichtern. Ein Plädoyer für eine zukunftsorientierte Digitalisierung.
Die Grafik zeigt, wie ein Arbeitnehmerportal in einigen Jahren funktionieren und im
Austausch mit relevanten Stellen stehen könnte. Über standardmäßige Freigaben wür-
den auch Arbeitgeber auf Daten zugreifen, um Dokumentationspflichten zu erfüllen.
QUELLE: HAUFE GROUP
ARBEITNEHMERPORTAL
Melde-
behörde
Arbeitgeber
...
Kranken
kassen
Versorgungs-
amt
Renten
versicherung
Finanzamt
Uni/Schule
Authentifizierung
Änderungsmöglichkeiten
Rechtevergabe
Übersicht Datenzugriffe
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