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05/18 personalmagazin
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bloßen Änderung des Anforderungs-
profils häufig nicht der Fall sein wird.
Anders und klar ist es allerdings, wenn
der Arbeitsplatz infolge des Einsatzes
von Maschinen oder Robotern entfällt.
Digitalisierung und Industrie 4.0 als
Auslöser von Betriebsänderungen
Fallen die Veränderungen der Ar-
beitsanforderungen und der dadurch
bedingte Abbau von Arbeitsplätzen in
den von der Rechtsprechung entwickel-
ten Umfangsvorgaben zusammen, liegt
meist schon eine Betriebsänderung we-
gen Personalanpassung nach § 111 Satz
3 Nr. 1 BetrVG vor. Der technologische
Wandel durch die Industrie 4.0 löst in
betriebsverfassungsrechtlicher Hinsicht
aber auch unabhängig von einem Perso-
nalabbau häufig eine Betriebsänderung
nach § 111 BetrVG aus: Die Umstellung
von Arbeitsprozessen kann eine grund-
legende Änderung der Betriebsorga-
nisation und von Betriebsanlagen im
Sinne des § 111 Satz 3 Nr. 4 BetrVG
sein. Damit ist oft auch die Einführung
grundlegend neuer Arbeitsmethoden
und Fertigungsverfahren im Sinne des
§ 111 S. 3 Nr. 5 BetrVG verbunden,
wobei beide Tatbestände in der Praxis
schwer abgrenzbar sind. Voraussetzung
ist jedenfalls ein „Sprung“ in der techni-
schen Entwicklung, während die laufen-
de Verbesserung nicht erfasst ist.
Die Stammbelegschaft ganz oder
teilweise zu erhalten und durch Quali-
fizierungsmaßnahmen an die neuen
(digitalisierten) Arbeitsprozesse, Pro-
duktionsbedingungen beziehungsweise
technologischen Veränderungen he
In vielen Unternehmen
kann es sich lohnen, die
Mitarbeiter weiterzubilden,
anstatt diesen zu kündigen.
Da in der Praxis bislang nur wenig Erfahrung mit Qualifizierungssozialplänen besteht,
sollen kurz typische Inhalte aufgezeigt werden, die relevant sein können – abhängig
von Art und Umfang des Wandels sowie möglicher Tarifverträge (§ 77 Abs. 3 BetrVG).
Erhebung des Qualifizierungsbedarfs (Ist-Soll-Analyse)
•
Auswahl des Teilnehmerkreises (Kriterien)
•
Bedarfs- und Bildungsanalyse
Festlegung von Qualifizierungszielen und -wegen
•
individuelle Entwicklungspläne
•
Zumutbarkeitskriterien für Anforderungsprofile
Teilnahmeregeln für definierten Teilnehmerkreis
•
zeitliche Lage und (Höchst-)Dauer von Qualifizierungsmaßnahmen mittels
Nutzung flexibler Arbeitszeitsysteme
•
Teilnahmepflichten und Konsequenzen bei deren Verletzung oder bei
Nichtbestehen der Qualifizierungsmaßnahme
•
Kündigungsregelungen für den Zeitraum der Qualifizierungsmaßnahme und
einen folgenden Interimszeitraum
Finanzierung
•
Bereitstellung eines Qualifizierungsbudgets
•
Anrechnungsmöglichkeiten bei staatlicher oder sonstiger Förderung
•
Rückzahlungsmodalitäten und -fristen (zum Beispiel bei Eigenkündigung)
Was ein Qualifizierungssozialplan regelt
PRAXIS