personalmagazin 4/2017 - page 60

personalmagazin 04/17
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RECHT
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NEWS
Überlassung
Nach langem Streit gilt nun ab April das Gesetz zur Neuregelung von Leiharbeit und Werkverträgen mit neuen Regeln zur
Höchstüberlassung und zu Equal Pay. Die Vorschriften sehen eine grundsätzliche Höchstverleihdauer von 18 Monaten vor, Zeitarbeiter sollen
grundsätzlich nach spätestens neun Monaten den gleichen Lohn wie Stammbeschäftigte erhalten.
Öffnung
Arbeitsministerin Nahles will die Projektphase, in der Unternehmen testweise vom Arbeitszeitgesetz abweichen können, auf
drei Jahre festsetzen. Gesetzliche Grundlage soll eine noch dieses Jahr zu verabschiedende Experimentierklausel sein. Die Tarifpartner sollen
danach frei vereinbaren können, für welche Gruppen und unter welchen Bedingungen Öffnungen des Arbeitszeitgesetzes denkbar sind.
Unterstützung
Das Präventionsgesetz wirkt: Die gesetzlichen Krankenkassen haben im Jahr 2016 für betriebliche Präventionsleistun-
gen 143 Millionen Euro zur Verfügung gestellt, 2015 betrugen die Ausgaben in diesem Bereich noch 75 Millionen Euro. Das ist den Finanz-
berichten für die GKV des Gesundheitsministeriums zu entnehmen.
NEWS DES MONATS
+++ Ak t ue l l e News +++ H i n te rg r ünde +++ t äg l i c h un te r
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Streit ums Kopftuch
NACHGEKLAGT
Und wieder ein neues Urteil zur Frage, ob
Muslima Kopftücher bei der Arbeit tragen
dürfen: Dem Fall liegt die Klage einer mus-
limischen Lehrerin zugrunde, die sich beim
Land Berlin als Grundschullehrerin beworben
hatte. Weil sie auch im Unterricht ihr Kopf-
tuch tragen wollte, wurde ihre Bewerbung
abgelehnt. Die Lehrerin sah darin einen
Verstoß gegen das Allgemeine Gleichbe-
handlungsgesetz – das Landesarbeitsgericht
Berlin-Brandenburg sah das ebenso und
sprach ihr eine Entschädigung in Höhe von
8.680 Euro zu. Die Entscheidung reiht sich in
die bisherigen Kopftuchurteile ein – schon
2015 hatte das Bundesverfassungsge-
richt entschieden, dass in Anbetracht der
erheblichen Bedeutung der Glaubensfreiheit
ein generelles Verbot eines muslimischen
Kopftuchs ohne konkrete Gefährdung nicht
zulässig sei. Eine andere Auffassung könnte
allerdings der EuGH demnächst verkünden:
In einem bei ihm anhängigen Fall vertritt
Generalanwältin Juliane Kokott die Überzeu-
gung, dass ein Kopftuchverbot gerechtfertigt
sein kann, um die vom Arbeitgeber verfolgte
legitime Politik der religiösen und weltan-
schaulichen Neutralität durchzusetzen.
Neues zur Entgelttransparenz
B
eim geplanten Gesetz für mehr Lohngerechtigkeit zwischen Män-
nern und Frauen hat die Bundesregierung die letzten offenen Details
geklärt. Nach monatelangem Ringen hat das Kabinett nun den Ge-
setzentwurf von Familienministerin Manuela Schwesig beschlossen. Kern
des Gesetzentwurfs ist die Einführung eines individuellen Auskunftsan-
spruchs: Arbeitgeber mit mehr als 200 Beschäftigten müssen künftig ihren
Beschäftigten auf Anfrage erläutern, nach welchen Kriterien sie bezahlt
werden. Unternehmen mit mehr als 500 Beschäftigten müssen zudem re-
gelmäßig über den Stand der Gleichstellung und der Entgeltgleichheit be-
richten. Arbeitsrechtsprofessor Martin Henssler kritisiert im Interview mit
der Personalmagazin-Redaktion vor allem die „enorme Bürokratisierung“,
die das Gesetz mit sich bringe und einen mangelnden Nutzen: „Die Regelun-
gen sind weder zukunftsfähig noch werden sie das Problem lösen.“ Lesen
Sie das gesamte Interview in der neuen Ausgabe des Kanzleikompendiums,
das diesem Personalmagazin beiliegt.
Geschlechtsunterschiede beim Gehalt
sollen bald Vergangenheit sein.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an
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