personalmagazin 12/2017 - page 72

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RECHT
_KRANKENVERSICHERUNGSPFLICHT
personalmagazin 12/17
Von
Thomas Muschiol
D
as macht mein Lohnprogramm
automatisch.“ Diese Aussage
mag mittlerweile auf zahlrei­
che Routinen in der täglichen
Arbeit der Entgeltabrechnung zutreffen.
Die Entscheidung, Mitarbeiter als kran­
kenversicherungspflichtig oder kran­
kenversicherungsfrei einzustufen, kann
jedoch ein noch so komfortables Abrech­
nungsprogramm nicht ersetzen, sondern
allenfalls nur unterstützen.
Die Feststellung der Frage, ob Kran­
kenversicherungsfreiheit vorliegt, ist in­
soweit keine Rechenoperation, sondern
entweder die Folge der Umsetzung eines
speziellen Befreiungstatbestands oder
eine Prognoseentscheidung, bei der vom
Arbeitgeber, anhand der individuellen
arbeitsvertraglichen Umstände, ein vo­
raussichtliches Entgelt geschätzt wird.
Wenn bei einer späteren Betriebsprü­
fung die Entscheidung des Arbeitgebers
als „falsch“ beurteilt wird, kann dies
sowohl auf einer unrichtigen Rechtsan­
wendung als auch auf einem Prognose­
irrtum beruhen.
Rechtsirrtum des Arbeitgebers über
regelmäßiges Arbeitsentgelt
Rechtsirrtümer können im Falle einer
Betriebsprüfung zunächst zutage treten,
wenn atypische Sachverhalte vorliegen.
Das gilt insbesondere bei Mitarbeitern,
die aufgrund ihres Einkommens zu­
nächst unstreitig versicherungsfrei wa­
ren, sodann aber das Beschäftigungsver­
hältnis unterbrechen und später wieder
aufnehmen. So sind beispielsweise nach
Grenzwertige Prognosen
ÜBERBLICK.
Welche Fehler bei der Ermittlung des Jahresarbeitsentgelts und der
Einstufung der Versicherungsfreiheit zu vermeiden sind und welche Folgen drohen.
Wiederaufnahme einer Beschäftigung
nach der Elternzeit Differenzierungen
vorzunehmen (siehe Kasten zum Risiko
durch Elternzeitvarianten), die als Son­
derfälle von der allgemeinen Prüfungs­
pflicht der Versicherungsfreiheit bei
Neueinstellungen und der jährlichen
Überprüfung des Versichertenstatus zu
beachten sind.
Rechtsirrtümer bei der Bewertung der
Versicherungspflicht können aber auch
dann vorliegen, wenn der Arbeitgeber bei
der Prognose, was ein Mitarbeiter voraus­
sichtlich verdienen wird, Lohnbestand­
teile einbezogen hat, die nach Auffassung
des Betriebsprüfers nicht als „regelmä­
ßiges zu erwartendes Arbeitsentgelt“ zu
bewerten gewesen wären. Der Vorwurf
lautet also, einen für die Prognose des
Jahresarbeitsentgelts „verbotenen“ Lohn­
bestandteil verwendet zu haben.
Wie aber kann der Entscheider hier
Rechtsirrtümer vermeiden, wie erkennen,
welche Lohnbestandteile er für seine Pro­
gnose verwenden darf und welche nicht?
Die Spitzenverbände der Sozialversi­
cherungsträger haben dies in einem
kürzlich aktualisierten Rundschreiben
(siehe Kasten „Arbeitshilfe“) dargelegt
und den Begriff der Regelmäßigkeit wie
Zum Jahreswechsel werden re-
gelmäßig die neuen Jahresent-
geltgrenzen bekannt gegeben.
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