personalmagazin 04/2016 - page 83

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RECHT
_DATENSCHUTZ
04/16 personalmagazin
M
it dem Urteil vom 6. Oktober 2015 hatte der EuGH
viele Unternehmen an einem empfindlichen Punkt
erwischt. Durch die Ungültigkeitserklärung der
Safe-Harbor-Entscheidung der EU-Kommission war
die rechtliche Möglichkeit der transatlantischen Zusammenar-
beit bei der Datenerhebung, -verwendung und -speicherung aus-
gehebelt. Auch für Personalabteilungen stellten sich viele schier
unlösbare Probleme – zumindest
ohne Standardklauseln oder „Bin-
ding Corporate Rules“.
Die Datenschutzbehörden hat-
ten ein „Moratorium“ bis zum
31. Januar 2016 festgehalten.
Bis dahin konnten die europä-
ischen und US-amerikanischen
Verhandler eine Lösung für den
Transfer personenbezogener Da-
ten bei Wahrung europäischer
Rechtsstandards vereinbaren.
Am 2. Februar nun veröffentlich-
ten EU-Kommission und die USA
den neuen Rahmen für die trans-
atlantische Datenübermittlung,
das „EU-US-Datenschutzschild“.
Danach werden US-Unterneh-
men, die personenbezogene Daten
europäischer Bürger verarbeiten, strengen Auflagen unterwor-
fen, die die US-Behörden konsequent durchsetzen wollen. Un-
ternehmen haben Selbstverpflichtungen zum Datenschutz zu
veröffentlichen und sie sind verpflichtet, Entscheidungen der
europäischen Datenschutzbehörden nachzukommen. Behörden
der US-Regierung unterwerfen sich Beschränkungen beim
Zugriff auf personenbezogene Daten. Er bleibt eine Ausnah-
me und darf nur unter Verhältnismäßigkeitsgesichtspunkten
erfolgen. Willkürliche Massenüberwachungen sind verboten.
Zudem werden Rechtsbehelfe zugunsten der Rechte von EU-
Bürgern eingeführt. So müssen Unternehmen auf Beschwerden
innerhalb kurzer Frist antworten und auch die Kooperation zwi-
Von
Manteo Eisenlohr
schen den europäischen Datenschutzbehörden und dem ameri-
kanischen Handelsministerium wird verstärkt. Darüber hinaus
steht ein kostenloses Verfahren zur alternativen Streitbeile-
gung zur Verfügung und eine Ombudsstelle wird eingerichtet.
Bis auf diese Eckpunkte, die bislang nur aus der Pressemittei-
lung zu entnehmen sind, ist eine offizielle Verlautbarung, ins-
besondere ein offizielles und von europäischen Datenschützern
kommentiertes Dokument noch nicht zu erhalten. Klare Aussa-
gen darüber, wie sich Unternehmen und insbesondere ihre Perso-
nalabteilungen aufstellenmüssen,
um den datenschutzrechtlichen
Bedingungen des auch als „Sa-
fe Harbor 2.0.“ bezeichnenden
Schutzschilds zu entsprechen,
stehen noch nicht fest. Kritiker
meinen, dass eine Veränderung
oder Verbesserung gegenüber des
nach dem EuGH-Urteil bestehen-
den rechtlichen Zustands nicht zu
erwarten sei. Erste Datenschutz-
behörden in Deutschland haben
entsprechend angekündigt, mit
datenschutzrechtlichen Unter-
suchungen in verschiedenen
Unternehmen nach Ablauf des
Moratoriums zu beginnen.
Für Personalabteilungen bleibt
es bei den bestehenden Empfeh-
lungen, bis neue, „standhafte“ Regeln getroffen sind: die Prü-
fung der Datentransferpraxis in die USA, der Abschluss von
Standardklauseln in Verträgen mit US-amerikanischen Dienst-
leistern, die Schaffung von datenschutzrechtlich vereinbarten
unternehmensinternen Richtlinien und – soweit möglich – die
Rückführung von personenbezogenen Daten nach Europa.
KOLUMNE.
EU und USA haben sich auf eine Nachfolgeregelung von „Safe Harbor“
geeinigt. Jedoch sind Details unklar, sodass Personaler noch nicht aufatmen können.
Ist der sichere Hafen erreicht?
DR. MANTEO EISENLOHR,
Rechtsanwalt und
Partner bei K&L Gates LLP, äußert sich regelmäßig an
dieser Stelle zu den aktuellen Entwicklungen in der
digitalen Arbeitswelt.
© DJVSTOCK - FOTOLIA
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