personalmagazin 11/2015 - page 24

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TITEL
_FRAUENQUOTE
personalmagazin 11/15
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as Inkrafttreten des „Gesetzes
für die gleichberechtigte Teilha-
be von Frauen und Männern an
Führungspositionen in der Pri-
vatwirtschaft und im öffentlichen Dienst“
markiert einen weiteren Schritt auf dem
Weg zur Gleichstellung der Geschlechter
im Berufsleben, die zwar im Grundgesetz
verankert, in vielen Unternehmen aber
noch nicht Wirklichkeit geworden ist.
Weder freiwillige Selbstverpflichtun-
gen noch die Empfehlungen imDeutschen
Corporate Governance Kodex (DCGK) ha-
ben zu einer nennenswerten Erhöhung
des Frauenanteils in Führungspositionen
geführt. Der Gesetzgeber will daher per
Gesetz mittelfristig „eine signifikante Er-
höhung des Frauenanteils an Führungs-
positionen der Privatwirtschaft“ bis zur
Geschlechterparität erreichen. Hierzu hat
er einen Zweiklang aus einer Geschlech-
terquote von 30 Prozent in Aufsichtsräten
und einer Verpflichtung zur Festlegung
von Zielgrößen für Aufsichtsräte, Vor-
stände und Führungsebenen geschaffen.
Fixe Quote im Aufsichtsrat
Die fixe Mindestquote von 30 Prozent
gilt für Aufsichtsräte von Unternehmen,
die börsennotiert sind und der paritäti-
schen Mitbestimmung nach dem Gesetz
über die Mitbestimmung der Arbeitneh-
mer (MitbestG), demMontan-Mitbestim-
mungsgesetz (MontanMitbestG) oder
dem
Montan-Mitbestimmungsergän-
zungsgesetz (MontanMitbestErgG) un-
terliegen. Paritätische Mitbestimmung
Von
Ralf Kittelberger
und
Tina Kärcher-Heilemann
Eckpunkte des neuen Gesetzes
ÜBERBLICK.
Welche Anforderungen müssen die betroffenen Unternehmen ab 2016
genau erfüllen? Und was passiert, wenn sie es nicht tun?
Die Quote soll zu ausgewogenen
Geschlechterverhältnissen verhelfen.
© BJOERN WYLEZICH / FOTOLIA.DE
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