Wirtschaft und Weiterbildung 10/2016 - page 43

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und ihre Überprüfung, die Literatur und
die Art der Durchführung, werde von der
Hochschule überprüft. Die freiberuflichen
Dozenten bewerteten alle Leistungen der
Teilnehmer, die danach an die Hoch-
schule übermittelt werden. Die Noten
müssten von der FH Wien der WKW
freigegeben werden. Beim Blick auf den
Lehrplan fällt auf, dass sich dieser wie
eine Aneinanderreihung von Seminar-
titeln liest. Dazu gehören Themen wie
„Grundlagen von Führung und Manage-
ment“, „Führen und Kommunizieren im
Wandel“, „Führen in neuen Arbeitswel-
ten“ oder „Leadership-Exzellenz in Mo-
deration und Präsentation“. Lediglich das
Thema „Grundlage wissenschaftlichen
Arbeitens und Methoden der empirischen
Sozialforschung“ sowie die Master Thesis
und Masterprüfung weisen klar auf ein
akademisches Studium hin.
Die inhaltliche Ähnlichkeit zu den Semi-
narangeboten ist kein Zufall. Denn es gibt
eine lange Liste von Seminaren, die auf
das Masterstudium angerechnet werden
können. „Wer bereits Hernstein Trainings
oder Entwicklungsprogramme besucht
hat, kann diese anrechnen lassen und
sich über eine verkürzte Studiendauer
und reduzierte Studienkosten freuen“,
wirbt das Hernstein Institut. Wie hoch
der Anteil der möglichen Anrechnung ist,
gibt die FH nicht bekannt.
In Österreich möglich, in
Deutschland undenkbar
Die Dozenten werden von Hernstein aus-
gewählt, müssen jedoch den Kriterienka-
talog der Hochschule erfüllen. Dazu ge-
höre ein Studienabschluss (keine Promo-
tion) und Lehrerfahrung. Dabei setzt die
FH Wien vor allem auf Praktiker. „Über
90 Prozent unserer Dozenten kommen
aus der Wirtschaft und unterrichten nur
nebenberuflich“, betont FH-Mitarbeiterin
Völk. Damit unterscheide man sich be-
wusst von den Universitäten. Die beson-
dere Ausrichtung der FH Wien sei eben
der Ansatz „von der Wirtschaft für die
Wirtschaft“.
In Deutschland wäre das nicht einmal
an privaten Hochschulen möglich. Dort
schreibt der Wissenschaftsrat, der für
die Akkreditierung aller privaten Hoch-
schulen zuständig ist, vor: „Die fach-
lichen Kernbereiche des Lehrangebots
sind durch hauptberufliche Professuren
abgedeckt. Die Lehre wird in jedem Stu-
diengang, in jedem akademischen Jahr
und an jedem Standort zu in der Regel
mindestens 50 Prozent von hauptbe-
ruflichen Professoren erbracht.“ An
staatlichen Hochschulen wird das soge-
nannte Franchising in den Landeshoch-
schulgesetzen unterschiedlich geregelt.
In manchen Bundesländern ist es sogar
verboten. Auch bei den Zulassungsvo-
raussetzungen zeigt man sich in Öster-
reich sehr großzügig. Grundsätzlich ist
ein Masterstudiengang ein Postgraduate-
Studium und setzt daher einen ersten
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