Immobilienwirtschaft 09/2016 - page 64

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IMMOBILIENMANAGEMENT
I
RECHT
Mietrecht
– Aktuelle Urteile
FAKTEN:
Zwischen den Parteien bestand ein Mietverhältnis über ein Einfamilienhaus.
Der Vermieter hat dieses Mietverhältnis wegen Eigenbedarfs für seinen Neffen im No-
vember 2010 gekündigt. Ob und wann der Neffe das Haus bezogen hat, ist zwischen
den Parteien streitig; jedenfalls hat er das Haus alsbald wieder geräumt. Der Vermieter
veräußerte die Immobilie leerstehend zirka acht Monate nach dem Auszug der Mieter
an einen Dritten. Die Mieter vertreten die Ansicht, dass der Eigenbedarf in Wirklich-
keit nicht bestanden habe. Der Vermieter habe längst verkaufen wollen, was die Mieter
durch Zeugenaussagen glaubhaft zu machen versuchten. Wegen des vorgetäuschten
Eigenbedarfs machen die Mieter einen Schadensersatzanspruch geltend. Die Instanz-
gerichte wiesen die Klage ab. Die Nichtzulassungsbeschwerde der Mieter hatte Erfolg.
Das Amtsgericht hat den Neffen des Vermieters als Zeugen für den zum Zeitpunkt der
Kündigung bestehenden Eigenbedarf vernommen. Mit dem Vorbringen der Mieter zu
denVerkaufsbemühungen hat sich das Berufungsgericht nicht befasst. DieMieter hätten
schlüssige Indizien vorgetragen, die für einen bloß vorgetäuschten Eigenbedarf sprechen.
FAZIT:
Auch unter Berücksichtigung der Bekundungen des Neffen des Vermieters könne
nicht ausgeschlossen werden, dass der Vermieter „die Vermietung in der – seinemNef-
fen nicht offenbarten – Erwartung vorgenommen hat, diesen im Falle eines doch noch
gelingenden Gewinn bringenden Verkaufs ohne Schwierigkeiten zum Auszug bewegen
zu können“. Zur weiteren Aufklärung des Sachverhalts hat der BGH das Verfahren an
eine andere Kammer des Landgerichts zurückverwiesen.
VERKAUFSABSICHT DES VERMIETERS
Schadensersatz wegen vor-
getäuschten Eigenbedarfs
Eine Kündigung wegen Eigenbedarfs
kann auch dann vorgeschoben sein,
wenn ein Vermieter seit Längerem
Verkaufsabsichten hegt und der von
ihm benannten Eigenbedarfsper-
son den Wohnraum in der – dieser
möglicherweise nicht offenbarten –
Erwartung zur Miete überlässt, diese
im Falle eines doch noch gelingenden
Gewinn bringenden Verkaufs ohne
Schwierigkeiten zum Auszug bewegen
zu können.
BGH, Urteil vom 10.05.2016, VIII ZR 214/15
GESCHÄFTSRAUMMIETE
Kündigung der Mitgliedschaft
in einer Werbegemeinschaft
Ist der Mieter von gewerblich ge-
nutzten Räumen in einem Einkaufs-
zentrum einer in der Rechtsform GbR
geführten Werbegemeinschaft bei-
getreten und will er kündigen, so ist
die Kündigung grundsätzlich an alle
Gesellschafter zu richten. Die Kündi-
gung gegenüber der Geschäftsführung
der Gesellschaft ist nur dann wirk-
sam, wenn der Gesellschaftsvertrag
vorsieht, dass die Geschäftsführung
zur Entgegennahme von Kündigungs-
erklärungen ermächtigt ist oder wenn
die Geschäftsführung die Kündigungs-
erklärung an die übrigen Gesellschaf-
ter zur Kenntnisnahme weiterleitet.
BGH, Urteil vom 11.05.2016, XII ZR 147/14
VERTRAGSGEMÄSSE NUTZUNG
Kein Schadensersatz für
Verschlechterung
Der Vermieter eines Grundstücks, der
sein Grundstück dem Mieter zur Abla-
dung von Materialien zur Verfügung
stellt, übernimmt das Risiko, dass
durch den vertragsgemäßen Gebrauch
auf das Grundstück eingewirkt wird.
Durch die Zahlung des Entgelts sind
die durch vertragsgemäße Nutzung
entstehenden Beeinträchtigungen ab-
gegolten. Nutzt der Mieter das Miet-
objekt vertragsgemäß und kommt es
dadurch zu einer schädlichen Boden-
veränderung, scheidet ein Ausgleichs-
anspruch nach § 24 Abs. 2 BBodSchG
aus, weil Mieter und Vermieter „etwas
anderes“ vereinbart haben.
OLG Hamm, Urteil vom 04.05.2016, 12 U 101/15
WERTSICHERUNGSKLAUSEL
Rückwirkende Mieterhöhung
Die in einem Gewerbemietvertrag
enthaltene Klausel: „Ändert sich der
… Preisindex für die Lebenshaltung
… auf der Basis des Jahres 2000 = 100
um mehr als fünf Punkte gegenüber
dem Indexpunktstand zum Zeitpunkt
der Übergabe …, ändert sich die Miete
in gleichem Maße zum Ersten des Mo-
nats, in dem die … Preisindexverän-
derung eingetreten ist“ bewirkt, dass
sich die Höhe der Miete ohne weitere
Erklärung einer Partei ändert, wenn
die in der Klausel vereinbarte Index-
veränderung eintritt. Im Falle einer Er-
höhung der Miete kann der Vermieter
diese rückwirkend auf den Zeitpunkt
der Indexveränderung verlangen.
OLG Hamm, Urteil vom 11.02.2016, 18 U 42/15
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