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TECHNOLOGIE, IT & ENERGIE
I
GEBÄUDETECHNIK
E
ins vorweg: Wer in Baden-Württem-
berg baut oder saniert, ist einge-
schränkter als der Rest der Republik.
Denn hier gilt bei einemHeizungswechsel
im Bestand eine 15-prozentige Pflicht zur
Einkopplung erneuerbarer Energien. Für
alle anderen 15 Bundesländer gilt dies
nicht, könnte aber bald schon Realität
werden. Denn auf Vorschlag der Grünen
diskutierte der zuständige Bundestags-
ausschuss erst im Februar, das baden-
württembergische Modell bundesweit
auszudehnen. Die Befürworter unter den
Gutachtern waren in der Mehrheit. Und
quer durch alle Parteien finden sich Ver-
fechter dieser Idee.
TECHNOLOGIEFREIHEIT: WAHL IST QUAL
Doch bis dahin und außerhalb des Ländles
gilt: Technologiefreiheit. Wer eine Ölhei-
zung hat, kann bei einer Ölheizung blei-
ben. Gleiches gilt für Gas und Biomasse.
Lediglich reine Stromheizungen sind poli-
tisch nicht wohlgelitten, können aber auch
preislich ohnehin nicht konkurrieren.
Bei der Heizungswahl ist generell auf
drei Aspekte zu achten: Brennstoffkosten
Heizung, wechsel dich...
LINK-TIPPS
ZUM THEMA
Ein technologieoffener Heizkostenrechner
inklusive Amortisationsrechnungen für
Technik und Brennstoffkosten mit zukünf-
tigen Preissteigerungen findet sich auf:
heizkostenrechner.eu
Die sehr unterschiedliche Entwicklung
der Brennstoffe kann man anhand von
Langzeitreihen nachvollziehen, die sich
hier finden:
Gas
Heizöl
r Pellets
r Strom
(Nachtspeicheröfen und Wärmepumpen)
Oben: Seit diesem Jahr verlangt die
modifizierte EnEV den Austausch von
über 30 Jahre alten Anlagen.
Unten: Ob eine Heizung noch dem Stand
der Technik entspricht oder überhaupt
effizient arbeitet – ein Heizungscheck hilft.
Eine Heizung wird in
Deutschland nur gewechselt,
wenn sie kaputt ist. Seit dem
Jahr 2016 geht es auch alten
Schmuckkästchen im Keller
an den Kragen, die vor 1984
installiert wurden. EnEV und
Altheizungslabeling machen
es möglich. Doch welche
Möglichkeiten hat ein Immo-
bilieneigentümer, wenn er
die Heizung wechseln soll?