Immobilienwirtschaft 4/2015 - page 62

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Technologie, IT & Energie
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Messdienstleistungen
Fällen technisch nicht möglich. Das Glei-
che gilt für Kälte- und Klimaanlagen in
Gewerbeeinheiten.
Wärmezähler auf Hausebene
Die ak-
tuelle Heizkostenverordnung schreibt
in § 9 Abs. 2 vor, dass bei verbundenen
Heizungsanlagen der Energieanteil für
die Wassererwärmung seit 31. Dezember
2013 mit einemWärmezähler erfasst wer-
den muss. Bisher wurde der Energieanteil
rechnerisch ermittelt, die Messung mit
Wärmezählern bewirkt nun eine genauere
und damit gerechtere Verteilung derWär-
me- und Wasserkosten. Der Gesetzgeber
berücksichtigt damit den gestiegenen
Anteil der Warmwasserbereitung an den
Gesamtkosten der Heizungsanlage. Ver-
schärfte Bauvorschriften, energetische
Sanierungen und Sparmaßnahmen der
Bewohner lassen den durchschnittlichen
Energieverbrauch für Raumwärme immer
weiter sinken, wogegen der Warmwasser-
verbrauch relativ konstant bleibt und so-
mit prozentual wächst. Der Wärmezähler
wird zwischen Heizkessel und Warm-
wasserspeicher eingebaut. Ultraschall-
Wärmezähler sind für diese Messaufgabe
am besten geeignet. Sie arbeiten auch bei
Überlast sicher – das ist wichtig, weil sich
der Heizwasserdurchfluss für die Warm-
wassererwärmung oft nicht genau bestim-
men lässt – und können auf sprunghafte
Änderungen der Heizwassertemperatur
schnell reagieren.
Funksysteme für mehr Komfort
Immer
mehrWohnungen inDeutschlandwerden
mit einem funkendenMess-Systemausge-
rüstet – der derzeit modernstenMesstech-
nik für Wärme und Wasser. Funksysteme
sind vor allem ein Komfortgewinn für die
Bewohner, weil die Ablesung außerhalb
derWohnungen stattfinden kann und kei-
ne Termine mehr vereinbart werdenmüs-
sen. Gerade für die Bewohnerstruktur in
Großstädten, mit vielen Single-Haushal-
ten und schlechter Verfügbarkeit der Be-
wohner bei der Vor-Ort-Ablesung, ist die
Funktechnik heute unverzichtbar. Auch
Vermieter haben weniger Aufwand, weil
sie beim Auszug eines Mieters keine Zwi-
schenablesungmehr organisierenmüssen.
Das Funksystem speichert die letztenMo-
natsendwerte, sodass der Dienstleister im
Zuge der Jahresablesung auch sämtliche
Monats- undHalbmonats-Zwischenwerte
erfassen kann.
Auf dem Markt werden verschiedene
Funksysteme angeboten. Eine Variante
ist die Walk-by-Ablesung, die vor allem
den beschriebenenAblesekomfort ermög-
licht. Eine erweiterte Variante ist zudem
eine Fernablesung, die das Energiema-
nagement der Immobilie unterstützt. Das
Walk-by-System ermöglicht die Ausle-
sung von elektronischen Heizkostenver-
teilern,Wärmezählern undWasserzählern
im „Vorbeigehen“ ohne persönliches Be-
treten der Wohnung. Auch Rauchwarn-
melder lassen sich integrieren und können
dann jährlich ohne Betreten derWohnung
inspiziert werden, so wie es die Anwen-
dungsnorm DIN 14676 vorschreibt. Das
System mit Fernablesung kann außer den
Geräten auf Wohnungsebene auch alle
Zähler auf Hausebene (Wärme, Wasser,
Gas, Strom) aufnehmen. Datensammler
im Treppenhaus oder Flur sammeln die
Messwerte. Weil der gesamte Prozess elek-
tronisch abläuft, sindUmfang und Turnus
der Ablesung frei wählbar. So ermöglicht
die Fernablesung zumBeispiel monatliche
Verbrauchsinformationen sowie ein lau-
fendes Energiemonitoring der Immobilie:
Gebäudemanager können die erfassten
Verbrauchswerte laufend analysieren,
auswerten und so die Betriebskosten op-
timieren.
Rechtliches und Finanzierung
Für Ver-
mieter und Verwalter ist auch die Frage
nach der Duldung und Finanzierung der
Mess- und Erfassungstechnik relevant.
Der Bundesgerichtshof hat entschieden,
dass Mieter den Einbau von modernen
funkbasierten Ablesegeräten duldenmüs-
sen (BGH-Urteil vom 28.9.2011 Az. VIII
ZR 326/10). Die Duldungspflicht ergibt
sich aus § 4 Abs. 2 Satz 1 der Heizkos-
tenverordnung (HKVO) und § 554 Abs.
2 BGB und wird damit begründet, dass
Funksysteme den Wohnwert verbessern.
Zum finanziellen Aufwand für die unter-
schiedlichen messtechnischen Lösungen
lässt sich generell sagen: Je moderner die
Mess- und Erfassungstechnik, desto hö-
her sind zwar die Investitions- oder Miet-
kosten für die Geräte, desto niedriger sind
aber die Servicekosten für die Ablesung.
Wohnungswirtschaftliche Unternehmen
entscheiden sich heute am häufigsten für
die Miete von Messgeräten, vor allem,
weil diese Variante im Gegensatz zum
Kauf hohe Anfangsinvestitionen in die
Geräteausstattung vermeidet. Darüber
hinaus stellt der Anbieter in diesem Fall
auch die Funktionsfähigkeit der Geräte
sicher.
«
Frank Peters, Minol Messtechnik
W. Lehmann GmbH & Co. KG
Bei Zentralheizungen muss seit
31. Dezember 2013 der Energie-
anteil für die Wassererwärmung
mit einem Wärmezähler erfasst
werden.
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