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4.2015
Aktuelles Urteil
Präsentiert von:
Michael Miller,
Haufe-Personalmagazin
Urlaubsanspruch bleibt trotz Wechsel
von Voll- in Teilzeit
BAG, Urteil vom 10.02.2015, Az. 9 AZR 53/14
Arbeitgeber dürfen den Urlaubsanspruch ih-
rer Mitarbeiter nicht mehr verhältnismäßig
kürzen, wenn diese von Vollzeit in Teilzeit
wechseln und deshalb an weniger Wochen-
tagen arbeiten. Das entschied das Bundes-
arbeitsgericht (BAG) und folgte damit den
Vorgaben des Europäischen Gerichtshofs
(EuGH). Dieser hatte schon 2013 die Rege-
lung für den öffentlichen Dienst, nach der
sich der für die Fünftagewoche festgelegte
Erholungsurlaub nach einer Verringerung
der Arbeitszeit während des Urlaubsjahrs
auf weniger als fünf Wochentage vermin-
dert, als Diskriminierung entlarvt.
Bisher galt im öffentlichen Dienst nach § 26
Abs. 1 TVöD, dass beim Wechsel von Voll-
in Teilzeit der Arbeitnehmer im Jahr des
Recht
Teilzeitwechsels nur einen verminderten
Urlaubsanspruch hat, der sich allein an der
Teilzeitbeschäftigung orientiert. Die dieser
Regelung entgegenstehende Entscheidung
des EuGH, nachdem sich die Anzahl der Ur-
laubstage wegen des Übergangs in Teilzeit
nicht verringern darf, hatte das Bundesar-
beitsgericht zu beachten. Entsprechend der
Rechtsauffassung des EuGH erkennt nun
auch das Bundesarbeitsgericht in einer
„nachträglichen“ Verringerung des Ur-
laubsanspruchs eine Diskriminierung.
Sexuelle Belästigung
BAG, Urteil vom 20.11.2014, Az. 2 AZR 651/13
Ein einmaliger sexueller Übergriff ohne Wie-
derholungsgefahr muss nicht zwangsläufig
zur Kündigung führen. Entscheidend für die
fristlose Kündigung, so das Bundesarbeits-
gericht, sind unter anderem Umfang und
Intensität der Belästigung. Im zu entschei-
denden Fall hatte das BAG die Fortsetzung
des Arbeitsverhältnisses für zumutbar er-
klärt: Der übergriffige Mitarbeiter, der ei-
ner Kollegin an den Busen gefasst hatte,
gestand im direkt folgenden Gespräch mit
seinem Chef sein Fehlverhalten ein, ent-
schuldigte sich bei der Frau und zahlte
im Rahmen des Täter-Opfer-Ausgleichs
Schmerzensgeld. Eine Abmahnung, so das
BAG, wäre deshalb ausreichend gewesen.
Lehrgang
Gutachter für barrierefreies Bauen
Die Akademie der Hochschule Biberach bietet eine Fortbildung zum Sachverständigen für barrierefreies Bauen
an. Der Lehrgang beginnt im Juni und findet in drei Blöcken statt (25. bis 26. Juni 2015, 16. bis 17. Juli 2015, 5. bis 6. August 2015; 15. September
2015 Abschlussprüfung). Der Lehrgang vermittelt Grundlagen der Sachverständigentätigkeit inklusive der Gutachtenerstellung für die gerichtliche und
außergerichtliche Arbeit und erläutert die besondere Haftungs- und Honorierungsthematik. Ein weiterer Schwerpunkt ist die Einführung in verschie-
dene Bewertungsansätze und -kriterien. Weitere Informationen und Anmeldung unter
MainTor Porta
Gesundheitsförderndes Arbeitsplatzkonzept
Das Workplace Consulting Unternehmen Eurocres hat für die Union Asset Manage-
ment Holding AG (Union Investment) ein Büro- und Arbeitsplatzkonzept im „MainTor
Porta“ in Frankfurt amMain umgesetzt. Ziel war es, für den neuen Standort von Union
Investment auf rund 20.000 Quadratmetern und für etwa 950 Mitarbeiter neben einer
wettbewerbsfähigen Flächeneffizienz auch ein motivierendes und zukunftsweisendes
Erscheinungsbild für Angestellte und Kunden zu etablieren. Das neue Büro- und Ar-
beitsplatzkonzept soll die Kommunikation und den Informationsaustausch optimieren
und die Gesundheit der Mitarbeiter fördern.
Recruiting
Dos and Don‘ts
Fehlentscheidungen im Recrui-
ting sind teuer. Doch trotzdem
passieren sie häufig, wie eine Um-
frage der Hay Group belegt. Viele
der befragten Personaler suchen
den Grund dafür bei den Bewer-
bern und im Fachkräftemangel
– statt einige Recruiting-Grund-
regeln zu beherzigen. Demnach
beziffert über die Hälfte der be-
fragten Personalmanager die
Kosten, die entstehen, wenn ein
Job neu besetzt werden muss, auf
mehr als 6.000 Euro. Doch eine
hohe Erfolgsquote haben die Per-
sonaler trotzdem nicht aufzuwei-
sen: In der Umfrage des Personal-
dienstleisters Robert Half gaben
80 Prozent von 200 Befragten an,
schon einen Mitarbeiter einge-
stellt zu haben, der hinter den an
ihn gestellten Anforderungen zu-
rückgeblieben ist. Zudem geben
die HR-Manager zu, dass etwa
jeder zehnte Mitarbeiterwechsel
auf einer Fehlentscheidung beim
Recruiting beruhe.
Doch in den zusätzlich entstehen-
den Kosten sehen die Befragten
auch nicht das Hauptproblem:
Nur zwölf Prozent geben dies an.
Vielmehr fürchten 52 Prozent,
dass ihre personellen Fehlent-
scheidungen zu Produktivitäts-
verlust des Unternehmens füh-
ren könnten. Auf der Basis der
Ergebnisse empfehlen die Studi-
enautoren von Robert Half einige
„Dos and Don’ts“, die Recruiter in
ihrer Arbeit beachten sollten. So
sollten sie nicht alleine entschei-
den, passgenaue Stellenanzeigen
formulieren und nicht zu viel von
den Bewerbern erwarten. Auch
das angebotene Gehalt sollte nicht
zu niedrig ausfallen.