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1.2015
Aktuelles Urteil
Präsentiert von:
Katharina Schmitt,
Haufe-Personalmagazin
Keine Vergütung von Raucherpausen
LAG Nürnberg, Urteil vom 5.8.2015, Az. 2 Sa 132/15
Bei dem beklagten Unternehmen hatte es
sich eingebürgert, dass die Beschäftigten
den Arbeitsplatz für eine Raucherpause je
derzeit verlassen konnten – ohne dafür am
Zeiterfassungsgerät zu stempeln. 2012 wur
de in einer Betriebsvereinbarung über das
Rauchen im Betrieb festgelegt, dass beim
Entfernen vom Arbeitsplatz zum Rauchen
das nächstgelegene Zeiterfassungsgerät
zum Ein- und Ausstempeln zu benutzen sei.
Die Betriebsvereinbarung trat zum 1. Januar
2013 in Kraft. Für Januar 2013 wurden dem
Kläger 210 Minuten, für Februar 96 und für
März 572 Minuten für seine Raucherpausen
von der Arbeitszeit abgezogen und nicht
vergütet. Das wollte der Arbeitnehmer nicht
hinnehmen. Er klagte und trug vor, die Rau
cherpausen im Umfang von durchschnittlich
60 bis 80 Minuten pro Tag seien durch Fort
zahlung der Vergütung gebilligt worden. Die
Betriebsvereinbarung habe den arbeitsver
traglichen Anspruch aus betrieblicher Übung
nicht wirksam geändert, sondern regle nur
die Zeiterfassung. Die Frage nach einer Ent
geltzahlungspflicht sei davon gerade nicht
betroffen. Das LAG Nürnberg wies die Klage
ab: Zwar dürften Arbeitnehmer umso mehr
auf die Weitergewährung einer Vergütung
vertrauen, je stärker diese als Gegenleis-
tung für die vom Arbeitnehmer erbrachte
Leistung anzusehen sei. Raucherpausen
ständen jedoch in keinem Zusammenhang
mit der Arbeitsleistung.
RECHT
EBZ UND SMMOVE DEUTSCHLAND KOOPERIEREN
Das Europäische Bildungszentrum der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft (EBZ) und die Online-Auktionsplattform für Mietimmobilien
smmove Deutschland haben eine Kooperation abgeschlossen.
Ziel ist es, Chancen, die die Digitalisierung für den Kundenservice im Mietwoh
nungsmarkt bietet, gemeinsam zu erforschen. In einem ersten Schritt sind Workshops geplant, die Vertreter der Start-up-Szene mit Experten aus dem
Vermietungsbereich zusammenführen. Kundenwünsche und Erwartungen sollen in einem zweiten Schritt empirisch ermittelt oder konkretisiert werden.
Damit die Erkenntnisse kontinuierlich weiterentwickelt werden können, ist die Gründung eines Initiativkreises „Service Wohnen 4.0“ geplant.
NEUES GESETZ
Unternehmen wollen Frauenquote nicht steigern
MANAGER
Schlechte Noten für Führungsqualitäten
Die Studie „Deutschland führt?!“ offenbart eine große Diskrepanz zwischen
der Bedeutung des Themas Führung und der Bewertung der Führungsqua-
litäten durch die Mitarbeiter. 2.000 Mitarbeiter, Führungskräfte und HR-
Verantwortliche wurden für die Studie von Information Factory befragt.
Während nur 43 Prozent der Mitarbeiter die Zusammenarbeit mit ihren
Vorgesetzten als wirkungsvoll empfinden, sprechen 90 Prozent der Füh-
rungskräfte von einer effektiven Zusammenarbeit mit ihren Mitarbeitern.
Insbesondere bei denThemen direkte Kommunikation, klare Zielvorgaben,
Feedback und Motivation schneiden die Führungskräfte in den Augen der
Mitarbeiter schlecht ab – während das Selbstbild der Manager in diesen
Bereichen sehr positiv ist. Weiterhin geben nur 45 Prozent der Mitarbeiter
an, Spaß im Job zu haben.
Die Frauenquote gilt: Rund 3.500
Unternehmen mussten sich bis 30.
September Ziele zur Erhöhung des
Frauenanteils in den oberen Füh-
rungsetagen setzen. Das Fazit nach
Ablauf dieser Frist fällt ernüchternd
aus. Lediglich von zwei Handvoll
Unternehmen drangen bisher die
Ziele an die Öffentlichkeit. Die an-
derenUnternehmen hielten sich, wie
imVorfeld bereits erwartet, – zumin-
dest zumStichtag – bedeckt. Von den
Unternehmen, die sich bereits geäu-
ßert haben, wollen die meisten ihre
Frauenquote nicht steigern, sondern
lediglich den bisherigen Anteil hal-
ten. Zwar erlaubt dies das Gesetz als
Minimalziel, die eigentliche Absicht
der Regelung wird damit aber von
den Unternehmen unterlaufen. Po-
sitiv sticht bislang die Deutsche Bank
heraus. Für die beiden Führungs-
ebenen unter dem Vorstand hat sie
Ziele für einen Frauenanteil von 17
Prozent (derzeit 14,4 Prozent) für die
erste Ebene sowie 21 Prozent (derzeit
18 Prozent) für die zweite Ebene bis
zum 30. Juni 2017 festgelegt. Eine
Steigerung von rund drei Prozent-
punkten in zwei Jahren also.