ENERGIE UND TECHNIK
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4|2019
Umrüstung der Heizungsanlage
Zentralversorgung statt
Einzelthermen
Seit 2017 hat die „WIR Wärme in Rostocker Wohnanlagen“, ein Tochter-
unternehmen der kommunalen WIRO Wohnen in Rostock Wohnungsge-
sellschaft mbH, 54 Heizungsanlagen für knapp 700 Wohnungen umgerüs-
tet. Auch 2019 baut sie in mehr als 278 Wohnungen alte Einzelthermen
aus, die Mieter bekommen Heizwärme und Warmwasser künftig aus
modernen Zentralanlagen im Keller.
Ebenfalls seit 2017 betreibt die Wärme-Tochter der WIRO die 280 gas-
betriebenen, zentralen Heizungsanlagen der Wohnungsgesellschaft. Sie
verantwortet die Betriebsführung, Instandhaltung und Wartung. Stück für
Stück lässt sie die alten Anlagen gegen moderne und effiziente Technik
austauschen. „Unser Ziel ist es, auf diese Weise die Miete zu stabilisie-
ren“, sagt WIR-Geschäftsführer Ingolf Wenzel. Mit neuen Anlagen – und
auch mit umweltfreundlichen Technologien: Wo es geht, ergänze die WIR
Heizsysteme mit Solarthermie, Blockheizkraftwerken oder Luftwärme-
pumpen. So hat die WIRO-Tochter im Rostocker Komponistenviertel für
24 Wohnungen eine moderne Heizungsanlage gebaut. Deren Herzstück
ist eine Luftwärmepumpe. Nur in Spitzenzeiten wird sie durch einen Gas-
kessel unterstützt.
Nach Angaben des
Unternehmens ist das
neue System nicht
nur sparsamer als sein
Vorgänger, auch der
CO
2
-Ausstoß sinke um
ein Drittel.
Rauchwarnmelderpflicht
WIS-Tochter setzt bei Rauchwarn-
meldern auf Funkstandard
Im Neubau sind sie Pflicht, im Bestand müssen sie nachgerüstet werden:
Ein Tochterunternehmen der WIS Wohnungsbaugesellschaft im Spreewald
mbH, die Bekotec GmbH, versorgt aktuell Wohnungsunternehmen aus
ganz Brandenburg mit Rauchwarnmeldern. „170 Rauchwarnmelder haben
wir für die WIS bereits angebracht“, sagt Marko Jank, Technischer Leiter
der Bekotec. Ab Frühjahr 2019 sollen nach und nach alle Wohnungen der
WIS mit mehr als 15.000 Meldern entsprechend ausgestattet werden.
Verwendet werden DIN-gerechte Geräte mit einem speziellen Q-Label.
„Der Vorteil der durch uns eingesetzten Rauchmelder liegt auch in der
10-Jahres-Batterie“, erzählt Jank. Bei der jährlich vorgeschriebenen
Wartung setzt er auf Funkstandard: Dadurch muss die Überprüfung nicht
vor Ort, sondern kann aus der Ferne durchgeführt werden.
Die Nachrüstungsarbeiten übernimmt das Unternehmen nicht nur für die
Muttergesellschaft, sondern z. B. auch für die Wohnungsgenossenschaft
„Einheit“ eG in Bernau: „Hier installieren wir aktuell noch die letzten von
insgesamt 5.000 Meldern“, berichtet Jank. Weitere rund 1.000 Rauch-
warnmelder seien Ende des vergangenen Jahres in Cottbuser Wohnungen
montiert worden.
Im Bundesland Brandenburg haben Eigentümer und Vermieter noch bis
Ende 2020 Zeit, gemäß der Rauchwarnmelder-Pflicht ihre Bestandsge-
bäude nachzurüsten. Seit Juli 2016 ist die Pflicht in der Brandenburger
Bauordnung festgeschrieben.
Weitere Informationen:
Neubau und Sanierung
Energie und Technik
Rechtssprechung
Haufe Gruppe
Markt undManagement
auund Stadtentwicklung
Weitere Informationen:
Neubau und Sanierung
Energie und Technik
Rechtssprechung
Haufe Gruppe
Markt undManagement
Stadtbauund Stadtentwicklung
Quelle: WIRO/A. Rudolph
WIR-Geschäftsführer
Ingolf Wenzel will mit
der Modernisierung
langfristig Mieten stabil
halten
Starkregen – Objektschutz und bauliche Vorsorge
Unwetter mit Starkregen und Sturzfluten haben in den letzten Jahren große Schäden an Gebäuden und Bauwerken
verursacht. Eine Praxishilfe des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) soll Hauseigentümern nun
dabei helfen, die von Starkregen ausgehenden Gefahren für die eigene Immobilie besser einzuschätzen und durch bauliche
Maßnahmen zu minimieren. Anhand von Checklisten zeigt die Veröffentlichung nicht nur, welche Gebäudeteile bei Stark-
regen besonders gefährdet sind, sondern stellt auch die wichtigsten Maßnahmen vor, mit denen sich Hausbesitzer gegen
eindringendes Wasser schützen können. Neben Empfehlungen gibt die Praxishilfe zudem Hinweise zum richtigen Verhal-
ten, sollten Sturzfluten trotz aller Schutzmaßnahmen einmal Keller oder Erdgeschoss treffen. Dadurch bietet sie nicht nur
Wohnungsunternehmen, sondern auch deren Mietern einen Mehrwert.
LITERATURTIPP
„Leitfaden Starkregen – Objektschutz und bauliche Vorsorge“, BBSR (Hg.), ca. 90 Seiten, ISBN 978-3-87994-239-8
Die Broschüre kann kostenfrei beim BBSR bestellt werden.
Quelle: BBSR
Quelle: Sergey Lapin/shutterstock.com