Die Wohnungswirtschaft 3/2019 - page 72

MARKT UND MANAGEMENT
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einen die Bedeutung der Prüfungsergebnisse so-
wie zum anderen die potenziellen Risiken einer
Nicht-Umsetzung von Empfehlungen. Aufwand
und Nutzen von Nachprüfungen müssen in einem
akzeptablen Verhältnis stehen.
Bei der Nachprüfung werden die jeweiligen
ausgewählten Umsetzungsmaßnahmen auf ihre
Wirksamkeit hin überprüft und bewertet. Hierfür
sollten festgelegte Kriterien verwendet werden,
wie sie beispielsweise Abbildung 3 auf Seite 69
zeigt.
Führt die erste Nachprüfung zu der Erkenntnis,
dass die Umsetzung der Empfehlungen bzw. die
Maßnahmen selbst noch nicht den gewünschten
Erfolg erzielen, ist nach einem angemessenen
Zeitabstand eine zweite Nachprüfung durchzu-
führen. Diese widmet sich ausschließlich den
noch offenen Punkten aus der ersten Nachprü-
fung. Bleiben auch hierbei noch Fragen offen,
muss im jeweiligen Einzelfall entschieden wer-
den, wie weiter vorzugehen ist.
Berichtslegung in der Nachschauphase
Statusbericht
Die Ergebnisse aus der Statusüberprüfung wer-
den in Statusberichten zusammengefasst und
dokumentiert. Sie listen alle Feststellungen und
Empfehlungen der Internen Revision auf und se-
hen in eigenen Spalten Angaben zur Behebung
der Schwachstellen vor. Die Berichte können
anhand der Informationen in der Maßnahmen-
datenbank erstellt werden. Sie sollten regel-
mäßig (monatlich oder quartalsweise) an den
geprüften Bereich und dessen direkte operative
Manager und Verantwortliche verteilt werden.
Abbildung 4 auf dieser Seite oben veranschau-
licht den Aufbau des Statusberichts.
Die Unternehmensleitung muss regelmäßig
(quartalsweise oder jedes zweite Quartal) in an-
gemessener Weise über Anzahl und Erledigungs-
stand aller Maßnahmen informiert werden. Die
wesentlichen Prüfungsfeststellungen, die emp-
fohlenen Maßnahmen zu deren Beseitigung und
der Stand der Umsetzung sind dabei besonders
hervorzuheben. Diese Zusammenfassung ist ge-
trennt von der oben dargestellten Berichtsform
zu erstellen, zu verteilen und mit dem Vorsit-
zenden der Unternehmensleitung zu erörtern.
Nachprüfungsbericht
Am Ende der Nachprüfung ist, wie bei den vo-
rangegangenen Prüfungen auch, ein Bericht zu
erstellen, der die Effektivität des Umsetzungspro-
zesses zur Realisierung der Empfehlungen sowie
verbliebene Schwachstellen dokumentiert.
Um die Ergebnisse der Nachprüfung beurteilen zu
können, ist es erforderlich, den Erfolg der einzel-
nen Nachprüfungsschritte durch eine eindeutige
und transparente Bewertung der Umsetzungs-
maßnahmen messbar zu machen. Dazu wird jede
geprüfte Maßnahme individuell bewertet und ge-
wichtet. Eine wesentliche Grundlage für die Be-
wertung der Nachprüfung sind die Klassifizierun-
gen der Prüfungsfeststellungen. ImGegensatz zu
der Bewertung bei der ursprünglichen Prüfung,
die eine qualitative Aussage über die Feststellun-
gen darstellt, steht bei der Bewertung der Nach-
prüfung jedoch die Beurteilung der Wirksamkeit
der in der vorhergehenden Prüfung vereinbarten
Maßnahmen im Vordergrund. Hierbei kann die
Bewertungsmatrix wie es die oben stehende Ab-
bildung 5 veranschaulicht, definiert werden. Die
Nachprüfungsberichte werden an alle Empfänger
des ursprünglichen Berichts verteilt.
Fazit
Die vorangegangenen Ausführungen zeigen, dass
die Nachschau eine zentrale und mehrwertschaf-
fende Tätigkeit der Internen Revision darstellt
und einen wesentlichen Beitrag zur nachhaltigen
Stärkung des Risikomanagementsystems leis-
ten kann. Der Internen Revision kommt dabei die
bedeutende Rolle zu, die gesamte „Wertschöp-
fungskette“ (von der Prüfungsfeststellung bis
zur Umsetzung der erforderlichen Maßnahmen)
eng zu begleiten und an entscheidenden Schlüs-
selstellen bedarfsgerecht einzugreifen. Über die
transparente und in alle betroffenen Unterneh-
mensbereiche einwirkende Darstellung des je-
weiligen Umsetzungsstands schafft es die Inter-
ne Revision, als verlässlicher Partner neben der
eigentlichen Prüfungstätigkeit wahrgenommen
zu werden und ihre Positionierung im Rahmen
des internen Überwachungssystems fest zu ver-
ankern.
1
Beide Autoren sind Mitglieder im Arbeitskreis „Interne
Revision in der Immobilienwirtschaft“ des Deutschen
Instituts für Interne Revision e.V. (DIIR).
ABB. 4: AUFBAU DES STATUSBERICHTS
Statusbericht Nr.: xx/20xx
Titel
Nr.
Referenz
Feststellung Nr.
Feststellung
Klassifizierung Empfehlung
Maßnahme/Stellung­
nahme des Managements
Verantwortlicher Frist
Status
1
2
3
ABB. 5: BEWERTUNGSMATRIX
wirksam
eingeschränkt
wirksam
nicht wirksam
schwerwiegend
wesentlich
geringfügig
Klassifizierung
Wirksamkeit
1...,62,63,64,65,66,67,68,69,70,71 73,74,75,76,77,78,79,80,81,82,...84
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