Die Wohnungswirtschaft 3/2019 - page 70

MARKT UND MANAGEMENT
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3|2019
Interne Revision
Der Nachschauprozess in der Internen Revision
Der Nachschauprozess ist der finale Prozessschritt in der Internen Revision und von wesentlicher
Bedeutung für die Steuerung von Risiken. Denn erst nach erfolgreichem Abschluss der Nachschau –
auch Follow-up genannt – ist sichergestellt, dass die identifizierten Verbesserungsmöglichkeiten
implementiert und identifizierte Risiken reduziert oder behoben worden sind. Was sind jedoch die
Voraussetzungen für einen wirksamen Nachschauprozess?
Die Interne Revision ist erst nach erfolgreichem
Abschluss der Nachschau – also der Behebung fest-
gestellter Risiken bzw. der Implementierung von
Verbesserungen – beendet. Häufig ist jedoch gera-
de der Nachschauprozess derjenige Abschnitt des
Prüfungsprozesses, der zuwenig Aufmerksamkeit
erfährt und damit im schlimmsten Fall ineffektiv
ist. Da über die Nicht-Umsetzung von Maßnah-
men letztlich der gesamte Revisionsprozess ad
absurdum geführt würde, wäre die Funktion der
Internen Revision damit selbst ineffektiv.
Anhand von Best-Practice-Beispielen und auf Ba-
sis der Berufsstandards werden daher in diesem
Beitrag die Voraussetzungen für einenwirksamen
Nachschauprozess erörtert.
Grundlagen der Nachschauphase
Mit der Verteilung der finalen Version des Prü-
fungsberichts ist die Prüfungsphase abgeschlos-
sen. Entsprechend dem in Abbildung 1 gezeigten
Standardrevisionsprozess beginnt nun die Nach-
schauphase. In diesem letzten Prozessschritt
geht es um die Überprüfung, ob die von der
Internen Revision aufgrund der Prüfungsfest-
stellungen ausgesprochenen Empfehlungen vom
geprüften Bereich umgesetzt wurden.
Im Rahmen des Nachschauprozesses überprüft
die Interne Revision die Angemessenheit und
die Wirksamkeit der seitens des Managements
des geprüften Bereichs durchgeführten Umset-
zungsmaßnahmen sowie die Einhaltung des vor-
gesehenen Zeitrahmens. Grundlage dafür sind
die im Bericht dokumentierten Prüfungsfeststel-
lungen und Empfehlungen. Diese Feststellungen
bzw. Empfehlungen können auch auf Informa-
tionen externer Prüfer oder anderer Parteien,
z. B. externer Berater, Gutachter, Anwälte etc.,
beruhen.
Die Verantwortung für die Umsetzung ausgespro-
chener Empfehlungen liegt bei dem betroffenen
Management. Die Interne Revision darf sich
aufgrund ihres unabhängigen Status keinesfalls
„einmischen“. Möglich ist allenfalls eine beglei-
tende Überwachung der Maßnahmen oder eine
beratende Unterstützung.
Organisatorisch gliedert sich die Nachschauphase
in bis zu drei Unterphasen:
• eine Statusüberprüfung,
• eine erste Nachprüfung und
• bei Bedarf eine zweite Nachprüfung.
Jede dieser Phasen hat eine spezifische Funktion,
die nachfolgend näher erläutert wird.
Nachschauphase im Einzelnen
Statusüberprüfung
Mit der Statusüberprüfung wird sichergestellt,
dass alle im Rahmen der früheren Prüfung aus-
gesprochenen Empfehlungen in der festgelegten
Zeit umgesetzt werden.
Die Überwachung der Umsetzung der Prüfungs-
empfehlungen sollte grundsätzlich getrennt von
der eigentlichen Nachprüfung durchgeführt wer-
den. Der Überwachungsprozess umfasst mehrere
Schritte:
Heike Kieser
1
Leiterin Revision
Vonovia SE
Bochum
Olaf Rümcker
1
Interner Revisor
GEWOBA Aktiengesellschaft
Wohnen und Bauen
Bremen
ABB. 1: STANDARDREVISIONSPROZESS
Planung
• Audit Universe
• Risikoklassifizierung
• Prüfungsplan
Vorbereitung
• Prüfungsankündigung
• Prüfungsprogramm
Durchführung
• Kick-off
• Prüfungshandlungen
• Arbeitspapiere
Bericht
• Entwurf
• Diskussion
• Finaler Bericht
Nachschau
• Statusüberprüfung
• Nachprüfung
Quelle: Autoren
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