NEUBAU UND SANIERUNG
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sowie das sog. Value Engineering über das einzelne
Gebäude hinaus sind damit nicht möglich. Ein Ide-
enwettbewerb hätte zudemhöchstwahrscheinlich
keine baureifen Lösungen erbracht. ZumAnreizen
von innovativen, aber dann auch baufertigen Lö-
sungen vermochte es dieWohnungswirtschaft zu-
demnicht, konkrete Bauvolumina in hinreichender
Größe in Aussicht zu stellen, was nicht zuletzt dem
„Henne-Ei-“ und dem „Katze-im-Sack-Problem“
zuzuschreiben war.
Ende 2016 fiel daher der Entschluss, den Ideen-
wettbewerb nicht weiter zu verfolgen und statt-
dessen eine Variante zu suchen, die es Wohnungs-
unternehmen erlaubt, nahezu direkt Wohnungen
aus dem Wettbewerbsergebnis zu bestellen.
Rahmenvereinbarung statt Ideenwettbewerb
Die diesbezüglichenMöglichkeitenwurden durch
die Kanzlei Redeker Sellner Dahs und Rechtsan-
walt Dr. Thomas Stickler in einer rechtlichen
Stellungnahme für die im GdW Bundesverband
deutscher Wohnungs- und Immobilienunterneh-
men e.V. zusammengeschlossenenWohnungsun-
ternehmen untersucht. Die Stellungnahme kamzu
demErgebnis, dass sich zu einer Erreichung dieser
Ziele am ehesten der Abschluss einer Rahmen-
vereinbarung anbietet. Diese soll es den im GdW
zusammengeschlossenenWohnungsunternehmen
ermöglichen, in Form von Einzelaufträgen die in
der Rahmenvereinbarung geregelten Planungs-
und Bauleistungen abzurufen – dies zugleich in
Form eines Baukastensystems mit den notwendi-
gen Anpassungen an die konkreten Anforderungen
und örtlichen Gegebenheiten.
Umgesetzt wurde dieses Konzept durch eine EU-
weite Ausschreibung des GdW im Auftrag seiner
Mitgliedsunternehmen, die als Verhandlungsver-
fahren für die Rahmenvereinbarung „Serielles und
modulares Bauen“ bezüglich der Planungs- und
Bauleistungen für Mehrfamilienhäuser durchge-
führt wurde. Um neben den wirtschaftlichen As-
pekten auch die Bauqualität bestmöglich einzu-
beziehen, wurde für die Angebotsbewertung ein
Bewertungsgremium gebildet, das für die Bewer-
tung der Qualität der eingereichten Systementwür-
fe zuständig war. Bewertet wurden dabei Qualität
und Innovation einerseits sowie Angebotspreis,
Lieferfähigkeit, Instandsetzungs- und Wartungs-
aufwand andererseits mit jeweils 50%.
Bezuschlagt werden von vornherein nach dem
Konzept der Ausschreibung über die Laufzeit
von fünf Jahren mehrere Bauunternehmen oder
Bietergemeinschaften aus Architekturbüros und
Bauunternehmen, um einerseits den angestreb-
ten Abrufmengen sowie der örtlichen Verteilung
im gesamten Bundesgebiet Rechnung tragen zu
können und zum anderen den Wohnungsunter-
nehmen Auswahlspielräume zu belassen. Für
die Einzelabrufe wird dabei durch das jeweilige
Wohnungsunternehmen, sofern es zur öffent-
lichen Ausschreibung verpflichtet ist, ein stark
vereinfachter Wettbewerb zwischen den Rahmen-
vertragsunternehmen durchgeführt, die für die
betreffenden Leistungen sachlich und örtlich in
Betracht kommen. Darüber hinausgehende Aus-
schreibungsverfahren sind für die Wohnungsun-
ternehmen, unabhängig davon, ob sie öffentliche
Auftraggeber sind oder nicht, entbehrlich.
Diese durch den Rahmenvertrag vorgenommene
Beschränkung des Wettbewerbs vereinfacht daher
nicht nur den Wohnungsunternehmen die Beauf-
tragung. Sie gibt durch die mit dem Rahmenver-
trag vorgegebenen Leistungsgegenstände und die
Begrenztheit des Wettbewerbs den Rahmenver-
tragsunternehmen zugleich auch ein hohes Maß
an Zuschlagswahrscheinlichkeit, welches sie in
konventionellen Ausschreibungsverfahren i.d.R.
so nicht haben.
Rahmenvertrag soll noch im Frühjahr
unterzeichnet werden
Der Rahmenvertrag wird fünf bis zehn Angebote
umfassen und basiert auf einer funktionalen Aus-
schreibung für ein fiktives Grundstück. Er definiert
Rahmendaten und Preise für ein Mustergebäude.
Es wird sowohl Angebote geben, die deutschland-
weit, als auch Angebote, die für ein bestimmtes
Liefergebiet gelten und darüber nur zu anderen
Konditionen oder gar nicht verfügbar sind.
Die konkrete Beauftragung eines Bauvorhabens
wirdmittels Einzelauftrag auf Grundlage des Rah-
menvertrags durch das Wohnungsunternehmen
selbst erfolgen. Dies ist demUmstand geschuldet,
dass nicht alle realen Bausituationen im Vorfeld
kalkulierbar sind. Insofern ist der Rahmenvertrag
nahezu vollständig gebäudebezogen. Grund-
stücksfragen sind beispielweise einzelvertraglich
zu regeln.
Die Auswahl der bis zu zehn Angebote wird der
GdW als Vergabestelle auf Grundlage der Ergeb-
nisse des Bewertungsgremiums vornehmen. Es
ist geplant, den Rahmenvertrag bis Mai 2018 zu
unterzeichnen. Die Entwürfe, die den Zuschlag
erhalten haben, werden dann imRahmen einer öf-
fentlichkeitswirksamen Veranstaltung präsentiert
und in einer Publikation dokumentiert.
Der GdW, aber auch alle am Verfahren Beteiligte
sind sehr optimistisch, dass die Angebote viel-
fach nachgefragt werden. Sollte sich eine ähnli-
che Nachfrage wie in Schweden einstellen, ist es
nicht ausgeschlossen, nach Ablauf der 5-jährigen
Vertragslaufzeit erneut ein Verfahren dieser Art
aufzusetzen, zumal dann aufgrund der vorhan-
denen Erfahrungen einiges leichter von der Hand
gehen könnte.
Gewinner des 14. DW-Zukunftspreises:
Bereits im Dezember 2017 hat die Vonovia SE
ihr erstes modular errichtetes Mehrfamilien-
haus fertiggestellt (siehe auch DW 8/2017,
S. 46 f.)
Quelle: Vonovia
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