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6|2017
HEIZUNGSANLAGEN UND ANLAGEN ZUR WÄRMERÜCKGEWINNUNG
Betriebsstrom umlegen
Die Stromkosten für den Betrieb einer Heizungsanlage dürfen nicht als
Kosten für den Allgemeinstrom (§ 2 Nr. 11 BetrKV) umgelegt werden.
Als selbstständige Kostenart zählt der Heizungs-Betriebsstrom gemäß
§ 7 Abs. 2 HeizKV zu den Heizkosten und muss auch dort entsprechend mit
abgerechnet werden (so z.B. BGH, Urteil vom 20. Februar 2008 – VIII ZR
27/07). Das dürfte auch für die Stromkosten von Anlagen zur Wärme-
rückgewinnung mit kontrollierter Be- und Entlüftung gelten, da diese
Bestandteil des Heizungssystems sind. Wird der Betriebsstrom nicht über
einen Zwischenzähler, sondern über den allgemeinen Stromzähler erfasst,
muss (darf) geschätzt werden, welcher Anteil am Allgemeinstrom auf den
Betrieb der Heizungsanlage entfällt (zuletzt BGH, Urteil vom 3. Juni 2016
– V ZR 166/15 – zu einer WEG-Abrechnung). In der Vergangenheit wurde
für diese Schätzung der Stromkosten ein Wert von bis zu 5% der insgesamt
angefallenen Heizkosten akzeptiert. Angesichts schwankender Energie-
und steigender Strompreise dürfte diese pauschale Schätzmethode nicht
mehr zeitgemäß sein. Es bietet sich deshalb folgende Vorgehensweise an:
Anschlusswerte aller elektrischen Geräte der Heizanlage x 24 Stunden x
Anzahl der Heiztage x Strompreis je kWh (so z.B. Langenberg/Zehelein,
Betriebs- und Heizkostenrecht, 8. Aufl., K 37).
Impressum
Ein Sonderteil der DW Die Wohnungswirtschaft
Verantwortlich:
Dr. Peter Hitpaß
VNW Verband norddeutscher Wohnungsunternehmen e.V.
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Herstellung:
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Standort Hamburg, Grafik: Würzburg
Weitere Informationen:
d
Neubau und Sanierung
Energie und Technik
Rechtssprechung
Haufe Gruppe
Markt undManagement
twicklung
Auf Einladung des
VNW in Hamburg: der
Arbeitskreis Geislinger
Konvention
VNW, Foto: Annika Klaußmann
Arbeitskreis Geislinger Konvention
Frühjahrstagung in Hamburg
Am 7. April 2017 kamen die Mitglieder des Arbeitskreises Geislinger
Konvention in Hamburg zu ihrer Frühjahrstagung zusammen. Gastgeber
war der Verband norddeutscher Wohnungsunternehmen (VNW). Zehn
Jahre nach Unterzeichnung der Verträge über die institutionelle Verfas-
sung des Arbeitskreises zog der Vorsitzende, Prof. Dr. Hansjörg Bach,
ein gemischtes Fazit: „Mit aktuell ca. 4,3 Mio. Wohnungen, die sich am
Betriebskosten-Benchmarking beteiligen, können wir durchaus zufrieden
sein. Die flächendeckende Durchdringung in der Immobilienwirtschaft und
die öffentliche Wahrnehmung dieses wichtigen Themas lassen allerdings
noch zu wünschen übrig.“
Die Arbeitskreis-Mitglieder diskutierten deshalb intensiv über klarere
Strukturen des Arbeitskreises sowie eine wahrnehmbarere Einbindung
der Benchmarking-Plattformen, von regionalen Arbeitsgruppen, Ta-
gungen und der wohnungswirtschaftlichen Verbände in die Dachmarke
„Geislinger Konvention“. Der erfolgreiche Start von
s
Informations- und Diskussionsforum für Interessierte wurde vor diesem
Hintergrund sehr begrüßt. Ein weiteres wichtiges Thema war die Bildung
nützlicher Kennwerte für das Betriebskosten-Management und die Nach-
haltigkeitsberichterstattung. Diese Themen sollen in der Herbsttagung des
Arbeitskreises in Geislingen vertieft werden.