DIE WOHNUNGSWIRTSCHAFT6/2017 - page 28

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ENERGIE UND TECHNIK
6|2017
Herausgegeben vom VNW Verband norddeutscher Wohnungsunternehmen e.V.
Betriebskosten
aktuell
Juni 2017
Betriebskosten aktuell online
Sämtliche seit 2004 erschienenen Ausgaben
„Betriebskosten aktuell“ stehen unter
als Download zur Verfügung.
Zehn Jahre sind vorbei
An Neuausstellung der
Energieausweise denken
Mit Inkrafttreten der EnEV 2007 wurde erstmalig die Erstellung von
Gebäudeenergieausweisen für bestehende Gebäude eingeführt, die
wesentlich geändert, verkauft oder vermietet werden sollten. Je nach
Baualter mussten die Ausweise spätestens ab dem 1. Juli 2008 oder ab
dem 1. Januar 2009 vorliegen (Baufertigstellung bis Ende 1965 bzw. ab
1966). Grundsätzlich haben die Energieausweise eine Gültigkeit von zehn
Jahren. Ausnahmsweise kürzere Fristen gelten, wenn zwischenzeitlich an
einem Gebäude Änderungen im Sinne der Anlage 3 Nr. 1 bis 6 der EnEV
vorgenommen werden (u. a. Außenwände, Fenster, Außentüren) oder die
Nutzfläche der beheizten (oder gekühlten) Räume eines Gebäudes um
mehr als die Hälfte erweitert wird und dabei für das gesamte Gebäude
eine Berechnung des Primärenergiebedarfs erfolgt.
Bei vielen Ausweisen, die auf Grundlage der EnEV 2007 ausgestellt
wurden, wird die Gültigkeitsfrist also in den kommenden Jahren auslaufen
und die Erstellung eines neuen Ausweises erforderlich.
Nach der EnEV 2014 handelt ordnungswidrig, wer u. a. einen gültigen
Energieausweis nicht vollständig oder rechtzeitig vorlegt. Das kann mit
einem Bußgeld bis 15.000 € geahndet werden. Die vorhandenen Ener-
gieausweise sollten deshalb rechtzeitig auf den Ablauf ihrer Gültigkeit
überprüft und ggf. neue Ausweise ausgestellt werden.
Quelle: Bundestag, EnEV
Weitere Informationen:
Neubau und Sanierung
Energie und Technik
Rechtssprechung
Haufe Gruppe
Markt undManagement
auund Stadtentwicklung
Aufzugsanlagen mit Mängeln
Unbefriedigend gewartete Aufzüge
Rund 725.000 Aufzüge und Fahrtreppen gibt es in Deutschland. Für ihre
Sicherheit sind die Betreiber der Anlagen verantwortlich. Doch in 29% der
Fälle entsprechen die Wartungen nicht den technischen Vorgaben. Das
hat das auf Aufzüge und Fahrtreppen spezialisierte Unternehmen Hundt
Consult in seiner Markt- und Trendstudie „Aufzüge und Fahrtreppen 2016“
festgestellt. Das Unternehmen hat 138 Betreiber befragt und 12.000 An-
lagen ausgewertet. Die Studie verzeichnet durchschnittlich 1,6 Störungen
pro Jahr und Anlage. Ein Durchschnittswert, der von den Machern der
Studie als befriedigend eingestuft wird, aber nicht zur Nachlässigkeit ver-
leiten dürfe. Das wird von den zugelassenen Überwachungsstellen (ZÜS)
bestätigt. Diese haben pro Anlage durchschnittlich 0,6 Mängel festgestellt,
80% davon werden als kritisch für die Betriebssicherheit bewertet.
Dazu Petra Memmler, Referentin für Technik und Energie im Verband
norddeutscher Wohnungsunternehmen (VNW): „Aus unserer Beratungs-
praxis können wir die Aussagen der Hundt-Studie für die unternehmerische
Wohnungswirtschaft nicht bestätigen. Unsere Mitgliedsunternehmen
haben für ihre Aufzugsanlagen entsprechende Wartungsverträge mit
Fachfirmen geschlossen, die einen ordnungsgemäßen und sicheren Betrieb
unter Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen gewährleisten. In mancher
Hinsicht ist allerdings die Auslegung der neuen Formulierungen in der
Betriebssicherheitsverordnung noch nicht ganz eindeutig. Der VNW unter-
stützt seine Mitgliedsunternehmen mit aktuellen Informationen, Beratung
sowie fachlichen und praktischen Hilfestellungen bei der Umsetzung der
Betriebssicherheitsverordnung.“
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