DIE WOHNUNGSWIRTSCHAFT 11/2015 - page 57

Wohnungs- und Gewerbemieter beziehen ihren
sog. Kiezstrom aus dezentralen Erzeugungsan-
lagen der BEA, darunter auch aus Photovoltaik-
Dachanlagen.
Potenziale
„Eine dezentrale Energieversorgungslösung ist
wie ein konfektionierter Maßanzug. Stoff und
Schnitt sind seriell erprobt und bewährt, die An-
passung erfolgt vor Ort in enger Abstimmungmit
dem Kunden“, betont Michael Geißler: Gleich ob
es private, kommunale oder genossenschaftliche
Immobilienunternehmen sind, seien mal Denk-
malschutzauflagen zu berücksichtigen, mal ver-
schiedene Eigentümer unter einen Hut zu bringen,
mal der Platz für ein BHKW zu finden.
Die Aussichten für die KWK-basierte dezentrale
Energieerzeugung sind in Berlin weiterhin gut,
das Potenzial hoch. Bis zu 5.000 BHKW könnten
nach Einschätzung der Stromnetz Berlin GmbH bis
2030 in Betrieb sein und damit einen wichtigen
Beitrag zur Energiewende und zum Klimaschutz
leisten. Tausende alter Öl- und Gaskessel müs-
sen in den kommenden Jahren gegen effizientere
Heizsysteme ausgetauscht werden und auch für
viele Neubauten sind BHKW dank niedrigem Pri-
märenergiefaktor, geringem Platzbedarf und gut
kalkulierbaren Erträgen eine gute Wahl.
Einzig die Gesetzgebung ist sowohl für Woh-
nungswirtschaft und Energiedienstleister ein
Wermutstropfen. Zwar geht der jetzt von der Bun-
desregierung vorgelegte Entwurf einer Novelle
des KWK-Gesetzes grundsätzlich in die richtige
Richtung, denn es sollen in bestimmten BHKW-
Leistungsklassen sowohl die Zuschläge für Strom-
netzeinspeisung als auch Eigenverbrauch erhalten
bleiben. Auf der anderen Seite ist nicht nachvoll-
ziehbar, warum Mieter für den vor Ort in ihrem
Gebäude erzeugten und ohne Inanspruchnahme
des allgemeinen Netzes verbreiteten Strom auch
in Zukunft eine EEG-Umlage in Höhe von aktuell
6,17 ct/kWh zahlen müssen. Eigenheimbesitzer
dagegen sind von dieser Umlage befreit, wenn sie
sich aus einemBHKWoder eine PV-Anlage teilwei-
se selbst mit Strom versorgen.
Aus Sicht der Wohnungswirtschaft und der Ener-
giedienstleister ist diese Regelung technisch nicht
nachvollziehbar und ökologisch unsinnig. Und sie
führt dazu, dass Wohnungsmieter und -nutzer
nicht im gleichen Maße von der Energiewende
profitieren wie die Eigentümer von Wohn- oder
Gewerbeimmobilien.
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