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12|2015
PETER KAY – AUFGESPIESST
Gesamte Wohnkostenbelastung im Auge behalten
Auf Bundes- und Landesebene gibt es
diverse Bündnisse, die sich mit der Schaf-
fung bezahlbaren Wohnraums im Allge-
meinen und dem bezahlbaren Wohnen und
Bauen im Besonderen befassen. Die inhalt-
lichen Schwerpunkte liegen dabei erkenn-
bar bei den Investitionen in den Woh-
nungsbau und der Senkung der Baukosten,
bei gleichzeitig steigenden energetischen
Anforderungen. Das ist grundsätzlich auch
richtig, denn die Kosten auf der Geste-
hungsseite bestimmen maßgeblich die
Miethöhe der fertiggestellten Wohnungen. Hier wäre es auch hilfreich,
endlich einmal von dem Wirtschaftlichkeitsgebot regelhaft Gebrauch
zu machen. Die Frage der Bezahlbarkeit entscheidet sich aber nicht an
der Miethöhe allein, sondern an der Wohnkostenbelastung insgesamt.
Und diese wird vor allem auch von den neben der Miete zu entrichten-
den Betriebskosten bestimmt, die zu 80% zumindest teilweise staatlich
beeinflusst sind. Dazu findet man in den Bündnissen herzlich wenig. So
wird weiter an der Gebühren-, Steuer- und Abgabenschraube gedreht.
Jüngstes Beispiel ist die EEG-Umlage, die 2016 auf Rekordhöhe von
6,39 ct/kWh steigen soll und damit fast doppelt so hoch sein wird wie
der eigentliche Stromeinkaufspreis an der Börse. Zusätzlich lässt die
Energiewende den Strompreis weiter steigen. Um durchschnittlich 4 %
sollen die Netzentgelte erhöht werden. Die Stromrechnung für einen
3-Personen-Haushalt steigt dann auf monatlich rund 100 €! Damit
nicht genug. Die Stadtkämmerer wollen ihre klammen Haushalte weiter
durch entsprechende Grundsteuererhöhungen entlasten. Vielerorts hat
die Grundsteuer bereits den höchsten Anteil an den kalten Betriebs-
kosten! Da wäre es doch an der Zeit, den Bürgerinnen und Bürgern
etwas davon zurückzugeben. Wie das funktionieren soll? Ganz einfach:
Die für die Bemessung der Grundsteuer maßgebliche Jahresrohmiete
gemäß § 79 BewG wurde bisher regelmäßig um 5% erhöht, weil die
Finanzverwaltung davon ausgegangen ist, dass die Schönheitsrepa-
raturen mietvertraglich wirksam auf die Mieter überwälzt worden
sind (Abschn. 22, Abs. 2, BewRGr). Wäre es jetzt, wo der BGH fast alle
Schönheitsreparaturklauseln für unwirksam erklärt hat, nicht an der
Zeit, diesen „5-%-Zuschlag“ aus der Jahresrohmiete herauszurechnen
und die Grundsteuer entsprechend zu senken? Eine Kontaktaufnahme
zum Finanzamt kann bei dieser Sachlage hilfreich sein.
Quelle: Christian Martin
Weitere Informationen:
Neubau und Sanierung
Energie und Technik
Rechtssprechung
Haufe Gruppe
Markt undManagement
twicklung
Eingabe- und Lesegerät Intrakey
Quelle: K.L.H. Gebhardt
Bundeskartellamt prüft
Mess- und Ablesedienste
Sektorenuntersuchung eingeleitet
Im Rahmen einer sog. Sektorenuntersu-
chung hat das Bundeskartellamt eine
Überprüfung des Markts für Able-
sedienste eingeleitet. Ziel dieser
Untersuchung ist es, Aufschluss
über die aktuelle Marktsituation
und die Wettbewerbsintensität
beim Submetering zu erlangen
sowie etwaige Wettbewerbspro-
bleme aufzudecken.
Das sog. Submetering umfasst den
gesamten Komplex der verbrauchsabhän-
gigen Erfassung und Abrechnung von Heiz- und Wasserkosten sowie die
Überlassung der messtechnischen Ausstattung. Hintergrund ist die Tatsa-
che, dass es neben kleinen lokalen Anbietern nur sehr wenige bundesweit
aktive Ablesedienste gibt und deswegen eine gewisse Marktkonzentration
zu verzeichnen ist.
Gegenstand der Untersuchung werden neben der Marktstruktur insbe-
sondere die Preise und Erlöse für die Submetering-Dienstleistungen sein.
Nach Abschluss der Auswertungen wird das Bundeskartellamt die Ergeb-
nisse in einem Bericht zusammenfassen und voraussichtlich im nächsten
Jahr veröffentlichen. Bei einer Sektorenuntersuchung handelt es sich um
eine Branchenuntersuchung, ausdrücklich jedoch nicht um ein Verfahren
gegen bestimmte Unternehmen.
werden von unseren Mietern gut angenommen. Neben der mit dem Chip-
System verbundenen Prozessoptimierung und der Entlastung unserer
Verwaltung wollten wir auch den Bedienkomfort für die Mieter erhöhen.
Das ist gelungen!“ Intrakey-Systemberater Volker Rüstig: „Wir freuen uns,
dass wir mit der Firma Gebhardt Grundstücksverwaltung ein Pilotunter-
nehmen für unseren chipgesteuerten ‚Waschautomaten‘ gefunden haben.
Mit unserer modularen Software und unserer ausgereiften Systemtech-
nologie können wir maßgeschneiderte Lösungen wie den Abrechnungs-
automaten anbieten, aber auch Müllerfassungs-, Zutrittskontroll- oder
Zeiterfassungssysteme lassen sich hiermit problemlos realisieren und
kombinieren.“