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12|2015
PRAXISTIPP
Dichtheitsprüfung umlagefähig?
Gemäß § 60 Abs. 1 Wasserhaushaltsgesetz des Bundes (WHG) müssen
Abwasseranlagen nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik
hergestellt, betrieben und unterhalten werden, d. h. sie müssen absolut
dicht sein. Für die Dichtheit privater Abwasserleitungen ist der jeweilige
Grundstückseigentümer verantwortlich. Die im WHG zitierten allgemein
anerkannten Regeln stellt die DIN 1986-30 dar, die insbesondere zu den
dort enthaltenen Fristen nur Empfehlungscharakter, aber keine recht-
liche Verbindlichkeit hat. Diese kann nur durch entsprechende Gesetze
oder Verordnungen erzielt werden. Einige Bundesländer wie Hamburg,
Hessen, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein haben die Pflicht
zur Dichtheitsprüfung von privaten Abwasserleitungen in entsprechen-
den Landeswasser- oder –abwassergesetzen geregelt. Dabei gelten in
Wasserschutzgebieten andere Fristen für Erst- und Wiederholungsprü-
fungen. Während in den übrigen Gebieten Wiederholungsprüfungen
nach 20 bis 25 Jahren vorgeschrieben sind, werden diese in Wasser-
schutzgebieten – abhängig von der definierten Schutzzone – schon
nach fünf bis zehn Jahren fällig. Grundsätzlich wären die Kosten der
Dichtheitsprüfung als Kosten der Entwässerung gemäß § 2 Nr. 3 BetrKV
umlagefähig, wenn sie das Kriterium des „laufenden Entstehens“ (§ 1
Abs. 1 Satz 1 BetrKV) erfüllen. Bei einem Turnus von 20 bis 25 Jahren
dürfte das nicht der Fall sein. Bei kürzeren Intervallen in den Wasser-
schutzgebieten kann das „laufende Entstehen“ – jedenfalls so, wie der
BGH es definiert – bejaht werden. Der BGH hält Abstände von fünf bis
sieben Jahren nicht für unüberschaubar und bewertet Betriebskosten,
die in solchen Intervallen entstehen, als umlagefähig (BGH, Urteil vom
11. November 2009, VIII ZR 221/08). Eine Grenze dürfte bei Abständen
von mehr als zehn Jahren zu ziehen sein. Übrigens: Sind Kosten der
Dichtheitsprüfung in der Betriebskostenabrechnung enthalten, können
sie als steuerbegünstigte Handwerkerleistungen i.S.v. § 35a Abs. 3 EStG
ausgewiesen werden (BFH, Urteil vom 6. November 2014, VI R 1/13).
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Ein Sonderteil der DW Die Wohnungswirtschaft
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Arbeitskreis Geislinger Konvention in Bad Aibling
Rund 4 Mio. Wohnungen werden „gebenchmarkt“
Auf Einladung der B&O-Gruppe fand die Herbst-Sitzung des Arbeitskreises
Geislinger Konvention am 19. Oktober 2015 in Bad Aibling statt. Unter
Leitung von Prof. Dr. Hansjörg Bach diskutierten die Teilnehmer über eine
mögliche Weiterentwicklung des AK Geislinger Konvention in den Bereich
der Instandhaltungskosten, die Behandlung neuer Betriebskostenarten in
der Geislinger Konvention und ihre Ausdehnung auf die WEG-Verwaltung.
In ihrem turnusmäßigen Bericht über neue Entwicklungen und zur Quali-
tätssicherung teilten die beiden Plattformen Treureal und WohnCom mit,
dass bei ihnen bundesweit rund 4 Mio. Wohnungen am Betriebskosten-
benchmarking auf Basis der Geislinger Konvention teilnehmen. Im Beisein
von Dekan Prof. Dr. Gerhard Mauch konnte Prof. Dr. Alexander Saxinger
„Vollzug“ über die offizielle Verwaltungs- und Benutzungsordnung des
zwischenzeitlich gegründeten „Instituts für nachhaltige Immobilienbe-
wirtschaftung“ (IFNI) melden. Damit sind die Sicherung der Wort-Bild-
Marke „Geislinger Konvention“ und ihre inhaltliche Weiterentwicklung
institutionell abgesichert. Die Teilnehmer waren sich einig, dass die Kom-
plexität der Instandhaltungskosten und die unterschiedlichen Begrifflich-
keiten eine Vergleichbarkeit sehr schwierig machen. Darüber hinaus wird
bei diesem Thema häufig der Bereich der Prozesskosten ausgeblendet.
Man verständigte sich daher darauf, in einem ersten Schritt die Begriff-
lichkeiten zu definieren und Best-Practice-Beispiele für erfolgreiches
Instandhaltungsmanagement zu sammeln. Inhaltlich befasste sich der
Arbeitskreis mit den Kosten der Legionellenprüfung, der Rauchwarnmel-
derwartung und der Abwasserdichtheitsprüfung. Sie wurden in den Kon-
tenplan der Geislinger Konvention integriert. Zudem wurde bestätigt, dass
die Geislinger Konvention unter Berücksichtigung weniger Besonderheiten
(Grundsteuer) auch auf die WEG-Verwaltung ausgedehnt werden kann.
Weitere Informationen:
Neubau und Sanierung
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Markt undManagement
twicklung
Der Arbeitskreis Geislinger Konvention in Bad Aibling
Quelle: B. Boutonnet