SteuerTipps 2017 - page 29

Haufe Steuerguide 2017
29
3 Umsatzsteuer
Als freiberuflicher Schriftsteller oder Journalist sind Sie gleichzeitig Unternehmer i. S. d. Umsatzsteuer-
gesetzes, gleichgültig, ob Sie diese Tätigkeit hauptberuflich oder nebenberuflich ausüben. Ist jemand
Unternehmer, ist er dem Grunde nach auch umsatzsteuerpflichtig. Dies bedeutet, dass Sie für Ihre
Tätigkeit Umsatzsteuer berechnen und an das Finanzamt abführen müssen.
Als Selbstständiger kommen Sie mit der Umsatzsteuer, die umgangssprachlich auch Mehrwertsteuer
genannt wird, auf 2 Wegen in Berührung: zum einen bei Ausübung Ihrer unternehmerischen schrift-
stellerischen/journalistischen Tätigkeit und zum anderen bei Ihren beruflichen Einkäufen.
3.1 So funktioniert die Umsatzsteuer
Von seinen Auftraggebern muss der Unternehmer Umsatzsteuer kassieren (Ausgangsrechnung bzw.
Gutschrift) und diese dann an das Finanzamt abführen. An seine Lieferanten, z. B. Buchhändler, muss
er Umsatzsteuer bezahlen (Eingangsrechnung), die er sich aber als sog. „Vorsteuer“ vom Finanzamt
zurückholen darf. Da die Vertragspartner eines Schriftstellers bzw. Journalisten – die Verlage – eben-
falls umsatzsteuerpflichtig sind, tut diesen die zusätzliche In-Rechnung-Stellung der Umsatzsteuer
wirtschaftlich betrachtet nicht weh. Denn die Verlage erhalten die von Ihnen berechnete Umsatzsteuer
ebenfalls als Vorsteuer vom Finanzamt wieder zurück.
Das Umsatzsteuergesetz kennt
2 Steuersätze:
• Im Normalfall wird die Umsatzsteuer mit 19 %, dem sog. „Regelsteuersatz“, erhoben.
• Leistungen bestimmter Berufsgruppen – dazu gehören Sie als Schriftsteller bzw. Journalist – werden
jedoch mit einem ermäßigten Steuersatz von 7 % besteuert (§ 12 Abs. 2 Nr. 7c UStG).
Von der den Verlagen in Rechnung gestellten 7 %igen Umsatzsteuer können Sie die Ihnen bei Käufen
für Ihr „Unternehmen“ in Rechnung gestellte Vorsteuer abziehen und auf diese Weise vom Finanzamt
zurückholen. Der Saldo zwischen Umsatzsteuer und Vorsteuer ergibt die tatsächliche Umsatzsteuer-
Zahlung, die an das Finanzamt abzuführen ist
(Umsatzsteuer-Zahllast)
.
Beispiel:
Das Honorar von Autor L beträgt im Jahr 2016 10.000 EUR zzgl. 7 % = 700 EUR Umsatzsteuer. Beim
Kauf von Einrichtungsgegenständen für sein Arbeitszimmer, von Schreibmaterial, Druckerpatronen
und Fachliteratur usw. werden ihm 2016 Vorsteuerbeträge von 500 EUR in Rechnung gestellt. Die
Umsatzsteuer-Zahllast beträgt somit 200 EUR.
1...,19,20,21,22,23,24,25,26,27,28 30,31,32,33,34,35,36,37,38,39,...42
Powered by FlippingBook