SteuerTipps 2017 - page 23

Haufe Steuerguide 2017
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Geschenke sind pro Empfänger und Jahr nur bis zur Höhe von
35 EUR
als Betriebsausgaben abzugs-
fähig (§ 4 Abs. 5 Nr. 1 EStG). Sie müssen einzeln und getrennt von den sonstigen Betriebsausgaben
aufgezeichnet werden. Bei nicht zum Vorsteuerabzug berechtigten Autoren ist die 35-EUR-Grenze als
Bruttobetrag zu sehen.
Vorsteuerabzugsberechtigte Autoren können die beim Erwerb von betrieblich veranlassten Geschenken
in Rechnung gestellte Vorsteuer abziehen, wenn die Aufwendungen für die
einem Empfänger
im
Kalenderjahr zugewendeten Geschenke (Sachgeschenke und andere geldwerte Vorteile)
zusammen­
gerechnet 35 EUR
(Nettobetrag ohne Vorsteuer) nicht übersteigen und die Aufwendungen für
Geschenke
gesondert aufgezeichnet
wurden. Liegen Sie mit Ihren Geschenken teilweise über der
Freigrenze von 35 EUR, müssen Sie die entsprechenden Kosten in der Anlage EÜR als nichtabziehbare Ge-
schenke eintragen, wenn Sie zur Abgabe der Anlage EÜR verpflichtet sind oder diese freiwillig abgeben.
Kraftfahrzeugkosten
Verwenden Sie Ihren zum Privatvermögen gehörenden Pkw auch im Rahmen Ihrer schreibenden Tätig-
keit, können Sie die Gesamtkosten, also sowohl die Anschaffungskosten in Form von Abschreibungen als
auch die laufenden Betriebskosten (Benzin- und Reparaturkosten, Versicherungen usw.) im Verhältnis
der beruflichen zur gesamten Nutzung als Betriebsausgaben geltend machen.
Nutzen Sie den Pkw über 50 % beruflich, zählt er zum notwendigen Betriebsvermögen. Nutzen Sie
den Pkw zu mindestens 10 %, aber nicht mehr als 50 % beruflich, kann er zum sog.
gewillkürten
Betriebsvermögen
gerechnet werden (BFH, Urteil v. 2.10.2003, IV R 13/03, BStBl 2004 II S. 985).
Die zeitnahe Aufnahme des Wirtschaftsguts in das betriebliche Bestandsverzeichnis (am besten gleich
beim Kauf) reicht als Nachweis aus, dass der Pkw zum gewillkürten Betriebsvermögen gehören soll
(BMF, Schreiben v. 17.11.2004, BStBl 2004 I S. 1064).
Gehört der
Pkw
zum
Betriebsvermögen
, sind alle laufenden Kosten wie Benzin, Versicherung, Repara-
turen usw. in voller Höhe als Betriebsausgaben abziehbar. Für die Privatnutzungwird dann der Privatanteil
als Betriebseinnahme angesetzt. Den Privatanteil können Sie bei einem zum notwendigen Betriebs-
vermögen gehörenden Pkw (betriebliche Nutzung über 50 %) nach folgenden Methoden ermitteln:
• Nach der
Listenpreisregelung
: In diesem Fall versteuern Sie monatlich 1 % des inländischen Listen-
preises zum Zeitpunkt der Erstzulassung.
• Nach der
Fahrtenbuchmethode
: Hierbei müssen Sie sämtliche Fahrten fortlaufend in einem Fahr-
tenbuch festhalten. Als Betriebsausgaben ist dann der Teil der Pkw-Kosten abziehbar, der auf die
beruflichen Fahrten entfällt.
• Bei einem Pkw des gewillkürten Betriebsvermögens ist die 1 %-Regelung verboten. Führen Sie
in diesem Fall kein Fahrtenbuch, können Sie den privaten Nutzungsanteil durch andere geeignete
Unterlagen glaubhaft machen.
Reisekosten
Für Geschäftsreisen aufgrund Ihrer Autorentätigkeit (z. B. Besuch der Buchmesse oder Verlage) können
Sie Reisekosten in Form von Fahrtkosten, Verpflegungsmehraufwendungen, Übernachtungskosten
und Nebenkosten (z. B. Kosten für Telefon, Garage, Parkplatz) als Betriebsausgaben geltend machen.
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