SteuerTipps 2017 - page 14

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Haufe Steuerguide 2017
SteuerTipps
für Autoren und Journalisten
Wenn Sie sich also für die Alternative
Poolabschreibung
entscheiden, müssen Sie
alle GWG
mit Netto-
Anschaffungskosten über 150 EUR bis zu 1.000 EUR in einen
Sammelposten
einstellen, der dann über
5 Jahre mit jährlich 20 % gewinnmindern aufzulösen ist (§ 6 Abs. 2a Satz 2 EStG). Die Sofortabschrei-
bung steht Ihnen dann für alle im gleichen Jahr angeschafften GWG mit Netto-Anschaffungskosten
über 150 EUR bis zu 410 EUR nicht zu.
2.4.4 Abschreibung über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer
Der Grundsatz, dass Betriebsausgaben den steuerlichen Gewinn sofort im Zeitpunkt der Bezahlung
mindern, gilt nicht uneingeschränkt, da Freiberufler auch im Rahmen der Einnahmen-Überschuss-
Rechnung die Vorschriften über die Absetzung für Abnutzung
(AfA)
befolgen müssen.
Absetzung für Abnutzung bedeutet: Bei Wirtschaftsgütern, die länger als ein Jahr genutzt werden (z. B.
PC, Schreibtisch, Aktenschrank usw.) und deren Anschaffungskosten (ohne Umsatzsteuer)
mehr als
1.000 EUR
betragen, muss der Kaufpreis auf die Zeit der voraussichtlichen Nutzungsdauer aufgeteilt
und mit dem jeweiligen Anteil in den einzelnen Jahren als Betriebsausgaben berücksichtigt werden.
Diese anteilige Berücksichtigung in den einzelnen Jahren als Betriebsausgabe bezeichnet man auch als
Abschreibung
. Wann die Gegenstände bezahlt wurden, spielt in diesem Fall keine Rolle.
Wichtig:
Für Anschaffungen seit 1.1.2011 gibt es nur noch die Möglichkeit der linearen Abschreibung;
die degressive AfA wurde abgeschafft. Wer allerdings für Anschaffungen vor 1.1.2008 und im Zeitraum
vom 1.1.2009 bis 31.12.2010 die degressive Abschreibungsmethode gewählt hat, kann diese auch im
Veranlagungszeitraum 2016 weiterführen.
Lineare AfA
Bei der linearen AfA nach § 7 Abs. 1 EStG ermitteln Sie den jährlichen Abschreibungsbetrag, indem
Sie die Anschaffungskosten durch die Nutzungsdauer teilen. Der Abschreibungsbetrag ist also jedes
Jahr gleich hoch. Da die Anschaffung normalerweise nicht zum 1.1. eines Jahres erfolgt, ergeben sich
für das erste und letzte Jahr oft Abweichungen von diesem Ansatz. Im ersten und letzten Jahr gibt es
nur eine zeitanteilige Abschreibung. Ihnen steht nämlich für jeden Monat 1/12 der Jahres-AfA zu (§ 7
Abs. 1 Satz 4 EStG). Der Monat der Anschaffung zählt immer als ganzer Monat, auch wenn Sie das
Wirtschaftsgut erst am Monatsende anschaffen.
Unterliegen Ihre Honorareinnahmen der Umsatzsteuer, müssen Sie beachten, dass die Abschreibungen
stets von den Anschaffungskosten
ohne Umsatzsteuer
vorgenommen werden. Die vom Lieferanten
in Rechnung gestellte Vorsteuer erhalten Sie ja vom Finanzamt zurück.
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