SteuerTipps 2017 - page 22

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Haufe Steuerguide 2017
SteuerTipps
für Autoren und Journalisten
Praxis-Tipp:
Obwohl die Bewirtungskosten selbst einkommensteuerrechtlich nur zu 70 % abziehbar sind, können
Sie als vorsteuerabzugsberechtigter Unternehmer die auf angemessene Bewirtungskosten entfal-
lende
Vorsteuer zu 100 %
geltend machen.
Computer
Aufwendungen für einen beruflich/betrieblich genutzten PC können als Betriebsausgaben abgesetzt
werden. Die Regeln für geringwertige Wirtschaftsgüter und der Abschreibung sind zu beachten.
Alle Computerbestandteile müssen zusammengefasst und einheitlich abgeschrieben werden. Für die
Abschreibung des Computers oder externer Peripheriegeräte ist der Kaufpreis auf die Jahre der voraus-
sichtlichen Nutzung zu verteilen. Nach der amtlichen AfA-Tabelle beträgt die Nutzungsdauer für PCs,
Notebooks und Peripheriegeräte 3 Jahre. Bei PCs, die im Sammelposten erfasst werden, beträgt der
Abschreibungssatz 20 %. Für Software gilt eine Nutzungsdauer von 3 bis 5 Jahren.
Fachliteratur
Bei reinen Fachzeitschriften mit unmittelbarem Bezug zu Ihrer Autorentätigkeit gibt es keine Probleme mit
dem sofortigen Betriebsausgabenabzug. Bei Fachbüchern müssen Sie unbedingt darauf achten, dass auf
dem Beleg der genaue Titel angegeben ist. Der Vermerk „Fachliteratur“ auf der Quittung reicht nicht aus.
Fortbildungskosten
Bei einer betrieblichen/beruflichen Fortbildung können Sie die Kosten absetzen, z. B. Seminargebühren,
Messebesuche, Tagungskosten.
Wird ein Seminar besucht (betrieblich/beruflich veranlasst) und daneben eine private Veranstaltung
(privat veranlasst), kann eine Aufteilung der Gesamtaufwendungen in einen abziehbaren betrieblich/
beruflich veranlassten Teil und in einen nicht abziehbaren privat veranlassten Teil vorgenommen werden
(BFH, Beschluss v. 21.9.2009, GrS 1/06, BStBl 2010 II S. 672).
Von einer solchen Aufteilung ist ausnahmsweise nur dann abzusehen, wenn der eine oder andere
Teil von völlig untergeordneter Bedeutung ist. Bei einer untergeordneten betrieblichen/beruflichen
Mitveranlassung (< 10 %) sind die Aufwendungen in vollem Umfang nicht als Betriebsausgaben abzieh-
bar (BMF, Schreiben v. 6.7.2010, BStBl 2010 I S. 614, Rn. 11). Liegt die private Mitveranlassung unter
10 %, sind die Aufwendungen in vollem Umfang abziehbar, auch die Kosten der Hin- und Rückreise.
Geschenke
Geschenke an Geschäftsfreunde dürfen Sie als Betriebsausgabe abziehen. wenn es eine betriebliche
Veranlassung dafür gibt. Schreiben Sie daher die Art der geschäftlichen Beziehung, den Namen des
Empfängers und den Anlass für das Geschenk unbedingt auf den Beleg.
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