SteuerTipps 2017 - page 18

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Haufe Steuerguide 2017
SteuerTipps
für Autoren und Journalisten
Schaffen Sie den Gegenstand nicht innerhalb von 3 Jahren an, wird der Investitionsabzugsbetrag
rückwirkend wieder gestrichen.
Die betreffende Veranlagung wird dann zu Ihrem Nachteil geändert.
Dadurch kann es zu einer verzinsten Steuernachforderung kommen. Die Nachzahlungszinsen betragen
6 % pro Jahr (§ 7g Abs. 4 EStG, § 233a Abs. 2 AO).
Praxis-Tipp:
Durch das Steueränderungsgesetz 2015 gab es einige
gesetzliche Änderungen
, die
am 1.1.2016
in Kraft getreten sind. Die Inanspruchnahme eines Investitionsabzugsbetrags hat sich dadurch
deutlich erleichtert.
Das gilt bis 31.12.2015
Die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme des Investitionsabzugsbetrags sind:
• Das Wirtschaftsgut, für das der Investitionsabzugsbetrag gebildet wird, soll innerhalb des gesetzlich
festgelegten Investitionszeitraums von 3 Jahren angeschafft werden (§ 7g Abs. 1 Satz 2 Nr. 2a EStG).
Diese Investitionsabsicht ist nur noch für Investitionsabzugsbeträge bis 31.12.2015 erforderlich.
• Das begünstigte Wirtschaftsgut wird mindestens bis zum Ende des Jahres nach der Anschaffung
ausschließlich oder fast ausschließlich (zu 90 % oder mehr) betrieblich genutzt (§ 7g Abs. 4 EStG).
Praxis-Tipp:
Für die Inanspruchnahme des Investitionsabzugsbetrags muss die geplante Investition genau
bezeichnet werden. Der Gegenstand, der angeschafft werden soll,
muss seiner Funktion nach
benannt
und die
Höhe
der voraussichtlichen Anschaffungskosten
angegeben
werden. Dabei muss
jedes einzelne Wirtschaftsgut in einer Übersicht gesondert dokumentiert werden.
Dies gilt jedoch nur noch für Investitionsabzugsbeträge, die bis zum 31.12.2015 in Anspruch ge-
nommen wurden.
Das gilt seit 1.1.2016
Seit 2016 gelten für den Investitionsabzugsbetrag nur noch diese Voraussetzungen:
• Der Steuerpflichtige
übermittelt
alle Beträge rund um den Investitionsabzugsbetrag (Abzugsbeträge,
Hinzurechnungen, rückgängig gemachte Beträge usw.)
elektronisch
(§ 7g Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 EStG n. F.).
• Das Wirtschaftsgut muss mindestens bis zum Ende des Jahres nach der Anschaffung ausschließlich
oder fast ausschließlich
betrieblich genutzt
werden (§ 7g Abs. 1 Satz 1 EStG n. F.).
Eine Investitionsabsicht und die genaue Bezeichnung des Gegenstands, der angeschafft werden soll,
sind nicht mehr erforderlich.
2.4.6 Sonderabschreibung für kleine und mittlere Betriebe
Bei neuen oder gebrauchten beweglichen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens dürfen Sie unter
bestimmten Voraussetzungen im Jahr der Anschaffung und den 4 darauffolgenden Jahren zusätzlich
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