SteuerTipps 2017 - page 10

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Haufe Steuerguide 2017
SteuerTipps
für Autoren und Journalisten
Die eingenommene Umsatzsteuer müssen Sie zwar wieder an das Finanzamt abführen, trotzdem liegt
hier kein durchlaufender Posten vor, der bei der Einnahmen-Überschuss-Rechnung außen vor bleiben
würde (§ 4 Abs. 3 Satz 2 EStG).
Ebenfalls zu den Betriebseinnahmen gehört die vom Finanzamt erstattete Umsatzsteuer (s. Tz. 3.3).
Beispiel:
Autor K erhält im Jahr 2016 Honorare i. H. v. 4.000 EUR zzgl. 7 % USt (= 280 EUR). K hat also im Jahr
2016 Betriebseinnahmen in Höhe von 4.280 EUR.
Er hat sich 2016 ein Notebook für 1.000 EUR zzgl. 19 % USt (= 190 EUR) gekauft. Für sonstige
Betriebsausgaben ist ihm Vorsteuer von 115 EUR in Rechnung gestellt worden. Die Umsatzsteuer-
erklärung 2016 sieht wie folgt aus:
Von den Verlagen gezahlte Umsatzsteuer
280 EUR
./. Vorsteuer Kauf Notebook
190 EUR
./. Vorsteuer sonstige Betriebsausgaben
115 EUR ./. 305 EUR
= Umsatzsteuer-Guthaben
25 EUR
Der Erstattungsbetrag von 25 EUR gehört im Jahr der Erstattung zu den Betriebseinnahmen.
2.3.5 Vergütung VG WORT
Zu den Betriebseinnahmen zählen auch die Vergütungen, die Sie von der „Verwertungsgesellschaft
WORT“ erhalten (s. Tz. 5).
2.4 Betriebsausgaben
Betriebsausgaben sind alle Aufwendungen, die durch den Betrieb Ihrer selbstständigen schriftstelle-
rischen bzw. journalistischen Tätigkeit veranlasst sind (§ 4 Abs. 4 EStG). Eine genauere Definition sucht
man auch hier im Gesetz vergeblich.
Wichtig ist die Unterscheidung zwischen
• sofort in voller Höhe abzugsfähigen Betriebsausgaben,
• geringwertigen Wirtschaftsgütern und Wirtschaftsgütern, die abgeschrieben werden müssen (nicht
sofort in voller Höhe abzugsfähige Betriebsausgaben), und
• nicht bzw. nur beschränkt abzugsfähigen Betriebsausgaben.
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