SteuerTipps 2017 - page 27

Haufe Steuerguide 2017
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Haben Sie
höhere Betriebsausgaben
, dürfen Sie diese natürlich in Ihrer Steuererklärung im Wege des
Einzelnachweises geltend machen.
2.5 Steuererklärung, Anlage EÜR und Anlage S
Als Freiberufler haben Sie steuerlich zwar einige Freiheiten, Gestaltungs- und Wahlmöglichkeiten. Um
die Anlage EÜR kommen Sie jedoch kaum herum. Nur wenn Ihre Betriebseinnahmen unter der Grenze
von
17.500 EUR
im Jahr liegen, können Sie anstelle der Anlage EÜR eine formlose Gewinnermittlung
einreichen. Ansonsten ist die Anlage EÜR Pflicht. Auf diesem Vordruck müssen Sie Ihren Gewinn oder
Verlust ermitteln.
Der mit der Anlage EÜR festgestellte Gewinn / Verlust aus Ihrer schriftstellerischen bzw. journalistischen
Tätigkeit wird in die
Anlage S
zur Einkommensteuererklärung übertragen.
Selbstständige müssen ihre Einkommensteuererklärung (Mantelbogen, Anlage S, etc.) inklusive der
Anlage EÜR grundsätzlich
elektronisch per ELSTER
an das Finanzamt zu übermitteln.
Eine Ausnahme gilt nur dann, wenn ein Härtefallantrag gestellt wird und das Finanzamt zur Vermeidung
unbilliger Härten (§ 60 Abs. 4 EStDV) auf diese elektronische Form verzichtet. In diesem Fall ist jedoch
der Steuererklärung eine Gewinnermittlung nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck (d. h. die Anlage
EÜR in Papierform) beizufügen (§ 60 Abs. 4 Satz 2 2. Halbsatz EStDV).
Autoren und Schriftsteller, deren
Betriebseinnahmen weniger als 17.500 EUR
betragen, brauchen
die Anlage EÜR nicht auszufüllen, sondern dürfen Ihre Einnahmen-Überschuss-Rechnung frei gestalten.
Wenn Sie von dieser Möglichkeit Gebrauch machen, können Sie für Ihre Gewinnermittlung folgenden
Berechnungsbogen verwenden. Sie brauchen ihn nur auszufüllen und per Post als Anlage zu Ihrer – in
elektronischer Form zu versendenden – Steuererklärung bei Ihrem Finanzamt einzureichen.
Wichtig:
Mittlerweile bieten einige Steuererklärungsprogramme die Möglichkeit, auch die
formlose
Gewinnermittlung
elektronisch an das Finanzamt zu übermitteln. Das ist eine Erleichterung, denn
bisher musste die formlose Gewinnermittlung per Post verschickt werden, während die Einkommen-
steuererklärung elektronisch abgegeben wurde. Sie können natürlich auch bei geringen Einnahmen
(unter 17.500 EUR im Jahr) den amtlichen Vordruck Anlage EÜR (elektronisch) ausfüllen und nur noch
entsprechende Nachweise per Post übermitteln.
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