SteuerTipps 2017 - page 36

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Haufe Steuerguide 2017
SteuerTipps
für Autoren und Journalisten
Sobald Ihr Vorjahresumsatz 17.500 EUR oder Ihr laufender Umsatz voraussichtlich 50.000 EUR übersteigt,
unterliegen Sie der Umsatzsteuer. Ihre Honorare sind dann umsatzsteuerpflichtig. Sie haben die Be-
rechtigung zum Vorsteuerabzug, müssen in Ihren Rechnungen jetzt aber auch Umsatzsteuer ausweisen.
Ermittlung des Umsatzes
Das Gesetz definiert in § 19 Abs. 1 Satz 1 UStG den Umsatz, der für die 17.500-EUR-Grenze maßgeblich
ist, als „Umsatz zuzüglich der darauf entfallenden Steuer“. Das bedeutet aber nicht, dass Kleinunter-
nehmer für die Umsatzermittlung ihren Einnahmen eine fiktive Umsatzsteuer hinzurechnen müssen.
Denn bei den Einnahmen von Kleinunternehmern handelt es sich bereits um Brutto-Einnahmen.
Wenn Sie „Regelversteuerer“ sind, Ihre Umsätze also der Umsatzsteuer unterliegen, muss die von Ihnen
vereinnahmte Umsatzsteuer dagegen dem Nettoumsatz hinzuaddiert werden.
Beispiel:
Autor B ist Kleinunternehmer und stellt den Verlagen keine Umsatzsteuer in Rechnung. Sein Umsatz
2016 beträgt 17.400 EUR. Da es sich bei den Umsätzen von B bereits um Bruttoumsätze handelt
und keine fiktive Umsatzsteuer hinzugerechnet wird, behält B seinen Kleinunternehmer-Status
auch für das Jahr 2017.
Unter Berücksichtigung fiktiver Umsatzsteuer von 7 % würde sich ein Gesamtumsatz von (17.400
EUR + fiktive Umsatzsteuer 1.218 EUR =) 18.618 EUR ergeben. B wäre dann ab 2017 kein Kleinun-
ternehmer mehr.
Überschreiten der Umsatzgrenze
Lag Ihr Umsatz als Kleinunternehmer im Jahr 2016 über 17.500 EUR, sind Sie im Jahr 2017 kein Klein­
unternehmer mehr. Das gilt selbst dann, wenn Sie bereits zu Beginn des neuen Jahres 2017 wissen,
dass der Umsatz wieder unter die Grenze von 17.500 EUR fällt (Abschnitt 19.1 Abs. 3 Satz 1 UStAE).
Beispiel:
Autor M ist bisher Kleinunternehmer. Im Jahr 2016 hat er in größerem Umfang an einem neuen
Verlagsprodukt mitgearbeitet und daher einen Umsatz von 18.000 EUR erzielt.
Bereits Anfang 2017 ist klar, dass der Umsatz im neuen Jahr maximal bei 12.000 EUR liegen wird.
Dennoch ist M 2017 kein Kleinunternehmer mehr, sondern unterliegt der Regelbesteuerung. Für
seine Umsätze des Jahres 2017 muss M Umsatzsteuer an das Finanzamt abführen. M muss darüber
hinaus unbedingt darauf achten, dass er auf seinen Rechnungen die Umsatzsteuer ausweist bzw.
dass der Verlag die Honorare zzgl. Umsatzsteuer überweist.
Liegt der Umsatz 2017 einschließlich Umsatzsteuer nicht über 17.500 EUR, zählt M ab 2018 wieder
als Kleinunternehmer.
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