SteuerTipps 2017 - page 33

Haufe Steuerguide 2017
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Wichtig:
Nach einer Rückkehr zum normalen Vorsteuerabzug mit Einzelnachweis ist ein erneuter Vor-
steuerabzug nach Durchschnittssätzen frühestens nach
5 Jahren
möglich ist (§ 23 Abs. 3 Satz 4 UStG).
3.5 Umsatzsteuer-Voranmeldungen
Je nach Höhe Ihrer Vorjahres-Umsatzsteuer müssen Sie bis zum 10. Tag nach Monatsende bzw. bei
vierteljährlicher Abgabe bis zum 10. Tag nach Quartalsende Umsatzsteuer-Voranmeldungen beim
Finanzamt einreichen. Fällt das Ende der Abgabefrist auf einen Samstag, Sonntag oder gesetzlichen
Feiertag, endet die Frist am darauffolgenden Werktag.
Existenzgründer
müssen in den ersten 2 Kalenderjahren zwingend
monatliche
Umsatzsteuer-Voran-
meldungen abgeben (§ 18 Abs. 2 Satz 4 UStG).
Das Gesetz unterscheidet 3 Gruppen:
• Eine
monatliche Abgabe
der Umsatzsteuer-Voranmeldung ist erforderlich, wenn im Vorjahr mehr als
7.500 EUR Umsatzsteuer zu entrichten war oder Sie Existenzgründer sind.
Vierteljährlich
müssen Sie Ihre Umsatzsteuer-Voranmeldung abgeben, wenn die Umsatzsteuerzahl-
last im Vorjahr über 1.000 EUR lag, der Betrag von 7.500 EUR aber nicht überschritten wurde.
• Mussten Sie im Vorjahr nach Abzug der Vorsteuer höchstens 1.000 EUR Umsatzsteuer an das Finanz-
amt zahlen und sind Sie kein Existenzgründer, können Sie sich von der Abgabe von Umsatzsteuer-
Voranmeldungen und der Entrichtung von Vorauszahlungen
befreien
lassen
(§ 18 Abs. 2 Satz 3 UStG).
Ihre Umsatzsteuer-Voranmeldungen müssen Sie
auf elektronischem Weg
via Internet nach Maßgabe
der Steuerdaten-Übermittlungsverordnung an die Finanzämter übersenden. Dafür stellt die Steuerver-
waltung das kostenlose Programm ElsterFormular (
) zur Verfügung. Zur Vermei-
dung unbilliger Härten kann das zuständige Finanzamt auf Antrag zulassen, dass die Umsatzsteuer-
Voranmeldungen weiterhin in herkömmlicher Form – auf Papier oder per Telefax – abgegeben werden
(§ 18 Abs. 1 Satz 2 UStG).
Wichtig:
Seit dem 1.1.2013 müssen Umsatzsteuer-Voranmeldungen zwingend
in authentifizierter
Form
eingereicht werden. Das für die elektronische Übermittlung notwendige Zertifikat müssen Sie
im ElsterOnline-Portal (
) beantragen.
Denken Sie daran, dass Sie nicht nur eine Umsatzsteuer-Voranmeldung abgeben, sondern die Umsatzsteu-
er auch an das Finanzamt
zahlen
müssen. Und das pünktlich, sonst drohen Säumniszuschläge. Erteilen Sie
dem Finanzamt am besten eine
Einzugsermächtigung
, dann gelten Ihre Zahlungen immer als rechtzeitig
erfolgt, auch wenn das Finanzamt erst am 15. nach Ablauf des Voranmeldungszeitraums abbuchen sollte.
3.6 Steuernummer und Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.)
Als Unternehmer brauchen Sie für Ihre Steuererklärungen und Umsatzsteuer-Voranmeldungen eine
Steuernummer. Darüber hinaus sind Sie verpflichtet, in Ihren Rechnungen Ihre Steuernummer, mit der
Sie beim Finanzamt geführt werden, anzugeben (§ 14 Abs. 4 Nr. 2 UStG).
1...,23,24,25,26,27,28,29,30,31,32 34,35,36,37,38,39,40,41,42
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