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08/17 personalmagazin
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angepasst werden. Ab sofort bedarf es
einer Unterbrechung von mehr als drei
Monaten, also mindestens drei Monaten
und einem Tag, um eine neue Berech-
nung zu erlauben. Dies ist eine Klei-
nigkeit. Gerade deshalb werden solche
Änderungen und die damit verbundene
notwendige Anpassung der EDV-Syste-
me jedoch oft übersehen.
Zu beachten ist überdies, dass diese
Berechnungsumstellung ebenfalls rück-
wirkend zum 1. April 2017 in Kraft ge-
treten ist. Dementsprechend kann sich
dies für den Zeitraum seit dem 2. April
diesen Jahres auch rückwirkend auswir-
ken. Zum Beispiel, indem ein Einsatz,
von dem man glaubte, er sei mit drei
Monaten hinreichend lang unterbrochen
worden, eben nicht neu berechnet wer-
den durfte, sondern Voreinsatzzeiten
der Metall- und Elektro-Industrie (M+E)
kein Branchenzuschlag – weder für den
Einsatz in Köln noch für jenen in Düs-
seldorf. Schließlich wurde im jeweiligen
Einsatzbetrieb keine Einsatzdauer von
sechs Wochen erreicht. Nunmehr wird
das Entleiher-Unternehmen aber in den
TV-BZ als Ganzes betrachtet, sodass
die Einsatzzeiten bei diesem Entleiher
– egal ob in Köln oder Düsseldorf – zu
addieren sind.
Der Zeitarbeitnehmer hat folglich
rückwirkend für die Einsatzzeit seit Mit-
te Mai Branchenzuschläge zu erhalten,
da er insgesamt länger als sechs Wo-
chen an denselben Entleiher überlassen
wurde. Dies hat in Teilen entsprechende
Nachzahlungen an die betroffenen Zeit-
arbeitnehmer für die Abrechnungsmo-
nate April bis Juni zur Folge und kann
sich durch entsprechend sprunghafte
Zuschlagsentwicklungen auch in den
Folgemonaten noch deutlich kostener-
höhend auswirken.
Verlängerte Einsatzunterbrechung
Auch die Regelung, ab welcher Dauer
einer Einsatzunterbrechung die Einsatz-
dauer neu zu zählen beginnt (bislang:
genau drei Monate), musste an die geän-
derte Rechtslage des reformierten AÜG
© EYETRONIC / ADOBESTOCK
QUELLE: OLIVER BERTRAM
EQUAL PAY IN SECHS STUFEN
6 Wochen
Grundlohn
3 Monate
Deckelung I:
auf 90Prozent des regelmäßigen
Stundenentgelts möglich
Neuberechnung der Einsatzzeiten erst nach einer Unterbrechung von mehr (!) als drei
Monaten. Alle Einsatzzeiten beim Kunden zählen, egal in welchem Betrieb zurückgelegt.
Branchenzuschläge für Einsätze in der Metall- und Elektro-Industrie
5 Monate
7 Monate
9 Monate
15 Monate
+15%*
+20%*
+30%*
+45%*
+50%*
+65%*
Die neuen Tarifverträge
sorgen für Rechtssicher-
heit bei der Ablösung
des gesetzlichen Equal
Pay für Einsätze der Me-
tall- und Elektro- sowie
chemischen Industrie.
Der Zuschlag bezieht sich je auf den tariflichen Grundlohn, nicht auf über- oder außertarif-
liche Zahlungen. Der um den Branchenzuschlag erhöhte Grundlohn ist der Berechnung von
Überstunden-Zuschlägen et cetera zugrundegelegt.
bis zum Erreichen
der Höchtsüber
lassungsdauer
Deckelung II:
auf das Gesamtentgelt des
Stammarbeitnehmers möglich
*
Die Grafik zeigt die sechs Branchenzuschlags-
stufen in der Metall- und Elektro-Industrie
sowie die tarifvertraglich nun vorgesehenen
zwei Optionen zur Deckelung.