Personalmagazin 8/2017 - page 71

71
RECHT
_
URTEILSDIENST
Versetzung: Ändert BAG die Rechtsprechung zur Weisung?
Auch wenn der Arbeitgeber eine Versetzung anordnet, die unbillig ist, hat sich der Arbeitnehmer zunächst und bis zu einem
rechtskräftigen Urteil an die Weisung zu halten. Diese umstrittene Rechtsansicht des BAG zum Direktionsrecht möchte der zehn-
te Senat nun ändern und fragt daher die Kollegen des fünften Senats, ob sie künftig an dieser Rechtsansicht festhalten wollen.
BESCHLUSS DES MONATS
Grundsätzlich darf der Arbeitgeber aufgrund und in den Grenzen seines Direktionsrechts
eine Versetzung auch einseitig anordnen. Kommt es jedoch zu einer unbilligen Weisung,
stellt sich die Frage der Konsequenzen. Bisher hatte der fünfte Senat des BAG entschieden:
Der Arbeitnehmer darf sich nicht einfach über eine unbillige Ausübung des Direktionsrechts
hinwegsetzen, andernfalls drohen Abmahnung und Kündigung. Anders nun der zehnte Se-
nat mit Blick auf § 106 Gewerbeordnung: Unbillige Weisung müsse der Arbeitnehmer auch
dann nicht vorläufig befolgen, wenn keine rechtskräftige Entscheidung eines Arbeitsgerichts
vorliege. Hält der fünfte Senat an seiner Ansicht fest, muss der Große Senat entscheiden.
Quelle
BAG, Beschluss vom 14.7.2017, Az. 10 AZR 330/16
© MICHAEL BAMBERGER
1...,61,62,63,64,65,66,67,68,69,70 72,73,74,75,76,77,78,79,80,81,...92
Powered by FlippingBook