Personalmagazin 8/2017 - page 70

personalmagazin 08/17
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RECHT
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NEWS
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an
Zentrales Wettbewerbsregister für
Rechtsverstöße beschlossen
U
nternehmen, die sich schwerwiegende Rechtsverstöße zuschulden
kommen lassen, werden künftig in einem zentralen Wettbewerbsre-
gister erfasst. Neben schweren Wirtschaftsdelikten können auch ar-
beitsrechtliche Verstöße zu einem Eintrag führen. Ziel des nun vomBundestag
verabschiedetenWettbewerbsregistergesetzes ist es, dass öffentliche Aufträge
nur an Unternehmen vergeben werden, die keine erheblichen Rechtsverstö-
ße begangen haben und die sich im Wettbewerb fair verhalten. Im Register
werden – neben Straftaten wie Bestechung, Kartellrechtsverstößen, Steuer-
hinterziehung oder Betrug – auch Verstöße gegen das Arbeitnehmerüberlas-
sungsgesetz, das Mindestlohngesetz oder das Arbeitnehmerentsendegesetz
dokumentiert und abfragbar sein. Auch das Vorenthalten von Sozialabgaben
oder von Arbeitsentgelt kann zur Eintragung führen.
Lohnsteuerrecht
Ab Januar 2018 muss der Arbeitgeber die im Lohnkonto aufzuzeichnenden Daten der Finanzverwaltung – unabhängig
vom Lohnabrechnungsprogramm – über eine amtlich vorgeschriebene digitale Schnittstelle elektronisch bereitstellen, um die elektronische
Lohnsteuer-Außenprüfung zu erleichtern. Bislang war die Anwendung des einheitlichen Datensatzes als Schnittstelle nur empfohlen.
Sozialversicherungsrecht
Bei der Beschäftigung von Saisonkräften müssen ab dem Januar 2018 Besonderheiten im Meldeverfah-
ren beachtet werden, Arbeitgeber haben die Saisonarbeitnehmer gesondert zu kennzeichnen. Die Details hierzu, also welche Kriterien zu
prüfen sind oder was bei fehlerhafter Angabe geschieht, das hat nun die Sozialversicherung festgelegt.
Arbeitsrecht
Das Entgelttransparenzgesetz ist im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden und am 6. Juli 2017 in Kraft getreten.
Beschäftigte können damit erstmals sechs Monate nach Inkrafttreten Auskunft über die Entgeltstrukturen im Unternehmen verlangen. Auf
Arbeitgeber kommen mit dem Gesetz zudem Prüfverfahren zur Einhaltung der Entgeltgleichheit sowie Berichtspflichten zu.
NEWS DES MONATS
+++ Ak t ue l l e News +++ H i n te rg r ünde +++ t äg l i c h un te r
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Befristete Teilzeit light
NACHGELEGT
Eigentlich durfte man mit Fug und
Recht davon ausgehen, dass die zeitlich
befristete Teilzeit von Arbeitsministerin
Andrea Nahles komplett gescheitert
ist. Was den Gesetzgeber und diese
Legislaturperiode angeht, bleibt dies
auch dabei. Dass das Thema aber nicht
vom Tisch ist, zeigte Ende Juni ein Kon-
gress der IG-Metall. Dort hatte sich die
Gewerkschaft nämlich einige Eckpunkte
für die anstehenden Tarifverhandlungen
zurechtgelegt. Und siehe da: Die Be-
schäftigten der Branche sollen künftig
ihre Wochenarbeitszeit temporär auf
bis zu 28 Stunden reduzieren können,
so eine Forderung. Für einige Beschäfti-
gungsgruppen, wie Schichtarbeiter oder
Pflegende sogar mit einem Lohnaus-
gleich. Bis zu zwei Jahren soll dann für
Metaller ein Rückkehrrecht zur 35-Stun-
den-Woche bestehen. Eine Ähnlichkeit
zum Nahles-Modell ist also durchaus
erkennbar. Dies gilt aber ebenso für die
Reaktion, also die äußerst verhaltene
Begeisterung, der Arbeitgeber.
Wettbewerbsregister:
Nicht nur Korruptions-
delikte, auch relevan-
te arbeitsrechtliche
Verstöße von Un-
ternehmen werden
künftig darin gelistet.
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