Personalmagazin 8/2017 - page 72

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RECHT
_ZEITARBEIT
personalmagazin 08/17
Von
Oliver Bertram
Equal Pay per Tarifvertrag
TREND.
Als Folge der AÜG-Reform wurden zwei Tarifverträge über Branchenzuschläge
angepasst. Das hilft dabei, „Equal Pay“ zu ermitteln und Kosten besser zu kalkulieren.
S
eit April 2017 gilt ein in Teilen
deutlich restriktiveres Arbeit-
nehmerüberlassungsgesetz
(AÜG). Danach kann erstmals
ab Januar 2018 ein Zeitarbeitnehmer ei-
nen Anspruch auf „Equal Pay“, also eine
Vergütung nach dem Entlohnungssys-
tem des Einsatzunternehmens, verlan-
gen, sobald er dorthin länger als neun
Monate überlassen wurde. Das AÜG
erlaubt aber eine Abweichung hiervon,
wenn für den jeweiligen Einsatz ein Ta-
rifvertrag über Branchenzuschläge (TV-
BZ) gilt, der den Zeitarbeitnehmer – ab
einer sechswöchigen Einsatzdauer – an
ein mit dem Vergütungsniveau des Ein-
satzunternehmens vergleichbares Ent-
gelt heranführt. Nach einer Einsatzdauer
von 15 Monaten muss dieses vergleich-
bare Vergütungsniveau auch über einen
TV-BZ erreicht werden.
Aufgrund dieser Änderungen konn-
ten und können die bestehenden TV-BZ
nicht unverändert bleiben. Diesem Ver-
änderungsdruck haben die Zeitarbeits-
verbände in Tarifverhandlungen mit
der IG Metall einerseits und der IG BCE
andererseits in Teilen erfreulich schnell
Rechnung getragen und die TV-BZ für
Einsätze in der Metall- und Elektro- so-
wie der chemischen Industrie angepasst.
Hierdurch ergeben sich jedoch in beiden
TV-BZ wesentliche Veränderungen.
Kunde statt Einsatzbetrieb
Über eine Protokollnotiz haben die Tarif-
vertragsparteien klargestellt und die TV-
BZ insoweit geändert, dass sich die Ein-
satzdauer zur Berechnung der jeweiligen
Zuschlagsstufen (sechs Wochen, dritten
vollenden Monat et cetera) nicht mehr
bezogen auf den jeweiligen Einsatzbe-
trieb des Zeitarbeitnehmers, sondern
bezogen auf das Entleiherunternehmen
insgesamt berechnen – und dies rück-
wirkend seit dem 1. April 2017.
Wenn also der Mitarbeiter zunächst
vom 1. April bis Mitte Mai lediglich
fünf Wochen und vier Tage in dem
Kölner Betrieb des Entleihers PM-Me-
tallverarbeitung GmbH und sodann ab
Mitte Mai bis Ende Juni nochmals fünf
Wochen und vier Tage im Düsseldorfer
Betrieb derselben GmbH eingesetzt war,
errechnete sich nach dem alten TV-BZ
1...,62,63,64,65,66,67,68,69,70,71 73,74,75,76,77,78,79,80,81,82,...92
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