Immobilienwirtschaft 5/2019 - page 17

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5.2019
Weiterentwicklung der
Städtebauförderung ab 2020
A
m 11. Mai wird der alljährliche Tag der Städtebauförderung begangen. Dies sollte
gerade auch der Immobilienwirtschaft ein Anlass sein, die enormen Verdienste der
Städtebauförderung für die Entwicklung, Gestaltung und Stabilisierung von attrak-
tiven und lebenswerten Standorten und Quartieren zu würdigen. Denn die baulichen
und sozialen Maßnahmen der Städtebauförderung sichern immobilienwirtschaftliche
Investitionen. In diesem Jahr ist der Tag der Städtebauförderung zudem von besonderer
Bedeutung. Denn der Förderrahmen wird umfassend thematisch, rechtlich und struk-
turell reformiert. Bis Ende 2019 muss die Grundvereinbarung und der gesamtdeutsche
Verteilungsschlüssel sowie eine neue thematische Akzentuierung zwischen Bund und
Ländern neu verhandelt werden. Zentraler Anlass ist das Auslaufen des Solidarpakts II
am 31. Dezember 2019. Ebenso müssen die Bundesmittel laut Grundgesetz generell
degressiv gestaffelt und zeitlich für spezifische Sonderbedarfe befristet werden, wodurch
regelmäßige thematische Neuakzentuierungen notwendig sind.
STRAFFUNG DER PROGRAMME SORGT FÜR MEHR KLARHEIT
Vor dem Hintergrund einer
immer breiteren Auffächerung der Städtebauförderung in spezifische Teilprogramme,
z.B. zu Denkmalschutz, Stadtumbau oder Stadtgrün, wäre eine Reduzierung auf wenige
Kernprogramme inklusive einer Integration der Sonderprogramme zu begrüßen. Die
Programmstruktur sollte sich von sektoralen Förderschienen entfernen und die inte-
grierte Bearbeitung städtebaulicher Themenfelder erneut stärker in den Fokus rücken.
Hierfür ist es denkbar, zwei Kernprogramme zu schaffen, die baulich-funktionale
und sozioökonomische Handlungsschwerpunkte in den Mittelpunkt stellen. Oder aber
die Unterteilung erfolgt anhand von aktuellen Herausforderungen: attraktive und funk-
tionsgemischte Zentren, die soziale Stabilisierung benachteiligter Nachbarschaften sowie
die Anpassung und Erweiterung der baulichen Struktur an immer rasantere Verände-
rungen. In jedem Fall muss die Stärkung der Städte als Anker für eine ausgewogene
regionale Entwicklung und gleichwertige Lebensverhältnisse gewahrt bleiben. Ergän-
zend dazu muss die verbindliche interkommunale Kooperation in allen Programmen
gestärkt werden.
Im Rahmen der Neustrukturierung der Städtebauförderung sollten einzelne Quer-
schnittsthemenmehr Beachtung finden. Hierzu zählen unter anderemdieQualifizierung
vonGrün- und Freiräumen, energetischeModernisierung, die Anpassung an die Klima-
folgen, der demographische Wandel sowie die Schaffung von bezahlbaremWohnraum.
Für Letzteres kann die Brachflächenaktivierung und -entwicklung einwichtiger Baustein
sein, wozu die Fördermöglichkeiten in den Programmen ausgeweitet werden sollten.
INTEGRIERTE ANSÄTZE FÖRDERN
Die Städtebauförderung ist bereits heute ein wesent-
liches Instrument aktiver und integrierter Stadt- und Raumentwicklung. Es gilt dabei,
die Einbindung externer Akteure und der Bevölkerung vor Ort weiter auszubauen,
etwa über die Förderung von Modellprojekten zur Eigentümeraktivierung. Dazu ist
eine echte Mitwirkung und damit auch die Förderung Dritter ebenso notwendig, wie
die Mittel privater Akteure als Kofinanzierung gerade für finanzschwache Gemeinden
anzuerkennen. Der Immobilienwirtschaft bieten sich damit zahlreiche Möglichkeiten,
sich aktiver in die Gestaltung der Städtebauförderung einzubringen und gleichzeitig
von dieser zu profitieren.
Einzelne Querschnittsthemen, wie die
Qualifizierung von Grün- und Freiräumen,
sollten mehr Beachtung finden, so Christian
Huttenloher.
Besonders wertvoll
Die
Städtebauförderung ist für
die Immobilienwirtschaft
ein wichtiger Faktor, sollte
sich aber privaten Investiti-
onen noch mehr öffnen.
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Christian Huttenloher, Generalsekretär des Deutschen Verbands
Foto: Deutscher Verband
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