DIE WOHNUNGSWIRTSCHAFT 1/2019 - page 61

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an die aktuellen gesetzlichen Rahmenbedingun-
gen. Die bereits seit 2001 bestehende Pflicht,
den Mitarbeitern eine Möglichkeit der bAV zur
Verfügung zu stellen, hat teilweise zu unter-
schiedlichen Vertragskonstellationen geführt.
Diese können im Rahmen des Branchenversor-
gungswerkes strukturiert und in ein aktuelles
System integriert werden. Die Rechtssicherheit
und die Administration bietet das Versorgungs-
werk als elementaren Nutzen für Wohnungsun-
ternehmen.
Sonderkonditionen gelten ab dem ersten Mit-
arbeiter. Diese Besonderheit unterscheidet sich
wesentlich von anderen Systemen, bei denen
Gruppentarife erst ab zehn oder mehr Mitarbei-
tern greifen. So ist die Motivation und Bindung
von Mitarbeitern durch Bereitstellung einer erst-
klassigen betrieblichen Vorsorge auch für kleinere
Wohnungsunternehmen möglich.
Nutzen für den Arbeitgeber: schlanke und
papierlose Verwaltung
Für die Verwaltung haben Arbeitgeber Zugang zu
einemBestandsverwaltungssystem. Die Onlinelö-
sung „ePension“ liefert Arbeitgebern dieMöglich-
keit, ihr Pensionsmanagement professionell und
kosteneffizient zu betreiben. Durch die Portal-
lösung kann das Wohnungsunternehmen jeder-
zeit den aktuellen Stand aller Verträge einsehen.
Somit bietet das Portal eine komplett papierlose
Aktenführung. Dies ermöglicht den Unternehmen
nicht nur mehr Transparenz und Rechtssicherheit
in der Administration, es vereinheitlicht auch
deren Bearbeitungsvorgänge und schont interne
Ressourcen.
Das Leistungsspektrum reicht von der Migration
der Altbestände über das komplette Dokumenten-
management (inklusive Archivierung) bis hin zum
Lohnbuchhaltungsservice (Lieferung der bAV-re-
levanten Buchhaltungsvorgaben). Das bAV-Portal
„ePension“ sichert eine schlanke und rationelle
Bearbeitung der alltäglichen bAV-Verwaltung.
Besondere Leistungsvorteile für Mitarbeiter
am Beispiel Berufsunfähigkeit
Statistisch gesehen wird jeder vierte Arbeitneh-
mer im Laufe seines Berufslebens berufsunfähig.
Dabei sind keineswegs nur Menschen betroffen,
die körperlich hart arbeiten. 2016 mussten von
den gemeldeten Leistungsfällen bei der Deut-
schen Rentenversicherung über 40% ihre Arbeit
aufgrund psychischer Gründe aufgeben.
Bei Arbeitnehmern, die nach dem 1. Januar 1961
geboren sind, wurde die gesetzliche Berufsun-
fähigkeitsabsicherung abgeschafft. Für sie gibt
es nur noch eine Erwerbsminderungsrente, ge-
genüber älteren Arbeitnehmern sind starke Leis-
tungseinschränkungen die Folge. Auf der Suche
nach einem geeigneten privaten Berufsunfähig-
keitsschutz haben Arbeitnehmer diverse Hürden
zu meistern. Laut einer aktuellen Untersuchung
des Verbrauchermagazins Finanztest erhält nur
jeder Vierte die gewünschte Absicherung ohne
Einbußen. Meist kommen sie nur zu erschwerten
Bedingungen (z.B. Leistungsausschluss aufgrund
von Vorerkrankungen) oder gar nicht (Ableh-
nung) zustande.
Diese Problematik hat bereits die ersten Branchen
auf den Plan gerufen, für deren Arbeitnehmer
einfachere Zugangsvoraussetzungen zu schaffen
(durch z.B. Wegfall der Gesundheitsprüfung) und
leistungsfähigere Kollektivrahmenvereinbarun-
gen zu schließen.
Unternehmen der Wohnungs- und Immobili-
enwirtschaft haben über das Branchenversor-
gungswerk bereits ab dem ersten Arbeitnehmer
die Möglichkeit, ihren Mitarbeitern neben der
Altersversorgung eine solche Berufsunfähig-
keitsabsicherung zu ermöglichen, bei denen bis
zu bestimmten Grenzen auf eine aufwändige Ge-
sundheitsprüfung verzichtet wird.
Aus bAV-Verpflichtung für den Arbeitgeber
ein gewinnbringendes Konzept gestalten
Das Gesamtkonzept bietet Wohnungsunterneh-
men und deren Mitarbeitern Rechtssicherheit in
Planung, Einrichtung und Verwaltung des gesam-
ten bAV-Wesens. Neben der Möglichkeit, tarifliche
und preisliche Vorteile der Versicherungslösungen
zu nutzen, ist dieWohnungs- und Immobilienwirt-
schaft in der komfortablen Lage, auf das aktuelle
Branchenversorgungswerk und damit die Trans-
parenz mittels eines papierlosen Portals zurück-
zugreifen.
Im Rahmen des Branchenversorgungswerks Rente21 e.V. findet die Beratung und operative
Umsetzung über ein ausgewähltes Beraternetzwerk statt. Hierzu zählen neben der AVW Gruppe
die Dr. Klein Firmenkunden AG, die E&P Pensionsmanagement GmbH und die GVV GmbH. Die
Umsetzung der Beratungen beim Arbeitnehmer erfolgt über die E&P Pensionsmanagement
GmbH.
Ansprechpartner des Beratungsnetzwerkes:
AVW Gruppe, Udo Villmeter, 040 – 24197-200
Dr. Klein Firmenkunden AG, Guido Raasch, 0451 – 1408-7500
E&P Pensionsmanagement GmbH, Thomas Büchner, 040 – 654969-50
GVV GmbH, Bernd Miethke, 030 – 243106-13
DAS BAV-BERATUNGSNETZWERK FÜR DIE WOHNUNGSWIRTSCHAFT
Der satzungsmäßige Zweck des Vereins Rente21
– Branchenversorgungswerk der Wohnungs- und
Immobilienwirtschaft e.V. – ist die Förderung
der wirtschaftlichen und ideellen Interessen von
Unternehmen und Verbänden der Wohnungs- und
Immobilienwirtschaft als Arbeitgeber sowie deren
Mitarbeiter in der bAV. Hierzu verschafft der
Verein seinen Mitgliedern die organisatorischen Voraussetzungen zur Nutzung von speziell für
die Wohnungs- und Immobilienwirtschaft entwickelten Konzepten.
Die Initiatoren des Branchenversorgungswerkes, das nach dem Motto „aus der Wohnungswirt-
schaft, für die Wohnungswirtschaft“ arbeitet, geht auf eine Initiative führender Akteure der
Wohnungs- und Immobilienwirtschaft zurück. Zu den Initiatoren von Rente21 e.V. gehören:
• GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen e.V.
• Arbeitgeberverband der Deutschen Immobilienwirtschaft e.V.
• ver.di – Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (Bundesvorstand)
• Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (Bundesvorstand)
WAS IST RENTE21?
Weitere Informationen:
Neubau und Sanierung
Energie und Technik
Rechtssprechung
Haufe Gruppe
Markt undManagement
Stadtbauund Stadtentwicklung
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