DIE WOHNUNGSWIRTSCHAFT 1/2019 - page 59

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Betriebliche Altersversorgung in der Wohnungswirtschaft
Das Branchenversorgungswerk Rente21
Arbeitgeber der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft haben Zugriff auf ein aktuelles
Branchenversorgungswerk am Markt. Damit können sie die Attraktivität ihrer betrieblichen
Altersversorgung (bAV) bzw. ihrer bAV-Lösung steigern, Haftungsrisiken minimieren
und zugleich Verwaltungsaufwand einsparen.
Seit 2002 hat jeder Arbeitnehmer einen gesetzli-
chen Anspruch auf betriebliche Altersversorgung
(bAV) durch Entgeltumwandlung. DemArbeitge-
ber stehen dafür verschiedene Durchführungswe-
ge wie z.B. Direktversicherung, Pensionsfonds,
Pensionskasse, Unterstützungskasse oder Direkt-
zusage zur Verfügung. Hier gilt es den Überblick zu
behalten. Seit dem1. Januar 2018 gibt es zusätz-
lich das Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG).
Künftig ist jeder Arbeitgeber verpflichtet, seinen
Mitarbeitern die Sozialversicherungsersparnis in
Höhe von 15% weiterzuleiten. Eine besondere
Herausforderung stellt zudem das Management
bestehender Altersvorsorgeverträge der Mitar-
beiter dar. Für all diese Herausforderungen steht
den Unternehmen der Wohnungs- und Immobili-
enwirtschaft mit der Lösung „Rente21“ ein tech-
nisch modernes Branchenversorgungswerke zur
Verfügung.
Einkaufsvorteil und Komplettservice
Ein wesentlicher Vorteil von Branchenlösungen
(z.B. „MetallRente“, „ChemieVersorgungswerk“,
Guido Raasch
Geschäftsleiter Versicherung
Dr. Klein Firmenkunden AG
Lübeck
„KlinikRente“) ist die Bereitstellung von starken
Einkaufskonditionen. Dies bedeutet Preis- und
Leistungsvorteile für die zu versorgenden Mitar-
beiter in einer Größenordnung, die ein einzelnes
Unternehmen nicht bieten könnte. ImRahmen des
Branchenversorgungswerkes der Wohnungs- und
Immobilienwirtschaft bietet ein Beraternetzwerk
(siehe Kasten auf Seite 59 unten) zusätzlich über
eine spezielle Arbeitgeberportallösung einen
Komplettservice für die ständige Verwaltung
der Versorgungsverträge. Hierbei werden auto-
matisch rechtliche Veränderungen unmittelbar
und aktiv berücksichtigt. Auch die Migration von
bestehenden Altverträgen ist möglich.
Die gesetzlichen Vorgaben aus der Informations-
pflicht des Arbeitgebers werdenmit Beratungsan-
geboten von qualifizierten Fachberatern erfüllt.
Eine Dokumentation der Teilnahme – oder auch
eine Erklärung des Beratungsverzichtes durch den
Mitarbeiter – enthaften den Arbeitgeber hinsicht-
lich seiner Informationspflicht.
Im Fokus dieser Komplettlösung stehen die Ana-
lyse und Integration bereits vorhandener Ver-
sorgungswerke oder bestehender Einzelverträge
und die Anpassung ihres Versorgungswerkes
Die betriebliche Altersversorgung wird auch in der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft
ein immer wichtigeres Instrument der Mitarbeiterbindung
IDEALER WEISE EIN 3-SPRUNG – DIE BAV
1
Rechtssichere
bAV-Welt
2
Hohe
Akzeptanz
in der
Belegschaft
3
bAV-Service-
Portal
ePension:
– Digital
– Einfach
– Effizient
Quelle: rente21
Quelle: rente21
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