DIE WOHNUNGSWIRTSCHAFT 6/2019 - page 35

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6|2019
Arbeitskreis Geislinger Konvention in Dessau
Abschaffung der Grundsteuerumlage verfassungswidrig
Am 2. April 2019 trafen sich die Mitglieder des Arbeitskreises Geislinger
Konvention (AK) zu ihrer Frühjahrssitzung in Dessau-Roßlau. Eingela-
den hatte die Dessauer Wohnungsbaugesellschaft mbH aus Anlass des
100-jährigen Bauhausjubiläums. Breiten Raum nahm die politische
Diskussion zur Reform der Grundsteuer ein. Der AK verabschiedete dazu
einstimmig folgende Positionierung: „Die Finanzminister des Bundes und
der Länder haben sich bei der Reform der Grundsteuer auf ein wertabhän-
giges Kompromissmodell in Form eines vereinfachten Ertragswertver-
fahrens auf Basis durchschnittlicher Mieten und unter Berücksichtigung
von Bodenrichtwerten verständigt. Das erscheint sehr aufwändig sowie
intransparent und birgt die Gefahr überproportional steigender Grund-
steuern. Der Arbeitskreis Geislinger Konvention spricht sich deshalb für
ein wertunabhängiges Flächenverfahren auf Basis der Grundstücks- und
Gebäudefläche aus.“
Eine klare Absage erteilte der AK der von Bundesjustizministerin Katarina
Barley und dem Deutschen Mieterbund geforderten Abschaffung der
Umlagefähigkeit der Grundsteuer. Dieses wäre aus Sicht des AK verfas-
sungswidrig. Auch ein Gesetzentwurf der Grünen im Bundestag für ein
„Mietergrundsteuerentlastungsgesetz“ sei kein Beitrag zur Lösung der
Wohnungsnachfrage für kleine und mittlere Einkommen. Thematisiert
wurde u.a. auch die stärkere Bündelung der wissenschaftlichen Aktivitäten
des AK beim Institut für nachhaltige Immobilienbewirtschaftung (IfnI) der
Hochschule für Wirtschaft und Umwelt Nürtingen-Geislingen.
Als „Normierungsgremium“ für das Betriebskostenbenchmarking auf
Basis der Geislinger Konvention befasste sich der AK zudem mit Fragen
zur Koordination der Aktivitäten im GdW Bundesverband deutscher Woh-
nungs- und Immobilienunternehmen e. V., in der Arbeitsgemeinschaft
großer Wohnungsunternehmen und im AK zu den Themen Betriebs-
kostenmanagement und –benchmarking. Weitere Themen waren die
Entwicklung des Verhältnisses zwischen Vorauszahlungen und tatsäch-
lich abgerechneten Betriebskosten sowie die Entwicklung der Betriebs-
kosten unter besonderer Berücksichtigung ihrer Beeinflussbarkeit durch
die Unternehmen. Im Ergebnis wurde festgestellt, dass die überwiegende
Mehrheit der Mieter noch immer einen Abstand zwischen Vorauszahlung
und Abrechnungsbetrag bevorzugt, um „auf Nummer Sicher“ zu gehen.
Der Anteil der direkt von den Unternehmen beeinflussbaren Betriebskos-
ten ist auf unter 25% gesunken.
Gebäude der Bauhaus-Universität in Dessau
BETRIEBSKOSTENBENCHMARKING
Kommunale Unternehmen tragen Siegel der Geislinger Konvention
Ob Berlin oder Stuttgart: Kommunale Wohnungsunternehmen in
Deutschland tragen das Siegel der Geislinger Konvention. Damit
werden die Unternehmen für ihre Bemühungen zur Transparenz in den
Betriebskosten ausgezeichnet und als positives Beispiel für Aktivitäten
eines kommunalen Wohnungsunternehmens in diesem Bereich geehrt.
Viele drucken das Siegel der Geislinger Konvention auf allen Betriebs-
kostenabrechnungen für die Mieter und informieren darüber hinaus in
der Mieterzeitung.
„Die Teilnahme am bundesweiten Betriebskostenbenchmarking hilft
den Unternehmen, die Betriebskosten transparent darzustellen und
Optimierungsmöglichkeiten zu erschließen. Mit der Verwendung des
Siegels der Geislinger Konvention wollen sie ihren Mietern signalisie-
ren, dass sie als verantwortungsvoller Sachverwalter der Betriebskos-
ten immer im Interesse ihrer Mieter handeln“, erläutert Reinhard Zehl,
Geschäftsführer der WohnCom GmbH.
Die Geislinger Konvention ist die Normierungsgrundlage für das
Betriebskostenbenchmarking und das Betriebskostenmanagement. Die
kommunalen Wohnungsunternehmen in Deutschland sind ein bedeu-
tender Anbieter von Wohnraum
insbesondere in Städten und
wirken nachweislich dämpfend
auf die Wohnkosten. Dabei ver-
waltet ein mittleres Unterneh-
men ein jährliches Betriebskos-
ten-Budget von etwa 20 Mio. €.
Für eine erfolgreiche Steuerung
solcher Größenordnungen sind
professionelle Tools wie z. B.
ein Betriebskosten-Benchmar-
king unerlässlich. Flankiert
werden diese Aktivitäten um
das Siegel durch Arbeitskreise, in dem die kommunalen Wohnungsun-
ternehmen sowie Genossenschaften und privatwirtschaftliche Woh-
nungsunternehmen vertreten sind. Dort werden u. a. die Besonderhei-
ten des jeweiligen regionalen Marktes und konkrete Anwenderfragen
diskutiert.
Muster des Siegels der Geislinger
Konvention
Quelle: WohnCom GmbH
Quelle: Archiv, Dr. Peter Hitpaß, Hamburg
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