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6|2019
ENERGIE UND TECHNIK
Herausgegeben vom VNW Verband norddeutscher Wohnungsunternehmen e.V.
Betriebskosten
aktuell
Juni 2019
Das interessante Urteil
Hauswart und Gartenpflege dürfen zusammengefasst werden –
Sicherheitszuschlag unzulässig
Eine Betriebskostenabrechnung ist auch dann formell wirksam, wenn
in der Position „Gartenpflege“ Hauswarttätigkeit und Baumfällkosten
zusammengefasst sind, weil der Hauswart auch Gartenpflegetätigkeiten
ausgeübt hatte. Bei der Erhöhung der Betriebskostenvorschüsse ist kein
Sicherheitszuschlag von 2% zu berücksichtigen. Das hat das Landgericht
Berlin mit Urteil vom 13. April 2018 (63 S 217/17) entschieden (vgl. Das
Grundeigentum 2018, S. 1.462).
Das Urteil ist insofern interessant, als nach dem eindeutigen Wortlaut
von § 2 Nr. 14 Satz 2 BetrKV die persönlichen Kosten des Hauswarts
eigentlich unter dieser Position ausgewiesen werden müssen, auch
wenn der Hauswart z. B. im Bereich der Gartenpflege tätig ist. Eine
Verteilung der Hauswartkosten auf andere Betriebskosten-Positionen
ist deshalb grundsätzlich unzulässig. Hier hat sich das LG Berlin an der
Rechtsprechung des BGH orientiert, nach der eine Zusammenfassung
von eng zusammenhängenden Positionen in der Betriebskostenabrech-
nung zulässig ist (BGH, Urteil vom 15. Juli 2009, VIII ZR 340/08; Urteil
vom 16. September 2009, VIII ZR 346/08). Das LG sah als sachlichen
Grund für die Zusammenfassung die Tatsache, dass der Hauswart sowohl
Gartenpflege- als auch Hauswartkosten abgerechnet hatte. Zu erwarten
wäre allerdings, dass die Zusammenfassung dann unter der Position
„Hauswart“ zu erfolgen hätte, was materiell jedoch
ohne Bedeutung wäre. Dass LG schob auch einer weit
verbreiteten Praxis den Riegel vor, auf die abgerech-
neten Betriebskosten einen Sicherheitszuschlag –
auch, wenn dieser nur 2% beträgt – zu erheben. Ein
„abstrakter“ Sicherheitszuschlag ist unzulässig. Es
dürfen nur konkrete – bereits eingetretene – Umstände
berücksichtigt werden, welche die im laufenden Jahr
entstehenden Kosten voraussichtlich beeinflussen.
Mit der Frage, ob Gartenpflege- sowie Hauswarttätigkeiten
in der Betriebskostenabrechnung zusammengefasst werden
dürfen, beschäftigte sich das LG Berlin
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Nachruf
Trauer um Roland Hildebrandt
Nach langer schwerer Krankheit ist Roland
Hildebrandt, langjähriger Prokurist der Dom-
Data GmbH und Geschäftsführer der complIT
solution GmbH, am 19. Januar 2019 im 66.
Lebensjahr verstorben. Er hinterlässt Frau und
zwei erwachsene Söhne.
Für die DomData GmbH als eine von drei Betriebskostenbenchmarking-
Plattform-Betreibern war Hildebrandt Mitglied im Arbeitskreis Geislinger
Konvention. Dort hat er sich insbesondere für die Weiterentwicklung und
Weiterverbreitung der Geislinger Konvention eingesetzt. Der Arbeitskreis
wird ihn als Kollegen mit großen fachlichen und menschlichen Qualitäten
in guter Erinnerung behalten.
Roland Hildebrandt
Quelle: privat