Die Wohnungswirtschaft 12/2018 - page 29

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terin, hat dazu ein neues Kapitel aufgeschlagen:
Im Hamburger Stadtteil Farmsen, in der August-
Krogmann-Straße, hat sie ihr erstes „Systemhaus“
vorgestellt. Es soll ein „Meilenstein in der Projekt-
entwicklung“ des Unternehmens werden und frei
finanzierte Neubaumieten von 8 €/m
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ermögli-
chen. Auch öffentlich geförderte Wohnungen
können so realisiert werden. In der August-Krog-
mann-Straße entstehen gleich beide Varianten.
Hier ist jeder mögliche Haustyp einmal durchge-
plant und von den Behörden typengenehmigt.
D. h., er hat grünes Licht für denwiederholten Bau
an verschiedenen Orten und die zeitaufwendige
Arbeit der Genehmigung entfällt bei künftigen
Projekten. Neben der teilweisen seriellen Vorfer-
tigung – das neue alte Zauberwort imWohnungs-
bau – soll es die Typengenehmigung ermöglichen,
die Gebäude im Vergleich zu klassisch errichte-
ten Bauten, um rund 15-20% günstiger fertig zu
stellen und dabei in einem Systemmit definierter
Veränderbarkeit örtlich angepasste, effiziente Lö-
sungen umzusetzen.
Erstmals Typengenehmigung im Hochbau
Die Typengenehmigung, Kern des Systemhauskon-
zepts, hat die SAGA gemeinsam mit der Behörde
für Stadtentwicklung und Wohnen (BSW), vor al-
lem dem Oberbaudirektor, dem Amt für Bauord-
nung und Hochbau (ABH) und den Bezirksämtern
der Freien und Hansestadt Hamburg erarbeitet.
Ein in Deutschland bisher einmaliger Vorgang und
Quelle: SAGA
Funktionsweise des Systemhauses;
flexible, dem Ort angemessene
Konfiguration
Die wohnungsbaupolitischen Akteure sehen im seriellen bzw. modula-
ren Wohnungsbau einen wichtigen Ansatz, rasch bezahlbaren Wohn-
raum bereitzustellen. Das Thema hat Fahrt aufgenommen: Mitte 2017
stellten der VNW Verband norddeutscher Wohnungsunternehmen e. V.
und der vtw Verband Thüringer Wohnungs- und Immobilienwirtschaft
e. V. ihre gemeinsame Marktstudie „Serielles Bauen“ vor. Und auch
das Bundesbauministerium und der GdW Bundesverband deutscher
Wohnungs- und Immobilienunternehmen e. V. gingen neue Wege und
starteten zusammen mit der Bundesarchitektenkammer und der Bau-
industrie ein europaweites Ausschreibungsverfahren zur Entwicklung
mehrgeschossiger Wohngebäude in serieller und modularer Bauweise.
Aus insgesamt rund 50 Bewerbern wurden 15 Teilnehmer ausge-
wählt, die ihre Angebote anschließend eingereicht haben. Neun Bieter
erhielten am 29. Mai 2018 in Berlin den Zuschlag für ihre innovativen
Konzepte (siehe DW 5/2018, S. 22).
Mit einer anschließend abgeschlossenen Rahmenvereinbarung erhalten
Wohnungsunternehmen in ganz Deutschland die Möglichkeit, ihre
Wohnungsneubauprojekte schneller, einfacher, kostengünstiger und
in hoher Qualität zu realisieren. Die Zeitersparnis ergibt sich dadurch,
dass einerseits Teile der Projektausschreibung und -vergabe sowie
der Planung eines vorgesehenen Wohnungsbaus durch die Rahmen-
vereinbarung vorweggenommen werden – und andererseits durch
kürzere Bauzeiten dank der Vorfertigung von Bauteilen. Aus den neun
Angeboten des Rahmenvertrags können Wohnungsunternehmen das
für sie passende Modellgebäude auswählen, das anschließend in erster
Linie nur noch an das vorhandene Grundstück angepasst werden muss.
Die Angebotspreise für die Modellgebäude liegen zwischen 2.000
und 3.200 €/m
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Wohnfläche und damit unter den durchschnittlichen
Herstellungskosten für Mehrfamilienhäuser in Deutschland. Die in der
Vereinbarung festgeschriebenen Preise gelten für fünf Jahre. Ska-
leneffekte sind bei Mehrfachbeauftragung eines Modellgebäudes im
Angebot enthalten.
Zu den Anforderungen an die eingereichten Angebote gehörten:
eine ansprechende Architektur, städtebaulich variable Gebäude, die
Minimierung von Verkehrsflächen, kompakte und flächeneffiziente
Wohnungsgrundrisse, ein Drittel barrierefrei nutzbare Wohnungen,
ausreichende Belichtung, energieeffiziente und nachhaltige Gebäude-
konzepte sowie ein hohes Maß an Standardisierung zugunsten des zeit-
und kostensparenden Bauens.
SERIELLER WOHNUNGSBAU
Weitere Informationen:
Neubau und Sanierung
Energie und Technik
Rechtssprechung
Haufe Gruppe
Markt undManagement
Stadtbauund Stadtentwicklung
eigentlich eine kleine Sensation. Die Hamburgi-
sche Bauordnung enthält, anders als die anderer
Bundesländer, zwar schon seit langer Zeit die Vor-
schrift zu einer Typengenehmigung. Bisher war
dies z. B. bei Windkraftanlagen oder Stahlhallen
der Fall, aber nicht bei Wohnbauten. „Die Typen-
genehmigung ersetzt nicht die Baugenehmigung.
Das Verfahren ist aber bei Vorliegen einer Typen-
genehmigung schlanker und geht schneller, weil
wesentliche Teile späterer Baugenehmigun-
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