Die Wohnungswirtschaft 3/2018 - page 35

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tionen wie zentrale Licht-, Rollladen- und eine
Strom-Aus-Bedienung und digitale Schließsyste-
me bis hin zu alltagsbegleitendenAssistenzsyste-
menwie Bewegungssensoren und automatischer
Notruf mit begleitenden Serviceangeboten.
• Smart Building
Dies sind Fernsteuerung, Fernwartung, Status-
informationen, Monitoring, Technik zumHeiz-
energie und Strom sparen auf Gebäude- und
Quartiersebene, Überwachung der Haustechnik
(Betriebszustände), Einbindung lokaler Ener-
gieerzeugung und neuer Verbraucher (Elektro-
mobilität), Demand Side Management.
• Optimierte Geschäftsprozesse
Hier sind automatisierte Ablesung, Abrechnung
und digitale Weiterverarbeitung mittels inte-
grierter Betriebskostenabrechnung, Mieterstro-
mangebote, Instandhaltungsprozesse und auto-
matisiertes Rechnungsmanagement zu nennen.
Die Wohnungswirtschaft benötigt für die Umset-
zung eine „intelligente“ standardisierte Kommu-
nikationstechnologie mit offenen Schnittstellen.
Neue Marktbeteiligte haben das bereits erkannt.
Die Entscheidungshoheit über die in der Liegen-
schaft verbaute Technik und deren Betreuung
muss beim Immobilieneigentümer liegen. Nur so
lässt sich eine von Mietern bezahlbare Digitali-
sierung umsetzen.
Also: Funktionalität und Attraktivität „smarter“
bzw. „intelligenter“ Immobilien liegen in ver-
besserter Information, Steuerung, Regelung und
integrierter Abrechnung, die ganzheitlich von den
einzelnen Wohnungen über das Gebäude bis zum
Quartier gedacht werden müssen.
Geringinvestive smarte Techniken sind in der
Politik völlig unterschätzt
Etliche dieser Punkte greift die „Allianz für einen
tenziale geringinvestiver, innovativer und digitaler
Maßnahmen aus den Bereichen Heiztechnik sowie
Nutzungsverhalten wissenschaftlich untersucht
und deren Kosten-Nutzen-Effekt validiert.
Geringinvestive Maßnahmen sind ein wichtiger
Baustein, der von der Politik nicht angemessen
gewürdigt wird, obwohl hier CO
2
-Einsparungen
von bis zu 15% möglich sind. Ein durchschnitt-
lich modernisiertes Gebäude mit optimiertem
Anlagenbetrieb, energiesparenden Nutzern und
smarter Technologie, dazu teilweise erneuerbarer
Energieversorgung, ist einfach realistischer umzu-
setzen als ein maximal modernisiertes Gebäude,
z.B. im Passivhausstandard.
Allerdings zeigen die ersten Ergebnisse auch:
Speziell Smart-Home-Systeme können den Ener-
gieverbrauch auch erhöhen, nämlich dann, wenn
sie zur Komfortsteigerung eingesetzt werden.
Nutzerassistenzsysteme und Optimierung der
Wärmeverteilung können ihre Wirkung nur dann
voll entfalten, wenn die Heizungstechnik optimal
betrieben, eingestellt und gesteuert ist. Heizen in
Wohngebäuden ist eben ein komplexes System.
Wo hakt es noch?
Die Praxis zeigt, dass die Digitalisierung den
Rechtsrahmen, wie den der Betriebskostenver-
ordung (BetriebskostenV) und des Gebäudeener-
giegesetz (GEG), überholt hat. Anpassungen sind
nötig, um die Digitalisierung zumVorteil für Mie-
ter und Vermieter nutzen zu können.
Dazu hat die Wohnungswirtschaft zusammen mit
dem Innovationszentrum Connected Living e.V.
Vorschläge gemacht:
1. Flexibilisierung des geplanten GEG durch ein-
fache Anrechenbarkeit digitaler Techniken
Alle bisherigen Forschungsvorhaben zeigen, dass
die Digitalisierung bei gutem Kosten-Nutzen-
Verhältnis eine hocheffiziente klimaschutzpoli-
tische Maßnahme ist, CO
2
-Vermeidungskosten
senkt und durch hohe Flexibilisierung die Inte-
gration fluktuierender, erneuerbarer Energien
(Sektorkopplung) ermöglicht. Eine pauscha-
lisierte Anrechenbarkeit der Technik als End-
energiebonus im geplanten GEG würde zu einer
breiten Nutzerakzeptanz führen und die Digita-
lisierung gleichberechtigt zu anderen geplanten
Flexibilisierungen stellen.
2. Aufnahme digitalisierter Systeme in die
BetriebskostenV
Die Aufnahme digitaler Systeme in die Be-
triebskostenV überwindet das Investor-Nutzer-
Dilemma (Gebäudeeigentümer betreibt, Nutzer
profitiert) und fördert so derenVerbreitung. Die
Geschwindigkeit der technischen Entwicklung
hat die bestehende BetriebskostenV lange über-
holt, digitale Techniken sind dort nicht enthal-
ten. Dies erschwert die Finanzierung dieserMaß-
nahmen und damit ihren praktischen Einsatz.
3. Einführung einer Investitionszulage als steuer-
liche Förderung für digitale Systeme
Eine Investitionszulage ist aufgrund ihrer ein-
fachen Anwendung die effizienteste Form der
steuerlichen Förderung und erzielt deshalb bei
Gebäudeeigentümern eine große Breitenwir-
kung. Sie erreicht sowohl Selbstnutzer als auch
Wohnungseigentümergemeinschaften sowie
Vermieter und ist damit gerecht.
Weitere Handlungsbedarfe sind z. B. die Ent-
wicklung der Wohnung zu einem digitalen Ge-
sundheitsstandort. Dies erfordert die Aufnahme
alltagsbegleitender Systeme und Produkte in den
gesetzlichenPflegehilfsmittelkatalog der Kranken-
kassen und die Einführung einer Regelvergütung
für Ärzte bei telemedizinischenAnwendungen. Um
Anwendungen und Umsetzung im Bereich Smart
Home und Smart Living weiter zu befördern, en-
gagiert sich der GdWals Gründungsmitglied in der
Wirtschaftsinitiative Smart Living.
Als bundesweites Netzwerk hat sich die Wirtschaftsinitiative Smart Living zum Ziel gesetzt,
Deutschland zum Leitmarkt für ein vernetztes Wohnen bei Miete und Eigentum zu gestalten.
Konkretes Ziel ist ein gemeinsames Vorgehen deutscher Unternehmen und Verbände, um den
Transfer von Innovationen in den Markt zu beschleunigen, bestehende Hemmnisse zu erkennen
und zu beseitigen sowie geeignete, zukunftsfähige Marktstrategien zu entwickeln. Unterneh-
men und Verbände engagieren sich dazu branchenübergreifend in verschiedenen Arbeitsgrup-
pen. Zwischenzeitlich sind bereits über 60 Unternehmen, Verbände und Initiativen Teilnehmer
dieses bundesweiten Netzwerks. Der GdW zählt zu den Gründungsmitgliedern.
Das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) finanziert eine unabhängige Geschäftsstelle als
zentralen Ansprechpartner für alle Akteure. Diese verknüpft die verschiedenen Branchen mit-
einander und sorgt für einen kurzen Draht zwischen Wirtschaft und Politik.
In der aktuellen Runde des „Gründerwettbewerb – Digitale Innovationen 2018“ des BMWi
wird in Kooperation mit der Geschäftsstelle Smart Living der Sonderpreis „Smart Living“ für
Geschäftsmodelle rund um die Digitalisierung der Wohn- und Lebensumgebung vergeben.
Einreichungsschluss ist der
3. April 2018.
WIRTSCHAFTSINITIATIVE SMART LIVING
Weitere Informationen:
Neubau und Sanierung
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Markt undManagement
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