DIE WOHNUNGSWIRTSCHAFT 10/2017 - page 66

MARKT UND MANAGEMENT
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10|2017
BIM in der Planerpraxis
Feste Standards für digitales Bauen nötig
Building Information Modeling (BIM) bietet für alle Projektparteien die Chance zu einem Quantensprung.
Die Planungsleistung nimmt allerdings einen umso größeren Umfang ein: Die zu Projektbeginn kalkulierten
Daten fließen bis in die Bewirtschaftung der Immobilie ein. Für eine erfolgreiche Implementierung gilt es
daher, verschiedene feste Kriterien einzuhalten. Werden diese erfüllt, kann BIM einen beschleunigten und
qualitätsvollen Planungs- und Bauprozess und ein innovatives Asset Management bewirken.
Die Diskussionen um die Schaffung dringend be-
nötigten Wohnraums in den deutschen Ballungs-
gebieten konzentrieren sich auf Grundstücks- und
Baukosten, Genehmigungsprozesse und verfüg-
bare Flächen. Mindestens genauso wichtig sind
gleichwohl die Planungs- und Baugeschwindigkeit
und ein langer Lebenszyklus der Wohngebäude.
Um im aktuellen Wohnungsbau hohe Qualitäten
zu schaffen, bietet sich Building Information Mo-
deling (BIM) als wertvolle Hilfe an. Die digitale
Planungs- und Vernetzungsplattform bietet so-
Das Projekt MK4 in Dresden besteht zu 15%
aus mietpreisgebundenen Wohnungen
THEMA DES MONATS
Jan-Oliver Meding
Geschäftsführender
Gesellschafter MPP GmbH
Hamburg
Quelle: MPP
wohl für schnelles Bauen als auch für nachhaltige
Wohnimmobilien ein beträchtliches Potenzial.
Nachhaltiges Planen und Bauen beginnt bereitsmit
einer verbesserten Kommunikation der Projektbe-
teiligten. Wo Informationen zu Materialmassen
und Mengen frühzeitig einfließen und sich die je-
weilige Expertise einer Partei am gemeinsamen
digitalen Modell niederschlägt, reduzieren sich
Planungsfehler und Baumängel auf einMinimum.
Die Voraussetzung hierfür bildet eine detaillierte
Auftraggeberinformationsanforderung (AIA) des
Bauherrn. Da es noch keine nationalen Standards
für die Formulierung der AIA gibt, muss die Planer-
seite evtl. fehlende Informationen anfordern und
in das gemeinsame Dokument integrieren. Die AIA
definiert insbesondere Zielvorgaben, Zeitpläne
und Zuständigkeiten innerhalb des BIM-Prozesses.
Sie umfasst für jede Leistungsphase den erwar-
teten Projektfortschritt. Zudem garantiert sie
rechtsverbindlich die Einbindung des Bauherrn,
der im Rahmen regelmäßiger Planungsbespre-
chungen die Erfüllung der AIA kontrolliert. Eine
unmittelbare Mitwirkung des Bauherrn im BIM-
Prozess ist daher nicht notwendig. Gleichwohl gibt
er weiterhin die Standards und Anforderungen vor.
Das digitale Baumodell ermöglicht ihm im Pro-
zessverlauf eine frühzeitige „Begehung“ seiner
Immobilie mittels 3D-fähiger Brillen.
BIM-Manager in entscheidender Position
Die Koordination und Weisungsbefugnis bei BIM
liegt in den Händen des vom Bauherrn benannten
BIM-Managers. I. d. R. übernimmt diese Aufgabe
ein externer Dienstleister, in zunehmendemMaße
aber auch der Generalplaner oder Projektsteuerer.
Eine verbindliche Kompetenzbeschreibung fehlt
allerdings bislang und muss für jedes Projekt neu
formuliert werden. Eine Mindestanforderung für
den BIM-Manager ist gleichwohl die Festlegung
von Standards bezüglich Benennungen von Bau-
teilen, Messeinheiten und die Positionierung von
Achsen und Nullpunkten innerhalb des Modells.
Für die Fachplaner gilt es, zu den regelmäßig statt-
findenden Besprechungen unter Führung des BIM-
Managers das zuletzt besprochene Auftragssoll
zu erfüllen. Solche Planvergleiche bieten sich im
zweiwöchigen Rhythmus an und umfassen einen
sog. Kollisionsvergleich. Die einzelnweiterentwi-
ckeltenModelle werden dann zusammengeführt,
umAbweichungen zu ermitteln und anschließend
am gemeinsam ermittelten Baumodell weiterar-
beiten zu können. Bei Projekten mit umfangrei-
chemVolumen können es bis zu 100 verschiedene
Kollisionen sein, die nach ihrer Behebung wieder
zum identischen Digitalmodell führen. Dem BIM-
Manager obliegt die Berichterstattung über den
1...,56,57,58,59,60,61,62,63,64,65 67,68,69,70,71,72,73,74,75,76,...92
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