ENERGIE UND TECHNIK
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3|2016
initiative „Zukunft Bau“ stellte sich die Frage nach
dem Absatz des erzeugten Stroms.
In einemMehrfamilienhaus der ABG FRANKFURT
HOLDING Wohnungsbau- und Beteiligungsge-
sellschaft mbH in der Speicherstraße 20-26 in
Frankfurt mit 74 Wohneinheiten geht man einen
anderen Weg. Hier erhalten die Mieter einen
Warmmietvertrag, bei dem im Mittel auch eine
Strompauschale von 1.800 kWh pro Jahr und
Wohnung enthalten ist. Übersteigt der Strom-
verbrauch die Pauschale, wird für den Mehrver-
brauch ein Preis leicht unter demüblichen Strom-
tarif fällig. Die ABG übernahmdie Investition, der
lokale Energieversorger Mainova AG betreibt die
PV-Anlagen mit 370 kWP und übernimmt Kun-
dengewinnung, Messung und Abrechnung. Die
Strompauschale wird durch eine Vereinbarung
zwischen Wohnungsunternehmen und Versorger
ausgeglichen.
Beim Effizienzhaus Plus am Riedberg in Frank-
furt der Unternehmensgruppe Nassauischen
Heimstätte/Wohnstadt mit 17 Wohneinheiten
werden die PV-Anlagen (95 kWP) von einem
Tochterunternehmen der Unternehmensgruppe,
der Medien-Energie-Technik-Versorgungs- und
Betreuungsgesellschaft mbH (MET), betrieben.
Für die MET stellt die Stromlieferung eine Erwei-
terung des bisherigen Aufgabenspektrums dar
und soll neues Know-how schaffen. Auch hier
wird eine Strompauschale vereinbart, die jedoch
imStromliefervertragmit demTochterunterneh-
men festgelegt ist und verfällt, sollte ein anderer
Lieferant gewählt werden.
Lässt sich Mieterstrom wirtschaftlich
darstellen?
Neben juristischen und organisatorischen An-
forderungen steht und fällt die Verbreitung von
Mieterstromprojekten mit der Wirtschaftlichkeit.
Modellrechnungen zeigen, dass Mieterstrom
sowohl eine finanzielle Entlastung der Mieter
als auch attraktive Marge beim (Wärme- und)
Stromlieferanten ermöglichen kann. Wie hoch
der Deckungsbeitrag im konkreten Fall ausfällt,
Zentrale Frage:
Wann wird das Woh-
nungsunternehmen
zum EVU?
Technisch:
Kraft-Wärme-Kopplung
Photovoltaik
Energiespeicher
Virtuelles Kraftwerk
Windkraft
Betriebswirtschaftlich:
Wirtschaftlichkeit
Eigenverbrauch vs. Vermarktung
Finanzierung
Förderung
Organisatorisch:
Wohnungsunternehmen
Tochtergesellschaft
Kooperationsmodell
Vergabe von Flächen an Dritte
Steuerlich und bilanziell:
gewerbliche Einnahmen
Energiesteuern
Mehrwertsteuer
Abgaben und Umlagen
bilanzielle Behandlung
ABB. 2: ENERGIEERZEUGUNG DURCH WOHNUNGSUNTERNEHMEN – DIMENSIONEN
(in Anlehnung an: Vogler et al., 2014)
3
ABB. 3: OPTIMALE TEILNAHMEQUOTE BEIM SUMMENZÄHLERMODELL UND VIRTUELLEN ZÄHLPUNKTEN
Quelle: IWU
Teilnahmequote 75%
Teilnahmequote 100%
24.000 kWh
Gesamtverbrauch Haus
BHKW
000
kWh
000
kWh
BHKW
Erzeugung:
Direktverbrauch: 15.230 kWh
Rückspeisung: 4.170 kWh
Zusatzstrombezug:
auf Zähler: 8.770 kWh
abz. Fremdversorgte:
-6.000 kWh
verbleibend:
2.770 kWh
Summenzähler
physikalische Belieferung
physikalische Belieferung
Verbrauch wird abgezogen
Summenzähler
Erzeugung:
Direktverbrauch: 15.230 kWh
Rückspeisung: 4.170 kWh
Zusatzstrombezug:
auf Zähler: 8.770 kWh
abz. Fremdversorgte:
0 kWh
verbleibend:
8.770 kWh
Fremdbeliefert:
6.000 kWh
24.000 kWh
Gesamtverbrauch Haus